Beschlussvorlage - 0866/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung des Jugendrates der Stadt Hagen wird mit den beschriebenen Änderungen beschlossen.

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Sachverhalt

Die aktuell vorliegende Satzung des Jugendrates der Stadt Hagen aus dem Jahr 2021 wurde durch den Jugendrat aktualisiert und an aktuelle Umstände angepasst. Im Anhang befindet sich die zu beschließende neue Satzung. Änderungen/Ergänzungen zur ursprünglichen Version sind markiert.

Die vorgenommenen Änderungen basieren auf Veränderungen in der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen und Erfahrungen des Jugendrats seit seiner Etablierung. Eine modernisierte und aktualisierte Satzung schafft Klarheit für Jugendliche, Verwaltung und Politik – somit werden Missverständnissen und Unsicherheiten in der Anwendung vorgebeugt. Durch Aktualisierung kann sichergestellt werden, dass die Aufgaben, Rechte und Arbeitsweise des Jugendrats nicht mehr auf veralteten Annahmen basieren, sondern tatsächlich wirksam sind. Die Satzung muss die stetige Entwicklung der Arbeit des Jugendrates wiederspiegeln und somit sind die Änderung notwendig, um diese Arbeit weiterhin fortzusetzen.

Eine der deutlichsten Änderungen ist die Erweiterung der Alterspanne für sowohl Wahlberechtigung als auch Wählbarkeit von 12 - 18 Jahren zu dem Grundsatz, dass Jugendliche im Alter von 12 - 21 Jahren wahlberechtigt sind und Jugendliche im Alter von 12 - 20 Jahren wählbar sind (siehe § 2, Abs. 2). Eine breitere Alters-Spanne ermöglicht, mehr junge Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen einzubeziehen, damit wird Nicht-Partei-gebundenheit gestärkt und Vielfalt erhöht. Durch das Einbringen junger Erwachsener (18 - 20/21 Jahren) wird das Gremium insgesamt gestärkt, da zusätzliche Erfahrungen und Kompetenzen eingebracht werden. Zudem ist die Beteiligung außerhalb parteilicher Strukturen  wichtig, da viele junge Menschen nicht in Parteien aktiv sind oder kein Interesse daran haben – eine inklusivere Altersgruppe erleichtert den Einstieg und senkt Hürden für die Beteiligung dieser Bürger*innen unserer Stadt. Kommunalpolitische Prozesse betreffen oft junge Menschen auch über das Jugendlichen-Alter hinaus – eine Satzung, welche das berücksichtigt, macht den Jugendrat ebenfalls relevanter und attraktiver für eine größere Zielgruppe. Außerdem kann durch die Erweiterung der Altersspanne Kontinuität erhalten bleiben, denn wenn Jugendliche in einem frühen Alter einsteigen und länger wirken dürfen, entsteht eine bessere Entwicklungskurve und geringerer Fluktuation – das Gremium profitiert von Erfahrungswerten älterer Mitglieder. Die Satzung ist an bewährte Regelungen anderer Jugendräte/-parlamente in NRW angelehnt und kann von guten Erfahrungen profitieren werden – Wahlmodalitäten, Altersgrenzen, Rechte des Gremiums.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Inklusion ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x 

positive Auswirkungen (+)

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Bildung für nachhaltige Entwicklung ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Rechtscharakter

x 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.11.2025 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen