Beschlussvorlage - 0807/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2026-2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Pierre Awlime
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB57 - Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Martina Soddemann (Erste Beigeordnete), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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|
Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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|
26.11.2025
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2026/2027 in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
3. Die Umsetzung der Planung erfolgt zum Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2026
Sachverhalt
Kurzfassung
Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38 % festgelegt wurde. Mehrere Faktoren führen dazu, dass die Betreuungsquote auch im kommenden Kindergartenjahr nicht erreicht wird. Wie bereits im Vorjahr wird sie im Vergleich um 1,9 % auf 36,1 % (inklusive Kindertagespflege) steigen. Ebenfalls steigen wird die Betreuungsquote für die Altersgruppe der Drei- bis unter Sechsjährigen. Lag die Quote im letzten Kindergartenjahr noch bei 88,3 %, werden im Kindergartenjahr 2026/2027 91,4 % erreicht.
Von den Trägern der Kindertageseinrichtungen wurden Anträge auf Zuschüsse zur Finanzierung der Eigenanteile in Höhe von 2.270.833 € gestellt (siehe Anlage). Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsieht, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2027 kassenwirksam und daher in der Haushaltsplanung für 2027 entsprechend veranschlagt.
Begründung
Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38 % festgelegt wurde. Hierbei liegt der Schwerpunkt im Bereich der institutionellen Betreuung in Einrichtungen.
Die Betreuungsquote von 38 % der U3 Kinder teilt sich auf in 30% Kindertagespflege und 70 % institutioneller Betreuung (Kindertageseinrichtungen). Insgesamt werden dem Landesjugendamt 479 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren und 3 Betreuungsplätze für Kinder von drei bis sechs Jahren gemeldet.
U3- Ausbau Projekte
Eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtliche Fertigstellung wird in der Fortschreibung des „Aktionsplans Kindertagesbetreuung“ zu finden sein.
Im Kindergartenjahr 2026/2027 werden in den Hagener Sozialräumen insgesamt nachfolgende Platzzahlen in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen:
|
Sozialraum |
Plätze < 3 |
Plätze 3 bis 6 |
|
Westerbauer/ Hasper-Bachtal |
86 |
288 |
|
Spielbrink/ Geweke/ Tücking |
35 |
116 |
|
Haspe-Zentrum |
90 |
389 |
|
Hestert/ Kückelhausen-Süd |
0 |
0 |
|
Haspe |
212 |
793 |
|
Kuhlerkampviertel |
30 |
78 |
|
Wehringhausen-Ost/West/Villa Post |
143 |
524 |
|
Altenhagen/ Eckesey- Süd |
166 |
663 |
|
Emst/ Boloh |
81 |
313 |
|
Fleyerviertel/ Fachhochschule |
32 |
155 |
|
Zentrum/ Remberg |
225 |
982 |
|
Mitte |
639 |
2567 |
|
Vorhalle-Nord/Süd |
48 |
180 |
|
Eckesey- Nord |
28 |
146 |
|
Boelerheide |
34 |
150 |
|
Boele/ Kabel/ Bathey |
60 |
288 |
|
Helfe/ Fley |
46 |
174 |
|
Garenfeld |
0 |
0 |
|
Nord |
229 |
977 |
|
Halden/ Herbeck |
20 |
74 |
|
Berchum |
22 |
77 |
|
Henkhausen/ Reh |
45 |
138 |
|
Elsey |
56 |
240 |
|
Hohenlimburg- Süd |
99 |
336 |
|
Hohenlimburg |
203 |
761 |
|
Eilpe/ Delstern/ Selbecke |
89 |
308 |
|
Dahl/ Priorei/ Rummenohl |
30 |
102 |
|
Eilpe |
119 |
404 |
|
Gesamt |
1.468 |
5.740 |
Im Vergleich zum Vorjahr werden zum Kindergartenjahr 2026/2027 insgesamt 61 U3-Plätze und 167 Ü3-Plätze mehr angeboten als im laufenden Kindergartenjahr.
Die Entwicklung bei der Versorgung mit Betreuungsplätzen ist durch verschiedene Faktoren begründet.
- In den letzten Fortschreibungen zur Kindergartenbedarfsplanung wurde bereits auf die steigende Anzahl inklusiv betreuter Kinder hingewiesen, was durch die Vorgaben des Bundesteilhabegesetz (BTHG) Überbelegungen in diesen Gruppen grundsätzlich nicht mehr ermöglicht.
- Bei den Hagener Trägern wurde zur Betreuung der sogenannten Integration-Kinder (I-Kind) bisher das „Modell Zusatzkraft“ genutzt. Im Modell Zusatzkraft bleibt die Gruppenstärke gemäß Anlage 1 zu § 19 KiBiz unverändert; die zusätzlichen Fachkräfte zur Betreuung der innerhalb dieser Gruppenstärke betreuten Kinder mit Behinderung werden durch den Landschaftsverband finanziert. Bei dem Modell der Gruppenstärken-absenkung wird die Gruppenstärke pro Kind mit Behinderung (Basisleistung I) voraussichtlich um einen Platz abgesenkt; gleichzeitig werden weitere Fachkraftstunden aufgebaut.
- Zukünftig ist geplant, dass auch alle Kinder, die Frühförderung erhalten, als Basisleistung I -Kinder anerkannt werden. In den Hagener Kindertageseinrichtungen sind für das neue Kindergartenjahr ca. 150 I-Kinder in die Planung aufgenommen. Weitere Anträge sind in der Bearbeitung. Unter der Annahme, dass die Hälfte der I-Kinder auch Frühförderung bekommt, würde die Umsetzung des Modells Gruppenstärkenabsenkung zu einem weiteren Fehlbedarf von ca. 300 Plätzen führen. Zudem wären in den Gruppen mit Frühförderkindern auch keine Zusatzplätze und „normale“ Überbelegungen zum Beispiel aufgrund von Gruppenwechseln mehr zulässig.
- Im Hinblick auf die Gruppenstärkenabsenkung für die Basisleistung I-Kinder wurde unter den Trägern im Einvernehmen beschlossen, weiterhin im Kindergartenjahr 2026/2027 die Betreuungsgruppen bereinigt zu belassen, was bedeutet keine Überbelegungen und auch keine weiteren Zusatzplätze zu schaffen.
- Der Schlüssel für die Gruppenstärkenabsenkung für die Basisleistung II-Kinder, die nach dem BTHG auch in allen Kindertageseinrichtungen betreut werden sollen, ist noch nicht festgelegt. Es wird jedoch von einem Schlüssel von 1:3 ausgegangen, was bedeutet das pro Basisleistung II-Kind, 3 Plätze in der jeweiligen Kita belegt werden.
- Durch die Überbelegungen der vergangenen Jahre verbleibt in den Kitas nun eine hohe Zahl an Ü3-Bestandskindern. Durch die Aufnahme der häufig verpflichtenden U3 Kinder (Bindung der Plätze aufgrund von Fördermitteln bei Um-/Neubauten) ist es einigen Kindertageseinrichtungen im kommenden Jahr nicht möglich, viele Kinder über drei Jahren aufzunehmen.
- Für die Kindertageseinrichtung Hasselbach der AWO, Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis, Nebengeschäftsstelle Iserlohn, ist hier zudem im Rahmen dieser Fortschreibung gemäß §55 Abs.2 eine Ausnahme von der Investitionsbindung zu beschließen. Zur weiteren Betreuung der Ü3-Bestandskinder ist die Zweckbindung für ein Jahr von 16 auf 12 U-Plätze zu reduzieren.
- Das Ausbauprogramm um neue Kitas/Plätze zu schaffen, kommt entsprechend der herausfordernden Rahmenbedingungen voran. Zu den bekannten Faktoren hinsichtlich der Zeitschiene bis zur Baugenehmigung, der Prüfung der Baugrundstücke (mögliche B-Plan-Änderung), einer Vielzahl von geforderten Gutachten im Vorfeld, sind nun die fehlenden Gewerke, die Lieferschwierigkeiten bei den Baumaterialien und auch die steigenden Zinsen weitere Probleme für die Umsetzung der Baumaßnahmen. Insbesondere die letztgenannten Faktoren haben in einigen Kommunen bereits dazu geführt, dass Investoren ihre Vorhaben kurzfristig wieder zurückgezogen haben, weil sich die Kosten selbst bei einer 25-jährigen Vertragsbindung nicht amortisieren.
- Zudem hat sich die Zuweisung von Flüchtlingen wieder erhöht. Diese hat sich aufgrund der Landeseinrichtung im vergangenen Jahr aber wieder vermindert.
- Der Zuzug aus Süd-Osteuropa besteht nach wie vor.
Die genannten Faktoren werden in den nächsten Jahren ein ständiger Begleiter sein. Insbesondere die Umsetzung des BTHG wird vor dem Hintergrund der weiter hochbleibenden Kinderzahlen zu einem massiven Platzabbau führen. Deshalb sollte die Umsetzung der Neubaumaßnahmen weiterhin mit oberster Priorität behandelt werden.
Bei allen Problemen darf nicht vergessen werden, dass es sich bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen um einen gegenüber der Stadt Hagen einklagbaren Rechtsanspruch handelt.
Zudem sollte es für Hagen auch entwicklungspolitisch das Ziel sein, allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen. Jeder in der frühkindlichen Bildung verlorene Jahrgang ist ein Jahrgang mit verminderter Zukunftsperspektive.
Versorgungslücke
Um die Vorgabe einer Betreuungsquote im U3-Bereich in Höhe von 38% realisieren zu können, fehlen trotz der Kindertagespflege noch rund 141 Plätze. Das sind schon 30 Plätze weniger als im Vorjahr. Seit 2014 konnten durch Baumaßnahmen ca. 540 neue U3 Kitaplätze geschaffen werden.
Im Bereich der U3-Betreuung ist die Tagespflege zwar ein flexibles Betreuungsangebot, das von den Familien auch immer besser angenommen wird, sie erhöht aber auch zwangsläufig den Bedarf nach Betreuungsplätzen ab dem dritten Lebensjahr. Hintergrund ist, dass das Angebot der Kindertagespflege für die Eltern die Gewährleistung beinhaltet, dass die Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Platz in einer benachbarten Kindertageseinrichtung bekommen werden. Folglich muss mit dem Ausbau der Kindertagespflege auch ein Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahre einhergehen.
Für das Kindergartenjahr 2026/2027 fehlen für die Altersgruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder insgesamt fast 579 Betreuungsplätze für eine Betreuungsquote von 98 %. Hier hat sich der Fehlbedarf ebenfalls zum Vorjahr gesenkt. Durch ca. 40 Baumaßnahmen wurden seit 2014 insgesamt 1.890 neue Kitaplätze geschaffen.
Versorgungsquoten 2025/2026
Die U3-Versorgungsquote liegt im Kindergartenjahr 2026/2027 bei 36,1 %, womit sie gegenüber dem Vorjahr um 1,9 % gestiegen ist. In der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen steigt die Versorgungsquote stadtweit von 88,3 % auf 91,4 %.
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nur Kindertageseinrichtungen |
mit Tagespflege |
|
U- 3 |
Anzahl Kinder |
5.404 |
5.404 |
|
Anzahl Plätze |
1.468 |
1.950 |
|
|
Quote |
27,2 % |
36,1 % |
|
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3 – 6 |
Anzahl Kinder |
6.278 |
6.278 |
|
Anzahl Plätze |
5.740 |
5.740 |
|
|
Quote |
91,4 % |
91,4 % |
Durch geplante und sich in der Ausführung befindliche Baumaßnahmen wirken sich die Versorgungsquoten unterjährig im Kitajahr 2026/27 zielführend positiv aus (siehe Anlage).
Um den Fehlbedarf an Betreuungsplätzen, insbesondere für die über dreijährigen Kinder, abzubauen, sind die geplanten Neubaumaßnahmen und die Ermittlung weiterer Standorte weiterhin mit oberster Priorität zu forcieren.
Aufgrund der seit dem Kindergartenjahr 2022/2023 jederzeit möglichen digitalen Anmeldung im Kita-Portal Hagen, handelt es sich bei den in dieser Vorlage dargestellten Platzzahlen nicht mehr um erste Planzahlen, sondern um die vorläufigen Meldezahlen für das KiBiz.web System. Aus diesem Grund ist die Belegung für das Kindergartenjahr 2026/2027 bereits dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Kindertagespflegeplätze und Kindertagespflegepersonen
Das Land gewährt gemäß § 24 Abs. 1 KiBiz dem Jugendamt einen Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege, die sogenannte Kindertagespflegepauschale.
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 DVO KiBiz dient die Entscheidung der Jugendhilfeplanung als Grundlage für die Beantragung der Kindertagespflegepauschalen. Die Anzahl der Kindertagespflegeplätze muss dementsprechend im Beschluss angegeben werden.
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Hagen) beantragt bis zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr beim überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landesjugendamt) die Landesmittel:
1. nach § 24 Absatz 1 und 2 des Kinderbildungsgesetzes auf der Grundlage der Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung (Kindertagespflegepauschalen),
2. nach § 47 Absatz 2 des Kinderbildungsgesetzes für Fachberatung im Bereich Kindertagespflege.
Tabelle: Auszug „KiBizweb“
Zuschüsse an die Träger
Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2013 beschlossen, dass „der Umfang der Zuschüsse für die folgenden Kindergartenjahre im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jährlich festgelegt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt wird.“ Da die Angaben der Träger Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und somit für die Verträge mit den Eltern zum Kindergartenjahr 2026/2027 sind, wurden die Träger im September gebeten, verbindliche Anträge und Erklärungen in schriftlicher Form einzureichen.
Insgesamt wurden Anträge in Höhe von 2.270.833 € gestellt (siehe Anlage 2). Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsehen, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2027 kassenwirksam.
Wenn diese Zuschüsse an die Träger nicht erfolgen, werden eine Vielzahl von ihnen, aufgrund der unzureichenden Finanzierung, diese Aufgaben keinesfalls weiter übernehmen. Letztendlich wird die Stadt Hagen dadurch für die notwendigen Erfüllung der Leistungen deutlich mehr finanzielle Mittel, als die geplanten Zuschüsse, aufbringen müssen
Der Zuschuss darf nicht zur Finanzierung anderer Einrichtungen des Trägers oder zur Bildung von KiBiz-Rücklagen verwendet werden. Zuschüsse, die nicht zur Finanzierung der Kita, für die der Zuschuss beantragt wurde, benötigt werden, sind zurückzuzahlen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
|
Belange von Menschen mit Behinderung |
|
|
X |
sind betroffen |
Kurzerläuterung: Alle Kindertageseinrichtungen betreuen inklusiv
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
|
X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
|
X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
|
Die Zuschüsse an die Träger erfolgen im Rahmen der Ratsbeschlusses vom 26.09.2013. Diese Maßnahme wird im Budget des am 1.10.2025 gegründeten Fachbereiches 57 aufgefangen. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0650 |
Bezeichnung: |
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Auftrag: |
1065002 |
Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
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Kostenart: |
531800 |
Bezeichnung: |
|
|
|
5nnnnn |
Bezeichnung: |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
|
Ertrag (-) |
|
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|
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Aufwand (+) |
531800 |
|
|
|
2.270.833€ |
|
|
Eigenanteil |
|
|
|
|
2.270.833€ |
|
|
|
|
X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
|
X |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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262,6 kB
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