Beschlussvorlage - 0730/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bestandsbau Kita Cuno 106 abzureißen und durch einen Neubau in veränderter Größe zu ersetzten.

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Sachverhalt

Die Kindertageseinrichtung Cunostraße 106 ist derart geschädigt, dass eine Gebäudesanierung nicht sinnvoll erscheint und stattdessen ein Neubau errichtet werden soll, mit dem zugleich zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden können, um den Fehlbedarf an Plätzen im Sozialbereich teilweise aufzufangen.

 

Durch diverse Wassereinbrüche sind erhebliche Schädigungen entstanden. Die Baukonstruktion eines Holzständerbauwerks ermöglicht es Feuchtigkeiten, insbesondere größere Wassermengen, innerhalb des Gebäudes die gesamte Boden- und Wandstruktur zu schädigen. Aufsteigende Feuchtigkeit, teilweise bis zu 1 m, haben zu den massiven Schädigungen am Gebäude geführt.

 

Der Kitabetrieb konnte nicht mehr aufrecht gehalten werden und die Einrichtung wurde an den Standort Rembergstraße 31 verlagert.

 

Der Fachbereich 65 – Gebäudewirtschaft hat ein externes Büro beauftragt, die Schädigungen durch den letzten Wasserschaden zu beurteilen und zu bewerten. Neben den sichtbaren Wasserschäden, nebst Schimmelbildungen, sind auch Entwässerungsprobleme ausgemacht worden, die eine ordnungsgemäße Abführung der Gebäudeentwässerung nicht ermöglichen. Die Summe aller vorliegenden Schädigungen des inzwischen 52 Jahre alten Gebäudes hat zu der Einschätzung geführt, keine Sanierung anzustreben. Die tragende Holzkonstruktion ist beeinträchtigt, der Großteil der baulichen Einbauten muss ausgebaut und entsorgt werden.

 

Die Empfehlung des Fachbereich 65 ist hier einen Neubau zu errichten. Der Fachbereich 57 – Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik, kann dieser Einschätzung folgen. Wie bereits im Aktionsplan „Kindertagesbetreuung in Hagen“, Vorlage 0466/2023 beschrieben, ist weiterhin mit einer starken Zunahme der Kinderzahlen in Hagen zu rechnen. Selbst durch die im Aktionsplan beschriebenen Ausbau- und Neubaumaßnahmen können nicht ausreichend Plätze zur Deckung des erwarteten Bedarfes geschaffen werden.

 

Der Sozialraum Emst / Boloh ist ein sehr beliebter Stadtteil zum Wohnen, gerade für Familien mit Kindern. So wurde verzeichnet, dass alleine im Zeitraum von Juli 2023 bis Juli 2024 über 200 Personen mehr in den Stadtteil zugezogen sind, als dass sie ihn verlassen haben. Entsprechend gibt es auch einen Mehrbedarf an Plätzen in einer Kindertageseinrichtung. Falls sich dieser Trend fortsetzt, wird es einen noch größeren Bedarf

an Kitaplätzen geben. Nicht zu vergessen ist die geplante Entwicklung mit Wohnbebauung auf dem ehemaligen Sportplatz Loheplatz zum Wohngebiet „Auf dem Lohe“. 

 

Hagen ist zudem eine Vorreiterkommune, was die Planung bezüglich der Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) betrifft. Wenn die Umsetzung greift, werden in den Einrichtungen im Stadtgebiet, aufgrund der dann erforderlichen Absenkungen der Platzzahlen in den Gruppen, weniger Plätze zur Verfügung stehen. Diesem Prozess sollte zusätzlich mit vorausschauender Planung und Ausbaumaßnahmen begegnet werden.

 

Am Standort der Cunostraße 106 werden zurzeit drei Gruppen mit insgesamt 55 Kindern betreut, 1 x Gruppenform II (10 Kinder im Alter unter drei Jahren), 2 x Gruppenform III (insgesamt 45 Kinder im Alter über drei Jahren). Um den zuvor genannten Problemlagen zu begegnen, soll am Standort der Einrichtung der Neubau entsprechend vergrößert werden. Zukünftig könnten voraussichtlich drei weitere Gruppen der Gruppenform I betreut werden (je 20 Kinder, davon bis zu sechs Kinder im Alter unter drei Jahren und 14 Kinder im Alter über drei Jahren), damit würden bis zu 60 neue Plätze, davon bis zu 18 Plätze für Kinder im Alter unter drei Jahren, geschaffen. Die Liegenschaft weist mit ca. 3.140 m² eine ausreichende Größe auf, um voraussichtlich ein Gebäude für bis zu sechs Gruppen zu errichten und zusätzlich eine ausreichend große Außenspielfläche vorhalten zu können.

 

Eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit unter den obengenannten Aspekten führt zu dem Schluss, dass ein Neubau der Sanierung vorzuziehen ist. Die jährlichen durchschnittlichen Gebäudekosten bei der Sanierung belaufen sich auf rd. 189.000 € im Gegensatz zu rd. 272.000 € beim Neubau. Berücksichtigt man jedoch die unterschiedlichen Größen der beiden Alternativen (685 m² zu 1.260 m²), weist der Neubau Kosten von 216 €/m² im Gegensatz zu den Kosten für den Betrieb nach Sanierung von 276 €/m² auf. 

 

Um die Maßnahme umsetzen zu können, ist es erforderlich, zunächst das Bestandsgebäude abzureißen. Dafür entstehen Kosten in Höhe von voraussichtlich 325.000 €. Darin enthalten ist auch die fachgerechte Entsorgung aller ggf. belasteten Bauteile. Für den Neubau entstehen Kosten in Höhe von voraussichtlich 6.495.000 €. Aufgrund der durchschnittlichen Preisentwicklung im Baugewerbe in Deutschland sind die ermittelten Kosten jährlich um 9,8 % zu steigern und dementsprechend fortzuschreiben (Quelle: Statista).

 

Für die Neubaumaßnahmen könnten Fördermittel des Landes, Landesjugendamt beim Landschaftsverband Westfalen- Lippe, für die Schaffung bis zu 60 neuer Plätze, akquiriert werden. Nach aktueller Förderlage des Landes NRW könnten insgesamt bis zu 2.035.800 €, 60 Plätze x 37.700 € abzüglich 10 % Eigenanteil, beantragt werden.

 

Für den Betrieb der Kindertageseinrichtung entstehen Betriebskosten, für die der Stadt Hagen vom Land, Landesjugendamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, ein Zuschuss gewährt wird. Dieser errechnet sich anhand von Kindpauschalen für Kinder in den

einzelnen Gruppentypen. Da die Einrichtung im Eigentum steht, entstehen keine Mietaufwendungen. Nach der vorläufigen Zeitplanung soll eine Fertigstellung der Maßnahme zu Beginn des Kindergartenjahres 2028/2029 erfolgen. Die von der Stadt Hagen zu zahlenden Betriebskostenanteile sind daher auf der Basis der heute bekannten Zahlen zu extrapolieren. Die Festsetzung der Fortschreibungsrate gemäß § 37 KiBiz, mit der die Steigerung der Kindpauschalen für das jeweilige folgende Kindergartenjahr mit der Zustimmung des Finanzministeriums festgelegt wird, erfolgt erst mit der Veröffentlichung durch das Landesjugendamt zu Beginn eines Jahres. Da der jeweils neue Festsetzungsbetrag stark variieren kann, wird ein Durchschnittsbetrag von 2 % jährliche Steigerung zugrunde gelegt.

 

Nach der Berechnung der voraussichtlichen Betriebskosten entsteht für die zukünftige neu zu errichtende Einrichtung mit sechs Gruppen ab dem Kindergartenjahr 2028/2029 ein Kostenaufwand in Höhe von voraussichtlich 1.322.930,34 €. Hierin sind Personal- und Objektkosten enthalten. Refinanziert werden die Gesamtkosten zu 37,2 % vom Land. Dies entspricht voraussichtlich einem Betrag in Höhe von 492.130,09 €. Daraus ergibt sich ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 830.800,25 € an den Gesamtkosten für den Betrieb der Einrichtung.

 

Für die Bestandseinrichtung Cunostr. 106 mit drei Gruppen, diese ist zurzeit im Ausweichquartier Rembergstr. 31 untergebracht, entstehen bereits Betriebskosten. Hochgerechnet auf das Kindergartenjahr 2028/2029 werden für die bestehenden drei Gruppen Kosten in Höhe von voraussichtlich 929.312,85 € entstehen. Diese Kosten werden ebenfalls vom Land in Höhe von 37,2 % refinanziert. Der Zuschuss des Landes beträgt somit voraussichtlich 345.704,38 €. Der städtische Eigenanteil wird somit voraussichtlich 583.608,47 € betragen.

 

Somit entstehen für die Erweiterung der Einrichtung durch einen Neubau mit sechs Gruppen Mehrkosten in Form der Betriebskosten in Höhe von 393.617,49 € ab dem Kindergartenjahr 2028/2029. Der erhöhte Zuschussbetrag des Landes wird voraussichtlich 146.425,71€ betragen, der erhöhte kommunale Anteil wird mit voraussichtlich 247.191,78 € zu beziffern sein. 

 

Die Betriebskosten entstehen erst mit der Inbetriebnahme der Einrichtung. Diese ist zum August 2028 geplant.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Es handelt sich um eine inklusive Kindertageseinrichtung, in der auch Plätze zur Betreuung von Kindern mit einer Behinderung vorgesehen sind. Das Gebäude wird barrierefrei errichtet.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Das neu zu errichtende Gebäude wird nach modernen Standards errichtet und energetisch optimiert.

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Abriss und Neubau einer Kindertageseinrichtung, Cunostr. 106

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Auftrag:

1065002

Bezeichnung:

Tagesbetreuung für Kinder

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

Zuweisungen von Gemeinden (GV)

Kostenart:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2026

2027

2028

2029

2030

Ertrag (-)

414200

-22.974,13 €

-23.433,61 €

-34.570,44 €

-50.197,27 €

-51.201,21 €

Ertrag (-)

414201

-206.767,16 €

-210.902,46 €

-311.133,94 €

-451.775,42 €

460.810,93 €

Aufwand (+)

531800

617.584,12 €

629.935,68

929.312,85

1.349.388,95 €

1.376.376,73 €

Eigenanteil

 

387.842,83 €

395.599,61 €

583.608,47 €

847.416,26 €

864.364,58 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5000nnn

Bezeichnung:

Investitionszuschuss Kita Cunostr. 106

Finanzposition:

681200

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen von Gemeinden (GV)

 

785100

Bezeichnung:

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2026

2027

2028

2029

2030

Einzahlung (-)

681200

-2.035.800 €

-712.530 €

-712.530 €

-610.740 €

 

 

Auszahlung (+)

785100

6.820.000 €

700.000 €

1.695.000 €

4.425.000 €

 

 

Eigenanteil

4.784.200 €

-12.530 €

982.470 €

3.814.260 €

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung wird- vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates- im Rahmen der Haushaltsplanung 2026/2027 berücksichtigt.
 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für den Abriss und Neubau der Kindertageseinrichtung Cunostraße 106 in Höhe von 6.820.000 € stellen Anschaffungs-/Herstellkosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 70 Jahren ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 97.429 € in der Ergebnisrechnung.

Der Neubau führt zu einem Abgang des Altgebäudes in Höhe von 1.690.746,95 €. Das Gebäude ist noch nicht vollständig abgeschrieben. Folglich ist der Restbuchwert des Gebäudes in Höhe von 813.253 € (Restbuchwert 31.12.2026) in Abgang zu bringen und mit der Allgemeinen Rücklage nach § 44 Abs. 3 KomHVO i.V.m. § 90 Abs. 3 Satz 1 GO zu verrechnen.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Fördermittel in Höhe von 2.035.800 € des Landes NRW sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung des Gebäudes über die Nutzungsdauer von 70 Jahren (29.083 € jährlich).

Der Abgang des Altbestandes führt zu einer ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten in Höhe von 813.253 €. Dieser Ertrag in der Ergebnisrechnung ist ebenfalls gem. § 44 Abs. 3 KomHVO i.V. § 90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

30.000 €

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

102.000 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

97.429 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-29.083 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

200.346 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.11.2025 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bestandsbau Kita Cuno 106 abzureißen und durch einen Neubau in veränderter Größe zu ersetzten.

 

2. Der Jugendhilfeausschuss stellt den Bedarf der Erweiterung der Einrichtung fest.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

AfD

2

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

BfHo/PARTEI

1

 

 

Vertreter*innen der Jugendhilfe

6

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

 

Erweitern

02.12.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.12.2025 - Infrastrukturausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

11.12.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen