Beschlussvorlage - 0884/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2026/2027 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl (KKR) gemäß der Anlage beschlossen.

 

Die Vorlage wird zum 01.08.2026 umgesetzt.

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Sachverhalt

 

Das Anmeldeverfahren der Schulanfänger wurde in der Zeit vom 01.09. bis 15.11.2025 durchgeführt. Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die Kommunale Klassenrichtzahl (KKR) zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen Gesamtschülerzahl der 1. Jahrgangsstufe, die durch die Zahl 23 geteilt wird. Der so ermittelte Wert, der abgerundet und um ein Ganzes vermindert wird, stellt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen dar. Eine Unterschreitung der KKR ist möglich, eine Überschreitung hingegen nicht.

 

Die voraussichtliche Gesamtschülerzahl wurde auf Grundlage der erfolgten Anmeldungen zu den städtischen Grundschulen (1.906 Kinder, Spalte 1 der Anlage), der noch ausstehenden Anmeldungen sowie der bis Schuljahresbeginn zu erwartenden Kinder durch Zuwanderung (zusammen 120 Kinder) auf 2.026 Kinder berechnet. Daraus ergibt sich eine auf die nächste ganze Zahl abgerundete KKR von 87 Eingangsklassen.

 

Das Anmeldeverfahren für 2025/2026 wurde zu einem frühen Zeitpunkt durchgeführt um im Hinblick auf Planungssicherheit eine möglichst hohe Anmeldequote zum Zeitpunkt der Festlegung der KKR zu haben. Die derzeit immer noch ausstehenden 144 Anmeldungen zeigen deutlich die Notwendigkeit des frühen Anmeldeverfahrens.  

 

Als Vergleich dazu die Zahlen aus dem Anmeldeverfahren 2025/2026: Die KKR wurde für dieses Schuljahr aufgrund von 1.834 vorliegenden Anmeldungen und weiteren erwarteten 160 Anmeldungen mit einer voraussichtlichen Gesamtzahl von 1.994 Schüler*innen gebildet. Laut Schulstatistik befinden sich tatsächlich 1.959 Schüler*innen im 1. Jahrgang der städtischen Grundschulen. Die tatsächliche Schülerzahl des 1. Jahrgangs ist damit leicht unter der angenommenen Gesamtzahl geblieben.

 

Auf der anderen Seite ist unter Berücksichtigung der Klassenbildungswerte die Zahl der möglichen Eingangsklassen zu betrachten. Der vorgegebene Verteilschlüssel sieht dazu wie folgt aus:

 

  •          15  bis   29 Schüler*Innen = 1 Eingangsklasse
  •          30  bis   56 Schüler*Innen = 2 Eingangsklassen
  •          57  bis   81 Schüler*Innen = 3 Eingangsklassen
  •          82  bis 104 Schüler*Innen = 4 Eingangsklassen
  •          105 bis 125 Schüler*innen = 5 Eingangsklassen

 

Angesichts der vorliegenden Anmeldungen ergeben sich somit bereits 82 Eingangsklassen. Demgegenüber lässt die Berechnung der KKR 87 Eingangsklassen zu. Hierbei ist auch das erwähnte hohe Maß ausstehender Anmeldungen berücksichtigt. Angesichts der noch zu erwartenden weiteren Anmeldungen bis zum Schuljahresbeginn schlägt die Verwaltung gemäß der beigefügten Anlage vor, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unterrichtsräume 86 Eingangsklassen zu bilden.

Dazu gehören auch einige Reserveklassen, die je nach Entwicklung bis zum Schuljahresbeginn hinzugenommen werden.

 

Es ist zu erwarten, dass die Zuwanderung weiterhin anhält. Grundschulen mit kleineren Eingangsklassen werden vorrangig zugewanderte Schüler*innen aufnehmen müssen. Gleiches gilt im Hinblick auf die offenen Anmeldungen, die grundsätzlich nur im Rahmen freier Räume und Plätze Berücksichtigung finden können.

 

Ausgehend von einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat die Verwaltung im Hinblick auf die zukünftige Bemessung der Schülerzahl je Klasse mit der Vorlage 0640/2025 eine Neustrukturierung vorgeschlagen, die der Schulausschuss in seiner Sitzung am 19.08.2025 einstimmig beschlossen hat. Grundlage dafür ist der Schulsozialindex, wonach bei Grundschulen mit einem hohen Schulsozialindex eine gestaffelte Begrenzung der Schülerzahl unterhalb der Höchstzahl berücksichtigt wird (siehe Anlage 1, Spalten 5 bis 8.). Einzelheiten können der als Anlage 2 beigefügten Vorlage 0640/2025 entnommen werden. Damit besteht auch die Möglichkeit, Schüler*innen, die ein drittes Besuchsjahr in Anspruch nehmen, einen Platz in den bestehenden Klassen anbieten zu können. Ansonsten bliebe nur eine Klassenteilung des dann betroffenen Jahrgangs. Aus Sicht des Schulträgers bestünde dann – wie rückblickend auf die letzten Schuljahre an einigen Schulen festzustellen war – das erneute raumorganisatorische Problem, dass für die zusätzliche Klasse kein Klassenraum zur Verfügung stehen würde bzw. dieser nur durch die Reduzierung der Zahl der Eingangsklassen zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

An den Grundschulen Henry-van-de-Velde und Wehringhausen wird nach dem Konzept des Jahrgangsübergreifenden Lernens (JüL) unterrichtet. Die Grundschule Berchum wird ab dem Schuljahr 2026/2027 mit diesem Konzept starten. Im Grundsatz werden die Schüler*innen des 1. und 2. Jahrgangs (Schuleingangsphase) gemeinsam unterrichtet, wobei jedes Kind ein Lernangebot entsprechend seines Wissenstandes bekommt.

Bei der Bemessung der Anzahl der Schulanfänger sind daher auch die Schüler*innen zu berücksichtigen, die bereits an der jeweiligen Grundschule sind und dort im 2. Grundschulbesuchsjahr weiterhin in der Schuleingangsphase verbleiben. Aus diesem Grund kommt es an diesen drei Grundschulen zu Abweichungen gegenüber den nach dem Schulsozialindex vorgesehenen Schülerzahlen.

Mit den drei Schulleitungen wurde die Zahl der aufzunehmenden Schulanfänger einzeln abgestimmt.

 

Nachfolgend wird mit Blick auf das Schuljahr 2026//2027 unter dem Aspekt der raumorganisatorischen Möglichkeiten auf einzelne Sachverhalte eingegangen.

 

Stadtbezirk Haspe:

Für die Grundschulen im Stadtbezirk Haspe liegen bereits 298 Anmeldungen vor. Durch die Reserveklasse an der Grundschule Friedrich-Harkort wird das Angebot auf 311 Plätze erhöht. Derzeit stehen noch die Aufnahmeentscheidungen der Rudolf-Steiner-Schule und der FESH aus. Es ist davon auszugehen, dass sich dadurch die Nachfrage zu den stätischen Grundschulen im Nachhinein reduzieren wird.

 

Stadtbezirk Mitte:

 

Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen liegt derzeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.

 

Einige Grundschulen haben teilweise einen deutlichen Anmeldeüberhang, so z. B. die Grundschulen Emst und Karl-Ernst Osthaus. Durch die Lenkung von Kindern zu anderen Grundschulen ist derzeit die Gesamtversorgung mit Schulplätzen in Mitte gesichert.

 

Für den Fall, dass die zusätzlich zu erwartenden Anmeldungen bis zum Schuljahresbeginn die Zahl der freien Plätze übersteigt, verbliebe die Möglichkeit, Kinder mittels bereits eingerichteter Buslinien zu Grundschulen mit freien Plätzen zu bringen, ggf. auch unter Inanspruchnahme der vorgesehenen Reserveklassen.

 

Stadtbezirk Nord:

Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.

 

Stadtbezirk Hohenlimburg:

Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen aus Hohenlimburg liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.

 

Stadtbezirk Eilpe/Dahl

Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.

 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

19.11.2025 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen