Beschlussvorlage - 1006/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Haushaltsmitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB56 - Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung
- Bearbeitung:
- Bianca Arralde y Naue
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Oberbürgermeister Dennis Rehbein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.12.2025
|
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 II S. 1 GO NRW in Höhe von 1.454.337,72 € auf dem Auftrag 1051301 mit der Deckung aus Erträgen aus Mieteinnahmen für die Landeserstaufnahmeeinrichtung, Eckeseyer Straße von der Kostenstelle 1123.
2. Gemäß § 83 GO NRW stellt der Rat die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bereit. Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen und Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der über- bzw. außerplanmäßige Bedarf unter Berücksichtigung einer aktuellen Prognose nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages um voraussichtlich 3.470.287,89 € gedeckt werden kann.
Sachverhalt
Zu Beschlussvorschlag 1:
Seit Dezember 2024 wird in der städtischen Liegenschaft in der Eckeseyer Str. 112-116 (ehemaliges Max-Bahr Gelände) eine Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchteter betrieben. Die vertragsgemäßen Mieteinnahmen werden im Fachbereich 60 vereinnahmt. Die laufenden Aufwendungen für Ausstattung und Miete der Containeranlagen entstehen beim Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wonraumsicherung (FB 56). Diese waren aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Maßnahme nicht im aktuellen Haushaltsplan für 2024/2025 veranschlagt.
Die Deckung der entstandenen Mehraufwendungen soll durch die Erträge aus Mieten erfolgen.
Zu Beschlussvorschlag 2:
Analog zum Beschlussvorschlag unter Punkt 1 wurden neben den Kosten für die Containermieten die Kosten zur Ausstattung der Landesunterkunft bei FB 56 verortet. Hier wird in 2025 voraussichtlich ein Mehraufwand von 1.628.781,00 € entstehen.
Weiterhin wurden im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen in 2025 neue Wohnungen angemietet. Das Budget wird 2025 um voraussichtlich 739.441,05 € überschritten und die Überschreitung kann teilweise im Fachbereich 56 gedeckt werden. Allerdings kann eine Deckung der weiteren entstandenen Mehraufwendungen von 615.679,03 € nicht im FB 56 erfolgen.
Zusätzlich sind im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, wie z. B. Versorgung mit Verpflegung, Energiekosten und sonstige Dienstleistungen, sowie der Krankenhilfe voraussichtlich 1.225.827,86 € Mehraufwendungen entstanden.
Die Budgetüberschreitung im Bereich der Krankenkosten ist so hoch, da dem FB 56 sehr viele kostenintensive (aufgrund von Einschränkungen oder Krankheiten wie Krebs, Diabetes etc.) Asylbewerber zugewiesen wurden. Hier sind teure Hilfsmittel von Nöten wie Rollstühle etc.
Die Behandlungen beinhalten oft langwierige Krankenhausaufenthalte, die ebenfalls sehr hohe Kosten verursachen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
|
Belange von Menschen mit Behinderung |
|
|
x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
|
x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
|
x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
|
Teilplan: |
0513 |
Bezeichnung: |
Leistungen für Asylbewerber |
|
Auftrag: |
1051301 |
Bezeichnung: |
Leistungen Asylbewerber |
|
Kostenart: |
542201 |
Bezeichnung: |
So. Miet- Pachtaufw. |
|
Aufwand |
542201 |
|
1.454.337,72 € |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
|
Teilplan: |
0123 |
Bezeichnung: |
Verwaltung der Liegenschaften |
|
Kostenstelle: |
1123 |
Bezeichnung: |
Sonstige Gebäudekosten |
|
|
Kostenart |
Bezeichnung |
2024 |
2025 |
|
Mehrertrag (-) |
441100 |
|
|
1.454.337,72 € |
