Beschlussvorlage - 0878/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der XXVIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0878/2025) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2026

Reduzieren

Sachverhalt

Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2025

 

2026

 

Wohnstraßen (W)

5,00 €

4,85 €

Innerörtliche Straßen (I)

4,36 €

4,20 €

Überörtliche Straßen (U)

3,72 €

3,54 €

 

Die Veränderungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 

 

 

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2025

 

2026

 

Stufe A

1,32 €

2,00 €

Stufe B

0,66 €

1,22 €

Stufe C

0,03 €

0,06 €

 

Nähere Einzelheiten sind der Begründung und den Anlagen zu entnehmen.

 

Begründung

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung

 

Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2026 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation

 

2.1. Anteile Stadt / Gebührenzahler

 

Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.

 

Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr, überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.

 

2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 01.01. jährlich neu zu vereinbaren sind.

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

 

 

Bruttoaufwand

HEB GmbH

2025

2026

Zeile

Straßenreinigung

6.820.059 €

7.069.746 €

25 in Anlage 1

Winterdienst

1.093.355 €

1.425.222 €

21 in Anlage 3

 

2.2.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten im Bereich der Mahnung und der Vollstreckung beschäftigt sind.

 

Städtische Aufwendungen

 

2025

2026

Zeile

Straßenreinigung

430.510 €

343.095 €

26 in Anlage 1

Winterdienst

179.776 €

158.724 €

22 in Anlage 3

 

2.3. Berücksichtigung von Kostenüber- bzw. –unterdeckungen

 

Nach § 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Bei der Straßenreinigungsgebühr ist im Jahresabschluss 2024 eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 1 Mio. € entstanden, die dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen ist. Der Bestand des Sonderpostens erhöht sich dadurch auf rd. 2,86 Mio. €. Abzüglich der in der Kalkulation 2025 bereits berücksichtigten Überdeckung in Höhe von 500.000 € verbleibt ein Sonderposten in Höhe von rd. 2,36 Mio. €. Hiervon wird in der Gebührenkalkulation 2026 rd. 1/3 (800.000 €) gebührenmindernd berücksichtigt.

 

Bei der Winterdienstgebühr wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 267.000 € festgestellt. Unter Berücksichtigung der für 2025 einkalkulierten Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 366.672 € ergibt sich ein Sonderpostenbestand von rd. 266.670 €. Dieser Bestand wird dem Sonderposten in voller Höhe entnommen und gebührenmindernd einkalkuliert. Aufgrund gestiegener Kosten erhöht sich die Winterdienstgebühr.

 

3. Gebührenmaßstab

 

3.1. Straßenreinigung

 

Die Gebührenkalkulation 2026 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.

 

Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:

Veranlagungsmeter

2025

2026

Wohnstraßen (W)

  785.034

  785.827

Innerörtliche Straßen (I)

  254.718

  254.961

Überörtliche Straßen (U)

     93.646

    93.788

Summe

1.133.398

1.134.576

 

 

 

3.2. Winterdienst

 

Die Gebührenkalkulation 2026 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:

 

Veranlagungsmeter

2025

2026

Winterdienststufe A

369.775

369.347

Winterdienststufe B 

135.989

136.043

Winterdienststufe C

283.159

284.159

Summe

788.923

789.549

 

4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen

 

4.1. Straßenreinigung

 

Der geplante Aufwand liegt insgesamt über dem Vorjahresniveau.

 

Zu Zeile 12 (Bezogene Leistungen) (vgl. Anlage 1):

Die voraussichtlich größeren Straßenkehrrichtmengen führen zusammen mit den erhöhten Verbrennungspreisen zu steigenden Verbrennungskosten.

 

Zu Zeile 13 (Personalaufwand) (vgl. Anlage 1):

Der Planansatz der Personalkosten basiert auf erwarteten Lohn- und Tarifsteigerungen und der allgemeinen Anpassung der Personalkostenplanung.

 

Zu Zeile 14 (Sonstiger betrieblicher Aufwand) (vgl. Anlage 1):

Hier ist insbesondere eine Steigerung der Verwaltungskosten durch den Anstieg der IT-Kosten sowie der Software zur Messung/Bewertung der Stadtsauberkeit zu verzeichnen.

 

Zu Zeile 17 (Interne Leistungsverrechnung (ILV) Fuhrpark):

Im Bereich Fuhrpark führen insbesondere höhere Ersatzteil- und Werkstattkosten zu steigenden internen Leistungsverrechnungen.

 

4.2. Winterdienst

Der geplante Aufwand liegt insgesamt über dem Vorjahresniveau.

 

Zu Zeile 10 (Personalaufwand) (vgl. Anlage 3):

Der Plansatz der Personalkosten basiert auf erwarteten Lohn- und Tarifsteigerungen und der allgemeinen Anpassung der Personalkostenplanung.

 

Zu Zeile 12 und 13 (Abschreibungen und Zinsen) (vgl. Anlage 3):

Die höheren Abschreibungen und Zinsen ergeben sich aus den geplanten Investitionen, insbesondere in den Fuhrpark und die IT-Infrastruktur.

 

Zu Zeile 14 (Interne Leistungsverrechnung (ILV) Fuhrpark (vgl. Anlage 3):

Im Bereich Fuhrpark führen insbesondere höhere Ersatzteil- und Werkstattkosten zu steigenden internen Leistungsverrechnungen.

Reduzieren

Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1250

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Auftrag:

1125001

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Auftrag:

1125002

Bezeichnung:

Winterdienst

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2026

Ertrag (-)

432102

Straßenreinigungsgebühr

 

5.211.780 €

Ertrag (-)

432105

Winterdienstgebühr

 

   921.290 €

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich

 

1.066.670 €

Summe Erträge (-)

 

7.199.740 €

 

Aufwand (+)

523500

Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen (ohne Winterdienst – öffentliches Interesse)

 

8.494.968 €

 

Abzgl. nachrichtlich

 

Allgemeininteressenanteil

 

1.797.048 €

Aufwand (+)

 

Städtischer Aufwand

 

   501.819 €

Summe Aufwand (+)

 

7.199.739 €

 

Kurzbegründung

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2026 gesichert.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.11.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen