Beschlussvorlage - 0878/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
XXVIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2025
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der XXVIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0878/2025) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2026
Sachverhalt
Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.
Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:
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Gebühr je lfd. Meter
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2025
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2026
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Wohnstraßen (W) |
5,00 € |
4,85 € |
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Innerörtliche Straßen (I) |
4,36 € |
4,20 € |
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Überörtliche Straßen (U) |
3,72 € |
3,54 € |
Die Veränderungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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Gebühr je lfd. Meter
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2025
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2026
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Stufe A |
1,32 € |
2,00 € |
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Stufe B |
0,66 € |
1,22 € |
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Stufe C |
0,03 € |
0,06 € |
Nähere Einzelheiten sind der Begründung und den Anlagen zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2026 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Anteile Stadt / Gebührenzahler
Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.
Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr, überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.
2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 01.01. jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
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Bruttoaufwand HEB GmbH |
2025 |
2026 |
Zeile |
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Straßenreinigung |
6.820.059 € |
7.069.746 € |
25 in Anlage 1 |
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Winterdienst |
1.093.355 € |
1.425.222 € |
21 in Anlage 3 |
2.2.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten im Bereich der Mahnung und der Vollstreckung beschäftigt sind.
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Städtische Aufwendungen
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2025 |
2026 |
Zeile |
|
Straßenreinigung |
430.510 € |
343.095 € |
26 in Anlage 1 |
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Winterdienst |
179.776 € |
158.724 € |
22 in Anlage 3 |
2.3. Berücksichtigung von Kostenüber- bzw. –unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Bei der Straßenreinigungsgebühr ist im Jahresabschluss 2024 eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 1 Mio. € entstanden, die dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen ist. Der Bestand des Sonderpostens erhöht sich dadurch auf rd. 2,86 Mio. €. Abzüglich der in der Kalkulation 2025 bereits berücksichtigten Überdeckung in Höhe von 500.000 € verbleibt ein Sonderposten in Höhe von rd. 2,36 Mio. €. Hiervon wird in der Gebührenkalkulation 2026 rd. 1/3 (800.000 €) gebührenmindernd berücksichtigt.
Bei der Winterdienstgebühr wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 267.000 € festgestellt. Unter Berücksichtigung der für 2025 einkalkulierten Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 366.672 € ergibt sich ein Sonderpostenbestand von rd. 266.670 €. Dieser Bestand wird dem Sonderposten in voller Höhe entnommen und gebührenmindernd einkalkuliert. Aufgrund gestiegener Kosten erhöht sich die Winterdienstgebühr.
3. Gebührenmaßstab
3.1. Straßenreinigung
Die Gebührenkalkulation 2026 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.
Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:
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Veranlagungsmeter |
2025 |
2026 |
|
Wohnstraßen (W) |
785.034 |
785.827 |
|
Innerörtliche Straßen (I) |
254.718 |
254.961 |
|
Überörtliche Straßen (U) |
93.646 |
93.788 |
|
Summe |
1.133.398 |
1.134.576 |
3.2. Winterdienst
Die Gebührenkalkulation 2026 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:
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Veranlagungsmeter |
2025 |
2026 |
|
Winterdienststufe A |
369.775 |
369.347 |
|
Winterdienststufe B |
135.989 |
136.043 |
|
Winterdienststufe C |
283.159 |
284.159 |
|
Summe |
788.923 |
789.549 |
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen
4.1. Straßenreinigung
Der geplante Aufwand liegt insgesamt über dem Vorjahresniveau.
Zu Zeile 12 (Bezogene Leistungen) (vgl. Anlage 1):
Die voraussichtlich größeren Straßenkehrrichtmengen führen zusammen mit den erhöhten Verbrennungspreisen zu steigenden Verbrennungskosten.
Zu Zeile 13 (Personalaufwand) (vgl. Anlage 1):
Zu Zeile 14 (Sonstiger betrieblicher Aufwand) (vgl. Anlage 1):
Hier ist insbesondere eine Steigerung der Verwaltungskosten durch den Anstieg der IT-Kosten sowie der Software zur Messung/Bewertung der Stadtsauberkeit zu verzeichnen.
Zu Zeile 17 (Interne Leistungsverrechnung (ILV) Fuhrpark):
Im Bereich Fuhrpark führen insbesondere höhere Ersatzteil- und Werkstattkosten zu steigenden internen Leistungsverrechnungen.
4.2. Winterdienst
Der geplante Aufwand liegt insgesamt über dem Vorjahresniveau.
Zu Zeile 10 (Personalaufwand) (vgl. Anlage 3):
Zu Zeile 12 und 13 (Abschreibungen und Zinsen) (vgl. Anlage 3):
Die höheren Abschreibungen und Zinsen ergeben sich aus den geplanten Investitionen, insbesondere in den Fuhrpark und die IT-Infrastruktur.
Zu Zeile 14 (Interne Leistungsverrechnung (ILV) Fuhrpark (vgl. Anlage 3):
Im Bereich Fuhrpark führen insbesondere höhere Ersatzteil- und Werkstattkosten zu steigenden internen Leistungsverrechnungen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
|
Belange von Menschen mit Behinderung |
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x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
|
x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
|
x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
|
Teilplan: |
1250 |
Bezeichnung: |
Straßenreinigung |
|
Auftrag: |
1125001 |
Bezeichnung: |
Straßenreinigung |
|
Auftrag: |
1125002 |
Bezeichnung: |
Winterdienst |
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
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Kostenart: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Bezeichnung |
Lfd. Jahr |
2026 |
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Ertrag (-) |
432102 |
Straßenreinigungsgebühr |
|
5.211.780 € |
|
Ertrag (-) |
432105 |
Winterdienstgebühr |
|
921.290 € |
|
Ertrag (-) |
438100 |
Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
|
1.066.670 € |
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Summe Erträge (-) |
|
7.199.740 €
|
||
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Aufwand (+) |
523500 |
Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen (ohne Winterdienst – öffentliches Interesse) |
|
8.494.968 €
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Abzgl. nachrichtlich |
|
Allgemeininteressenanteil |
|
1.797.048 € |
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Aufwand (+) |
|
Städtischer Aufwand |
|
501.819 € |
|
Summe Aufwand (+) |
|
7.199.739 €
|
||
Kurzbegründung
Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2026 gesichert.
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|
x |
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
178,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
274,4 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
194 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
266 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
197,8 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
188,3 kB
|
