Beschlussvorlage - 0295/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage: Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes auf dem Grundstück Grundschötteler Straße 1 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes auf dem Grundstück Grundschötteler Straße 1

Gemarkung Westerbauer, Flur 9, Flurstück 565 vor.

 

Das Vorhaben war u.a. dem Aktenzeichen 2/63/A/0016/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 1.4.2010.

 

Jetzige Situation:

Das o.g. Grundstück und das sich darauf befindliche Gebäude gehören der Deutschen Telekom. Eine weitere Nutzung des Gebäudes für technische Zwecke seitens der Deutschen Telekom ist nicht mehr notwendig.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 20/77 Sanierung Haspe u.a. mit der Festsetzung: Fläche für Gemeinbedarf „Post“ usw.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

-          Von der Festsetzung: Fläche für Gemeinbedarf „Post“ wird eine Befreiung in Aussicht gestellt.

-          Eine Befreiung für eine dreigeschossige Bebauung wird ebenfalls in Aussicht gestellt. ( Zweigeschossigkeit lt. B-Plan)

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.04.2010 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen