Beschlussvorlage - 0295/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage:Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes auf dem Grundstück Grundschötteler Straße 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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28.04.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:
Errichtung
eines Wohn- und Bürogebäudes auf dem Grundstück Grundschötteler Straße 1
Gemarkung
Westerbauer, Flur 9, Flurstück 565 vor.
Das
Vorhaben war u.a. dem Aktenzeichen 2/63/A/0016/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz
vom 1.4.2010.
Jetzige
Situation:
Das
o.g. Grundstück und das sich darauf befindliche Gebäude gehören der Deutschen
Telekom. Eine weitere Nutzung des Gebäudes für technische Zwecke seitens der
Deutschen Telekom ist nicht mehr notwendig.
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt.
Es
liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 20/77
Sanierung Haspe u.a. mit der Festsetzung: Fläche für Gemeinbedarf
„Post“ usw.
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
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Von der Festsetzung: Fläche für Gemeinbedarf „Post“ wird eine
Befreiung in Aussicht gestellt.
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Eine Befreiung für eine dreigeschossige Bebauung wird ebenfalls in
Aussicht gestellt. ( Zweigeschossigkeit lt. B-Plan)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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318,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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516,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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478,4 kB
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