Beschlussvorlage - 0809/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, im Jahre 2026 den Belag des Kunstrasenplatzes nebst dem Kleinspielfeld auf dem Sportplatz in Garenfeld aus Mitteln der Sportpauschale erneuern zu lassen. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Hagen, dass die Baumaßnahme für eine mögliche Förderung im Rahmen des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bis zum 15.01.2026 angemeldet werden soll.

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Sachverhalt

Der Kunstrasenplatz und das Kleinspielfeld auf dem Sportplatz in Garenfeld sind hoch frequentiert und entsprechend belastet. Die anvisierte Lebensdauer von maximal 12 bis 15 Jahren ist erreicht. Der Lebenszyklus wurde bereits übertroffen. Entsprechend müssen der Kunststoffrasen auf dem Großspiel-, und Kleinspielfeld im Jahr 2026 erneuert werden.

 

Der Zustand des Groß- und Kleinspielfeldes weist, dem Alter entsprechend, deutliche Abnutzungen auf. Das Trägergewebe ist beschädigt, wodurch die einzelnen Fasern keinen ausreichenden Halt im System haben und sich lösen. Daher sind ein Rasenwechsel und Überarbeitungen der elastischen Tragschicht notwendig.

 

Der vorhandene Kunststoffrasen des Groß- und Kleinspielfeldes ist mit RPU-Granulat verfüllt und somit ebenfalls nicht mehr zeitgemäß. Er wird durch einen sandverfüllten Kunststoffrasen mit texturierter (gekräuselter) Faser ersetzt - entsprechend der Bauweise an den Spielfeldern an der Alexanderstraße, auf Emst und am Kirchenberg.

 

Daneben ist vorgesehen, die Ausstattung mit den Toren, Eckfahnen und sämtlichen Hülsen zu modernisieren. Die Jugendlinierung wird nicht durchgängig liniert, sondern, wie auch bei den zuletzt neuerstellten Spielfeldern, nur angedeutet.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf geschätzt 350.000,00 Euro inklusive der Personalkosten des WBH.

 

Das aktuell ausgeschriebene Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bietet die Möglichkeit, die Maßnahme bis zu 75 Prozent fördern zu lassen, sofern ein entsprechender Antrag bis zum 15.01.2026 gestellt wird. Voraussetzung ist hier ein entsprechender Ratsbeschluss; förderlich ist zudem das Vorliegen einer Projektskizze bis zur Leistungsphase III, die bereits entsprechend durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) für das Servicezentrum Sport (SZS) erstellt wurde.

 

Sofern unser Antrag erfolgreich ist, würde die Sportpauschale in entsprechender Höhe entlastet.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportförderung

Finanzstelle:

5.000973

Bezeichnung:

Garenfeld – Sanierung Kunstrasenplatz

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2026

2027

2028

2029

2030

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785200

350.000

350.000

 

 

 

 

Eigenanteil

350.000

350.000

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

x

Die Finanzierung der Maßnahme ist -vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates- in der Haushaltsplanung des Doppelhaushalts 2026/2027 mit 350.000,00 € für 2026 veranschlagt. Mit diesem Betrag ist die Maßnahme auch in der Verwendungstabelle der Sportpauschale hinterlegt.

Sofern unser Antrag auf Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erfolgreich ist, würde die Sportpauschale in entsprechender Höhe entlastet.

 

 

2. Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die

Ausgaben für die Erneuerung des Kunstrasens in Garenfeld, inklusive Kleinspielfeld in Höhe von insgesamt 350.000,00 Euro sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Der Aufbau des Kunstrasens beträgt 332.510,00 €. Der Aufbau des Kunstrasens unterliegt einer Nutzungsdauer von 15 Jahren. Der jährliche Abschreibungsaufwand für den Aufbau des Kunstrasens beläuft sich auf 22.167,33 €. Der Unterbau des Kunstrasens beträgt 17.490,00 €. Dieser unterliegt einer Nutzungsdauer von 45 Jahren. Der jährliche Abschreibungsaufwand für den Unterbau beläuft sich auf 388,67 €.

Der Neubau führt zu einem Abgang des bereits aktivierten Kunstrasens inklusive Untergrund. Dieser hat zum 30.09.2025 noch einen Restbuchwert in Höhe von 90.007,00 €. Dadurch entsteht ein Aufwand in der Ergebnisrechnung, der gem. § 44 Abs 3 KomHVO i.V.m. § 90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen ist.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus der Sportpauschale sind in Höhe von 350.000,00 Euro auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände. Dadurch entstehen Erträge in Höhe von 22.556,00 € in der Ergebnisrechnung.

Der Abgang des Altbestandes führt zu einer ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten in Höhe von 82.106,00 €. Dieser Ertrag in der Ergebnisrechnung ist gem. § 44 Abs. 3 KomHVO i. V. m. § 90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

22.556,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

22.556,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

22.556,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

10.12.2025 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen