Beschlussvorlage - 0337/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht, gemäß §25 BauGB für das „Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Lukas Giacinto
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Henning Keune (Technischer Beigeordneter), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.12.2025
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Unter gleichzeitiger Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 S 2 BauGB für das „Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche“ vom 03.07.2025 beschließt der Rat der Stadt Hagen die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche“, wie es als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage ist.
Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung vom 03.07.2025 die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht, nach § 25 BauGB Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche“ beschlossen.
Die geplanten städtebaulichen Maßnahmen ergeben sich aus den Inhalten der vom Rat beschlossenen städtebaulichen Zielkonzeption „Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche“. Der diesbezügliche Ratsbeschluss kann aus dem Bürgerinformationssystem der Stadt Hagen unter der Vorlagenummer 0336/2025 abgerufen werden.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 20/2025, ausgegeben am 11.07.2025.
Die Flurstücksliste, die Bestandteil der Vorkaufsrechtssatzung ist, muss aufgrund von Veränderungen in der Flurstücksbezeichnung oder -teilung regelmäßig aktualisiert werden. Flurstücksbezeichnungen sind rechtlich verbindlich und dienen der eindeutigen Identifikation von Grundstücken. Wenn sich diese Bezeichnungen ändern, sei es durch eine Flurbereinigung, Neuvermessung oder Umbenennung von Flurstücken, muss die Satzung aktualisiert werden, um weiterhin rechtskonform und eindeutig zu sein. Eine veraltete oder falsche Flurstücksbezeichnung könnte zu Rechtsstreitigkeiten oder Problemen bei der Ausübung des Vorkaufsrechts führen. Eine kontinuierliche Aktualisierung stellt sicher, dass die betroffenen Flurstücke immer auf dem neuesten Stand sind und die Satzung juristisch nicht angreifbar ist.
Die regelmäßige Prüfung einer Satzung für das besondere Vorkaufsrecht sichert ihre Anpassungsfähigkeit an neue rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen und schützt vor rechtlichen Risiken. Die Verwaltung wird die Aktualität zukünftig regelmäßig überprüfen und bei Änderungen zeitnah einen Beschluss über die Anpassung erwirken.
Maßnahmenbereiche gemäß der städtebaulichen Zielkonzeption „Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche“
Die städtebauliche Entwicklungsstrategie sieht weiterhin für den gesamten Geltungsbereich (siehe Anlage 1) grundsätzlich eine Aufwertung und eine Verbesserung des Stadtteilimage vor. Die Maßnahmenbereiche, die bereits in der alten Satzung festgelegt wurden, bleiben unverändert und gelten auch weiterhin in der neuen Satzung. Die städtebauliche Ausrichtung sowie die damit verbundenen Planungs- und Entwicklungsziele behalten ihre volle Gültigkeit.
Die städtebaulichen Zielsetzungen für den Geltungsbereich der Satzung sind der am 03.07.2025 durch den Rat der Stadt Hagen beschlossenen städtebaulichen Zielkonzeption „Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche“ DS 0336/2025 zu entnehmen.
Mit der beabsichtigten Ausübung von Vorkaufsrechten werden folgende Zwecke gemäß §§ 1 Abs. 6, 1a BauGB verfolgt:
- Schaffung und Erhalt von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen anhand von Bestandsmodernisierungen, dem Rückbau von Problemimmobilien und der
- Auflösung von bestehenden Gemengelagen
- Die Erhaltung des Bahnhofsquartiers als Versorgungs- und Dienstleistungsstandort
- Steigerung der Aufenthalts- und Verweilqualität im öffentlichen Raum
- Hochwasserschutz entlang der Volme, aber auch Nutzbarkeit und Erlebbarkeit dieser
- Verbesserung der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit des Gebietes
- Schonender Umgang mit dem Grund und Boden u.a. durch Entsiegelung und Begrünung
- Die Verbesserung des Stadtklimas durch die Schaffung von Frischluftschneisen und Pocketparks
Die gegenständlichen Maßnahmenbereiche, die im Abgrenzungsplan näher dargestellt sind, sind wie folgt benannt:
• Fläche A: Altenhagen West
• Fläche B: Altenhagen Süd
• Fläche C: Kernbereich Eastside
• Fläche D: Arbeitsamt
• Fläche E: Inselblock Graf-von-Galen-Ring
• Fläche F: Bahnhofsvorstadt
• Fläche F1: Graf-von-Galen-Ring
• Fläche G: Schwenke Center
4. Bestandteil der Vorlage
- Anlage 1: Vorkaufsrechtssatzung „Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche““
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Bemerkungen:
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Durch die Vorkaufsrechtssatzung selbst entsteht zunächst kein finanzieller Aufwand. Im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts wird der finanzielle Aufwand im Rahmen der Beschlussfassung dargestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind dann im Finanzplan darzustellen. |
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X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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