Stellungnahme - 0966/2025-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Wurde das Gebäude in den vergangenen drei Jahren seitens der Stadt Hagen überprüft?

 

Die letzte Ortsbesichtigung fand am 13.10.2025 statt. Dabei wurde festgestellt, dass das Dach und die Fassade Mängel (lose Teile, lose Dachziegel) aufweisen, die auf den Gehweg fallen könnten.

 

Der Eigentümer wurde mit Ordnungsverfügung vom 11.11.2025 aufgefordert, die losen Fassadenteile, sowie die losen Dachziegel fachmännisch zu beseitigen, sodass keinerlei Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung mehr bestehen. Gleichzeitig wurde ihm aufgegeben, die Standsicherheit des Gebäudes durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen nachweisen zu lassen. Die Frist für die Forderung endet am 11.12.2025.

 

Hat es an dem Gebäude in den vergangenen drei Jahren Sicherungsarbeiten gegeben?

 

Auf Grund der am 13.102025 festgestellten Mängel wurde zum Schutz der Fußgänger der Gehweg vor dem Gebäude abgesperrt.

 

Bestand oder besteht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aufgrund möglicherweise herabfallender Dachziegel oder anderer Bauteile? –

 

Ja. Die Absperrung wurde in Abstimmung mit dem Fachbereich für Öffentliche Sicherheit und Ordnung -Verkehrsangelegenheiten- durchgeführt um die Gefahr einzudämmen.

 

Welche Planungen seitens der Stadt gibt es bezüglich des Gebäudes?

 

Eine Planung seitens der Stadt bzgl. des Gebäudes gibt es nicht. Wegen der geringen Möglichkeiten den Eigentümer in seine Pflicht zu nehmen und dem Grundsatz der Anwendung des geringsten Mittels sind die Möglichkeiten des Einschreitens seitens der Stadt begrenzt.

 

Können eventuell Mittel aus dem sogenannten „Hagen-Pakt“ zwischen Stadt und Land für eine Sanierung oder einen Abriss des Gebäudes genutzt werden?

 

Beim Hagen-Pakt handelt es sich um eine von der Stadtentwicklung erarbeitete Stadtumbaustrategie. Diese bezieht sich z.Zt. auf ein bestimmtes Gebiet von Eckesey bis Wehringhausen.

Wie lange sollen die provisorischen Kunststoffabsperrungen, die vor dem Gebäude und auf der Straße für Fußgänger aufgestellt wurden, noch dort stehen bleiben? –

 

Bis die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung beseitigt ist.

 

Hält die Verwaltung die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern an dieser Engstelle trotz des Provisoriums für gegeben?

 

Ja.

 

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Beschlüsse

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01.12.2025 - Bezirksvertretung Hohenlimburg