Beschlussvorlage - 0296/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Haspe nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage: Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Tillmannsstraße 2a zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Tillmannsstraße 2a

Gemarkung Haspe, Flur 7, Flurstücke 109 und 117 vor.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/A/0017/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 1.4.2010.

 

Jetzige Situation:

Das o.g. Grundstück und das sich darauf befindliche  Gebäude gehören der Deutschen Telekom. Eine weitere Nutzung des Gebäudes für technische Zwecke seitens der Deutschen Telekom ist nicht mehr notwendig.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt. Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. MI (Mischgebiet) zu beurteilen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

-Der zweigeschossige Flachdachbau fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

-Die Erschließung über die Tillmannsstraße ist gesichert.

-Die Erfordernis bzgl. der Eintragung einer Immissionsduldungsbaulast bzgl. der Duldung der angrenzenden öffentlichen Parkplätze wird noch geprüft

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.04.2010 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen