Beschlussvorlage - 0937/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung der aktuell gültigen Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Flüchtlinge, Aussiedler*innen und Obdachlose, sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen, Aussiedler*innen und Obdachlosen in der Stadt Hagen.

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Sachverhalt

 

Erläuterung

Die Anpassung der bisher gültigen Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Flüchtlinge, Aussiedler*innen und Obdachlose in der Stadt Hagen, sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen, Aussiedler*innen und Obdachlosen in der Stadt Hagen ist notwendig geworden, um die gängige Praxis im Umgang mit der Unterbringung dieser Personengruppen rechtskonform und kostengerecht zu aktualisieren.

 

Es handelt sich hierbei um Nachtragssatzungen, die insbesondere Änderungen des Gebührentarifs, sowie die Berücksichtigung von Hotelunterbringungen und die Abrechnung von veränderten Verpflegungskosten beinhaltet. Diese Änderungen sollen in die bestehenden Satzungen integriert werden, um die Unterbringungspraxis in der Stadt Hagen auf die aktuellen Anforderungen und Bedingungen anzupassen.

 

 

 

Wesentliche Änderungen der Satzung

Die nachfolgend dargestellten Änderungen sind erforderlich, um die Satzungen an die aktuellen Gegebenheiten und gebührenrechtlichen Anforderungen anzupassen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen, Aussiedler*innen und Obdachlosen in der Stadt Hagen

 

§ 4 wird wie folgt geändert:

 

§ 4 Gebührenschuldner

Die Gebühr ist von jeder untergebrachten Person zu entrichten; Personengemeinschaften haften als Gesamtschuldner.

Die Gebühr, mit Ausnahme der Gebühr für das städtische Männerasyl, ist ab dem Ersten des Monats der Unterbringung zu zahlen; die Zahlungspflicht endet mit dem Ablauf des Monats vor der Beendigung der Nutzung.

Die Benutzungsgebühr für das städtische Männerasyl ist ab dem Tag der Inanspruchnahme zu entrichten. Diese kann auch für die beabsichtigte Verweildauer im Voraus entrichtet werden. Die Höhe der Gebühr und der Zahlungsweg ergeben sich aus dem jeweiligen Gebührenbescheid.

 

§ 7 wird wie folgt geändert:

 

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft; gleichzeitig treten die Satzung vom 01.01.2024 über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen, Aussiedler*innen und Obdachlosen in der Stadt Hagen außer Kraft.

 

Neuer Gebührentarif

Der bisherige Gebührentarif wird geändert, insbesondere aufgrund gestiegener Betriebskosten und Anpassungen an die tatsächlichen Ausgaben der Stadt Hagen. Der neue Gebührentarif ist wie folgt:

 

Wohnungen / Übergangswohnungen: 8,27 € pro Quadratmeter Wohnfläche (inkl. Strom- und Heizkosten in Höhe von 1,12 € pro m²).

 

Gemeinschaftsunterkünfte: 273,63 € pro Person (inkl. Strom- und Heizkosten in Höhe von 59,10 € pro Person).

 

Hotelunterbringungen: 273,63 € pro Person, entsprechend der Abrechnung bei Gemeinschaftsunterkünften.

 

Männerasyl: 398,61 € pro Monat (davon 273,63 € Unterkunft und 124,98 € Verpflegung). Bei tageweiser Nutzung: 13,29 € pro Übernachtung (inkl. Frühstück und Abendessen).

 

Verpflegungskosten: Für Unterkünfte mit regelmäßiger Verpflegung (z. B. durch Lieferdienste) wird ein Verpflegungszuschlag analog zum Verpflegungstarif des Männerasyls pro Monat erhoben. Bei tageweiser Nutzung werden die Verpflegungskosten anteilig berechnet.

 

 

 

 

 

Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Flüchtlinge, Aussiedler*innen und Obdachlose

 

§ 1 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Rechtsform

(1) Die Stadt Hagen unterhält zur vorübergehenden Unterbringung:

a) von ausländischen Flüchtlingen gem. § 2 des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge/Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) vom 28.02.2003 (GV.NRW S. 93) in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung und

b) von ausländischen Flüchtlingen, die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten,

c) von Obdachlosen, die gem. § 14 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) vom 13.05.1980 (GV.NRW S. 528) in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung unterzubringen sind,

d) von Aussiedler*innen gem.§ 11 des Teilnahme- und Integrationsgesetzes,

Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen bzw. Zimmer in Wohnungen, sowie Hotels und Pensionen- nachfolgend Unterkünfte genannt - als öffentliche Einrichtungen.

 

§ 2 wird wie folgt geändert:

 

Es wird § 2 Unterkünfte - (3b) eingefügt

(3b) Als Unterkunft im Sinne dieser Satzung gelten auch Hotel- und Pensionszimmer, die den Personengruppen nach § 1 Absatz 1 Buchstaben a) zum Zwecke der Verhinderung oder Beseitigung der Wohnungslosigkeit zugewiesen wurden und die sich nicht in einer Unterkunft nach Absatz 1 befinden.

 

§ 14 wird wie folgt geändert:

 

§ 14 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft; gleichzeitig tritt die Satzung
über die Benutzung von Unterkünften für Flüchtlinge, Aussiedler*innen und Obdachlose vom 01.01.2024 der Stadt Hagen außer Kraft.

 

Aufnahme von Hotelunterbringungen in die Satzung

In der bisherigen Satzung wurden Hotelunterbringungen nicht gesondert berücksichtigt. In der neuen Fassung wird nun explizit geregelt, dass Hotelunterbringungen ebenfalls gemäß den allgemeinen Gebührensätzen für Gemeinschaftsunterkünfte (273,63 € pro Person) abgerechnet werden. Diese Änderung berücksichtigt die Nutzung von Hotelunterkünften als Teil der städtischen Unterbringungsmaßnahmen. Die Gebühr ist ab dem Ersten des Monats der Unterbringung zu zahlen; die Zahlungspflicht endet mit dem Ablauf des Monats vor der Beendigung der Nutzung.

 

Regelung zur Verpflegung

Neu aufgenommen wird die Regelung, dass in allen Unterkünften, in denen ein Verpflegungssystem (z. B. durch Lieferdienste) eingerichtet ist, Verpflegungskosten analog zum Verpflegungstarif des Männerasyls pro Person erhoben werden. Diese Regelung gilt für alle Unterkünfte, in denen Verpflegung durch die Stadt Hagen oder beauftragte Dritte bereitgestellt wird.

 

Auswirkungen und Ziele der Änderungen

Durch die Anpassungen an den Gebührentarif, die Berücksichtigung der Hotelunterbringungen und die einheitliche Regelung für Verpflegungskosten wird die finanzielle Belastung für die Stadt Hagen besser abgedeckt und die Fairness in der Kostenverteilung gewährleistet.

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Auswirkungen

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Inklusion ist ein täglicher Bestandteil der Arbeit des Fachbereichs 56. Menschen mit Behinderung müssen ebenfalls ordnungsrechtlich mit Wohnraum versorgt werden.

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

1. Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Durch die Anpassung der Gebühren kann ein Mehrertrag von voraussichtlich 1.306.522,00 € generiert werden.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0513

Bezeichnung:

Leistungen für Asylbewerber

Auftrag:

1051301/

1051302

Bezeichnung:

 Leistungen Asylbewerber/

Leistungen f. Obdachlose/Schuldner

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

432100

Bezeichnung:

 Benutzungsgebühren und ähnl. Abgaben

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

432100

 

-3.869.952 €

-5.176.474 €

-5.176.474 €

-5.176.474 €

Aufwand (+)

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

-3.869.952 € 

-5.176.474 € 

-5.176.474 € 

-5.176.474 € 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

2. Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.11.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen