Beschlussvorlage - 0214/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Gebäude der Grundschule Kückelhausen wird aus Kostengründen nicht saniert. Über die weitere Zukunft dieser Grundschule wird im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung entschieden. Hierzu werden ab Herbst 2010 unter Beteiligung des Arbeitskreises „Schulentwicklungsplanung“ des Schulausschusses die vorbereitenden Arbeiten stattfinden.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Bei Brandschutzarbeiten in der Grundschule Kückelhausen wurde im Herbst 2009 festgestellt, dass in einem Gebäudeteil die Geschossdecke Schäden aufweist und keine ausreichende Tragfähigkeit mehr gegeben ist. Daraufhin wurde der betroffene Gebäudeteil sofort für den Schulbetrieb geschlossen, wurde die andere Gebäudehälfte, bei Auslagerung der dritten Schuljahrgänge in die Grundschule Spielbrink, für eine eingeschränkte Schulnutzung hergerichtet.

 

Für die Deckensanierung liegen zwei Modellrechnungen mit einem Kostenvolumen von 570.000 € und 760.000 € vor.

 

Die Grundschule Kückelhausen hat in den letzten Jahren einen überdurchschnittlichen Schülerrückgang zu verzeichnen. Im Stadtbezirk Haspe besteht rechnerisch bereits jetzt ein Raumüberhang von 3,25 Zügen, der sich bis 2016/2017 auf 4 Züge erhöhen wird.

 

Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, das Gebäude der Grundschule Kückelhausen nicht zu sanieren. Über die Zukunft der Schule soll im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung entschieden werden.

 

 

Begründung

 

Bei Brandschutzarbeiten in den Fluren und Treppenhäusern der Grundschule Kückelhausen wurde im Herbst 2009 nach dem Öffnen der abgehängten Decken im Flur des südwestlichen Gebäudeteils (von der Bebelstraße aus gesehen der rechte Gebäudeflügel) festgestellt, dass die Geschossdecke Schäden aufweist. Weitergehende statische Untersuchungen ergaben, dass die Decken, sogenannte T-Eisenbeton-Füllkörperrippendecken, rechnerisch keine ausreichende Tragfähigkeit mehr haben. Die Füllsteine weisen Ausbrüche auf, die T-Träger sind stark verrostet und der nicht gut verdichtete Beton ist porös. So drohen Steine herauszufallen. Sogar das gesamte Deckentragwerk kann versagen und einstürzen. Betroffen sind die Flure, zwei Klassenräume, beide Toilettenräume sowie die Decke des Kellergeschosses im Flurbereich. Dies führt dazu, dass der gesamte Gebäudeteil nicht mehr für schulische Zwecke genutzt werden kann.

 

Daraufhin wurde diese Gebäudehälfte sofort geschlossen. Der andere, laut Statiker intakte Gebäudeteil konnte nach dem Errichten des außen liegenden Stahl-Treppenhauses als zweiter Rettungsweg weiterhin genutzt werden. Nach Auslagerung der beiden dritten Schuljahrgänge in die Grundschule Spielbrink, war ausreichend Raum vorhanden, um alle anderen Schüler weiter an der Grundschule Kückelhausen zu unterrichten und dort auch die Betreuung im Offenen Ganztag durchzuführen. Die Küche, die sich im südwestlichen Gebäudeteil befindet, konnte und kann aufgrund der Einhausung der Flurbereiche weiter betrieben werden. Nicht betroffen ist die Betreuung, die nach wie vor im Pavillon stattfindet.

 

Für die Deckensanierung liegen zwei Modellrechnungen mit einem Kostenvolumen von 570.000 € und 760.000 € vor. Bei der ersten Variante werden die statisch bedenklichen Bereiche durch eine neue Geschossdecke ersetzt, bei der zweiten Alternative bleiben die Geschossdecken bestehen. Sie werden durch Trapezbleche, die ihrerseits durch Stahlträger getragen werden, unterfüttert. Ein Teilabriss des schadhaften Gebäudeteils ist aus statischen Gründen nicht möglich. Der zurzeit genutzte Teil steht weiterhin für den bisher eingeschränkten Schulbetrieb zur Verfügung.

 

In den letzten Jahren hat die Grundschule Kückelhausen einen überdurchschnittlichen Schülerrückgang zu verzeichnen, insbesondere nach Auflösung der Grundschulbezirke zum Schuljahr 2007/2008. Im letzten Anmeldeverfahren sind nur 22 Kinder angemeldet worden. Die Schülerzahlenentwicklung der Grundschule stellt sich wie folgt dar:

 

Schuljahr 2008/2009           208 SchülerInnen

Schuljahr 2009/2010           177 SchülerInnen

Schuljahr 2010/2011            149 SchülerInnen (berechnete Zahlen, aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr).

 

Im laufenden Schuljahr 2009/2010 besuchen 1.079 Schülerinnen und Schüler die städtischen Grundschulen im Stadtbezirk Haspe (= Bedarf von 11,25 Zügen). Nach der Schülerzahlenentwicklung wird sich diese Zahl bis zum Schuljahr 2016/2017 weiter verringern.

 

Derzeit ist eine Raumkapazität von 14,50 Zügen vorhanden. Somit besteht rechnerisch bereits jetzt ein Raumüberhang von 3,25 Zügen, der sich bis 2016/2017 auf 4 Züge erhöhen wird. In der zurückliegenden Schulschließungsdebatte wurde seitens der Verwaltung vorrangig die auslaufende Schließung der Grundschule Spielbrink (2 Züge) genannt, danach die Schließung der Grundschule Kückelhausen (3 Züge).

 

Vor dem Hintergrund des zu erwartenden Kostenvolumens für eine Sanierung des Gebäudes und der Entwicklung der Schülerzahlen im Stadtbezirk Haspe schlägt die Verwaltung vor, das Gebäude der Grundschule Kückelhausen nicht zu sanieren.

 

Über die weitere Zukunft der Grundschule Kückelhausen soll im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung entschieden werden. Nach Vorstellung der Verwaltung werden hierzu ab Herbst 2010 unter Beteiligung des Arbeitskreises „Schulentwicklungsplanung“ des Schulausschusses die vorbereitenden Arbeiten stattfinden. Wegen des bestehenden Vertrages mit der Initiative „Ja zu Hagener Schulen“ können konkrete schulorganisatorische Maßnahmen – wie z.B. Schulschließungen – erst nach dem 26.04.2011 durch den Schulträger beschlossen werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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23.03.2010 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Das Gebäude der Grundschule Kückelhausen wird aktuell bis zur endgültigen Beschlussfassung aus Kostengründen nicht saniert. Über die weitere Zukunft dieser Grundschule wird im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung entschieden. Hierzu werden ab Juni 2010 unter Beteiligung des Arbeitskreises „Schulentwicklungsplanung“ des Schulausschusses die vorbereitenden Arbeiten stattfinden.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

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28.04.2010 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Das Gebäude der Grundschule Kückelhausen wird aus Kostengründen nicht saniert. Über die weitere Zukunft dieser Grundschule wird im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung entschieden. Hierzu werden ab Herbst 2010 unter Beteiligung des Arbeitskreises „Schulentwicklungsplanung“ des Schulausschusses die vorbereitenden Arbeiten stattfinden.

 

 

Änderung:

 Im 1. Satz des Beschlusses soll nicht stehen „Das Gebäude…..“ sondern

„Der defekte Teil des Gebäudes……..“.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0