Beschlussvorlage - 0945/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Schenkung eines Kunstwerks des Künstlers Georg Jiří Dokoupil an das Osthaus Museum Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Silvia Bauer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Martina Soddemann (Erste Beigeordnete), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2025
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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02.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2025
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Sachverhalt
Der deutsch-tschechische Künstler Georg Jiří Dokoupil, der am 29. November 2024 mit dem Karl Ernst Osthaus Preis der Stadt Hagen ausgezeichnet wurde, möchte sich mit einer Schenkung eines großformatigen Gemäldes aus der Serie seiner Seifenblasenbilder für die ihm erwiesene Ehre und die seinem Werk gewährte Einzelausstellung bedanken, die vom 30.11.2024 bis zum 23.11.2025 im Osthaus Museum gezeigt wurde.
Ausgewählt von dem Kurator Reiner Opoku gemeinsam mit dem Direktor des Osthaus Museums, Prof. Dr. Rainer Stamm, ist daher Georg Jiří Dokoupils Gemälde
O.t., 2025
Seifenlauge und Pigment auf Leinwand
230x200cm
im Oktober 2025 in die Dauerausstellung des Museums aufgenommen worden.
Der Versicherungswert des Gemäldes beträgt 86.000 Euro.
Das Osthaus Museum, vertreten durch Dr. Rainer Stamm, schlägt den zuständigen politischen Gremien der Stadt Hagen eindringlich die Annahme der Schenkung vor.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen (0) |
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
Die Schenkungen von Kunstwerken führen zu einer Aktivierung in der Bilanz. Die aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen 86.000 €.
Abschreibungsaufwand entsteht nicht, da Kunstgegenstände keiner Abschreibung unterliegen.
Passiva:
Parallel zu den aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten sind auf der Passivseite Sonderposten in gleicher Höhe (86.000 EUR) zu bilden. Diese stellen die Finanzierung der Vermögungsgegenstände dar. Analog zur Aktivseite erfolgt keine ertragswirksame Auflösung der Sonderposten. Insgesamt handelt es sich bei Sachschenkungen um eine Bilanzverlängerung.
- Steuerliche Auswirkungen
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x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
