Beschlussvorlage - 0834/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung von Arbeitnehmervertretern/Arbeitnehmervertreterinnen in den Verwaltungsrat der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2025
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Sachverhalt
Ist im Gesellschaftsvertrag des Unternehmens in Privatrechtsform, an dem die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 vom Hundert der Anteile beteiligt ist, ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen, können dem fakultativen Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter*innen des Unternehmens angehören. Der Rat der Gemeinde bestellt in diesem Fall aus einer von der Betriebsversammlung des Unternehmens zu erstellenden Vorschlagsliste die in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter*innen.
Entsprechendes gilt, wenn mehrere Gemeinden mit mehr als 50 % an Unternehmen beteiligt sind. Die Bestellung der in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter*innen bedarf in diesem Fall übereinstimmender, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder zustande gekommener Beschlüsse der Räte mindestens so vieler beteiligter Kommunen, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung an dem Unternehmen repräsentiert wird (§°108 a Abs. 6 GO NRW).
Bei den Beteiligungsgesellschaften der Stadt Hagen hat die Stadtwerke Lüdenscheid (SWL) einen fakultativen Aufsichtsrat mit Arbeitnehmervertretern*innen, der dort als Verwaltungsrat bezeichnet wird. Die Wahlperiode dieses Verwaltungsrates ist an die Wahlperiode des Rates gebunden. Mit Ablauf der Wahlperiode des Rates endete damit auch die Wahlzeit der Verwaltungsratsmitglieder der SWL. Der Verwaltungsrat ist daher neu zu besetzen.
Die Stadt Hagen ist an der SWL nur mittelbar über ihre Beteiligung an der ENERVIE Südwestfalen Energie und Wasser AG mit 42,66 % beteiligt. Von daher bedarf es übereinstimmender Ratsbeschlüsse der Räte weiterer beteiligter Kommunen, so dass insgesamt hierdurch mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung an den Unternehmen repräsentiert wird. Mit einem gleichlautenden Beschluss des Rates der Stadt Lüdenscheid (=Beteiligung von 24,12 % an der ENERVIE) wird diese Mehrheit erreicht.
Die SWL hat in ihrer Betriebsversammlung eine Vorschlagsliste mit in den Verwaltungsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter*innen erstellt und der Beteiligungsverwaltung vorgelegt. Die Vorschlagsliste ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Dem Willen der Betriebsversammlung wird Rechnung getragen, wenn die Personen 1. bis 7. als ordentliche Mitglieder in den Verwaltungsrat bestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,7 kB
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