Beschlussvorlage - 0214/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Kückelhausenhier: Statische Probleme in einem Teil des Gebäudes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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23.03.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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28.04.2010
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Beschlussvorschlag
Das
Gebäude der Grundschule Kückelhausen wird aus Kostengründen nicht saniert. Über
die weitere Zukunft dieser Grundschule wird im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung
entschieden. Hierzu werden ab Herbst 2010 unter Beteiligung des Arbeitskreises „Schulentwicklungsplanung“
des Schulausschusses die vorbereitenden Arbeiten stattfinden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Bei Brandschutzarbeiten in
der Grundschule Kückelhausen wurde im Herbst 2009 festgestellt, dass in einem
Gebäudeteil die Geschossdecke Schäden aufweist und keine ausreichende Tragfähigkeit
mehr gegeben ist. Daraufhin wurde der betroffene Gebäudeteil sofort für den
Schulbetrieb geschlossen, wurde die andere Gebäudehälfte, bei Auslagerung der
dritten Schuljahrgänge in die Grundschule Spielbrink, für eine eingeschränkte
Schulnutzung hergerichtet.
Für die Deckensanierung liegen
zwei Modellrechnungen mit einem Kostenvolumen von 570.000 € und 760.000
€ vor.
Die Grundschule
Kückelhausen hat in den letzten Jahren einen überdurchschnittlichen Schülerrückgang
zu verzeichnen. Im Stadtbezirk Haspe besteht rechnerisch bereits jetzt ein
Raumüberhang von 3,25 Zügen, der sich bis 2016/2017 auf 4 Züge erhöhen wird.
Aus diesem Grunde schlägt
die Verwaltung vor, das Gebäude der Grundschule Kückelhausen nicht zu sanieren.
Über die Zukunft der Schule soll im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung
entschieden werden.
Begründung
Bei Brandschutzarbeiten in den Fluren und
Treppenhäusern der Grundschule Kückelhausen wurde im Herbst 2009 nach dem Öffnen
der abgehängten Decken im Flur des südwestlichen Gebäudeteils (von der
Bebelstraße aus gesehen der rechte Gebäudeflügel) festgestellt, dass die
Geschossdecke Schäden aufweist. Weitergehende statische Untersuchungen ergaben,
dass die Decken, sogenannte T-Eisenbeton-Füllkörperrippendecken, rechnerisch
keine ausreichende Tragfähigkeit mehr haben. Die Füllsteine weisen Ausbrüche
auf, die T-Träger sind stark verrostet und der nicht gut verdichtete Beton ist
porös. So drohen Steine herauszufallen. Sogar das gesamte Deckentragwerk kann
versagen und einstürzen. Betroffen sind die Flure, zwei Klassenräume, beide
Toilettenräume sowie die Decke des Kellergeschosses im Flurbereich. Dies führt
dazu, dass der gesamte Gebäudeteil nicht mehr für schulische Zwecke genutzt
werden kann.
Daraufhin wurde diese Gebäudehälfte sofort geschlossen.
Der andere, laut Statiker intakte Gebäudeteil konnte nach dem Errichten des
außen liegenden Stahl-Treppenhauses als zweiter Rettungsweg weiterhin genutzt
werden. Nach Auslagerung der beiden dritten Schuljahrgänge in die Grundschule
Spielbrink, war ausreichend Raum vorhanden, um alle anderen Schüler weiter an
der Grundschule Kückelhausen zu unterrichten und dort auch die Betreuung im
Offenen Ganztag durchzuführen. Die Küche, die sich im südwestlichen Gebäudeteil
befindet, konnte und kann aufgrund der Einhausung der Flurbereiche weiter
betrieben werden. Nicht betroffen ist die Betreuung, die nach wie vor im Pavillon
stattfindet.
Für die Deckensanierung liegen
zwei Modellrechnungen mit einem Kostenvolumen von 570.000 € und 760.000
€ vor. Bei der ersten Variante werden die statisch bedenklichen Bereiche
durch eine neue Geschossdecke ersetzt, bei der zweiten Alternative bleiben die Geschossdecken
bestehen. Sie werden durch Trapezbleche, die ihrerseits durch Stahlträger
getragen werden, unterfüttert. Ein Teilabriss des schadhaften Gebäudeteils ist
aus statischen Gründen nicht möglich. Der zurzeit genutzte Teil steht weiterhin
für den bisher eingeschränkten Schulbetrieb zur Verfügung.
In den letzten Jahren hat
die Grundschule Kückelhausen einen überdurchschnittlichen Schülerrückgang zu
verzeichnen, insbesondere nach Auflösung der Grundschulbezirke zum Schuljahr
2007/2008. Im letzten Anmeldeverfahren sind nur 22 Kinder angemeldet worden.
Die Schülerzahlenentwicklung der Grundschule stellt sich wie folgt dar:
Schuljahr 2008/2009 208 SchülerInnen
Schuljahr 2009/2010 177 SchülerInnen
Schuljahr 2010/2011 149
SchülerInnen (berechnete Zahlen, aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen für
das kommende Schuljahr).
Im laufenden Schuljahr
2009/2010 besuchen 1.079 Schülerinnen und Schüler die städtischen Grundschulen
im Stadtbezirk Haspe (= Bedarf von 11,25 Zügen). Nach der Schülerzahlenentwicklung
wird sich diese Zahl bis zum Schuljahr 2016/2017 weiter verringern.
Derzeit ist eine
Raumkapazität von 14,50 Zügen vorhanden. Somit besteht rechnerisch bereits
jetzt ein Raumüberhang von 3,25 Zügen, der sich bis 2016/2017 auf 4 Züge erhöhen
wird. In der zurückliegenden Schulschließungsdebatte wurde seitens der Verwaltung
vorrangig die auslaufende Schließung der Grundschule Spielbrink (2 Züge) genannt,
danach die Schließung der Grundschule Kückelhausen (3 Züge).
Vor dem Hintergrund des zu
erwartenden Kostenvolumens für eine Sanierung des Gebäudes und der Entwicklung
der Schülerzahlen im Stadtbezirk Haspe schlägt die Verwaltung vor, das Gebäude
der Grundschule Kückelhausen nicht zu sanieren.
Über die weitere Zukunft der
Grundschule Kückelhausen soll im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung
entschieden werden. Nach Vorstellung der Verwaltung werden hierzu ab Herbst
2010 unter Beteiligung des Arbeitskreises „Schulentwicklungsplanung“
des Schulausschusses die vorbereitenden Arbeiten stattfinden. Wegen des bestehenden
Vertrages mit der Initiative „Ja zu Hagener Schulen“ können
konkrete schulorganisatorische Maßnahmen – wie z.B. Schulschließungen
– erst nach dem 26.04.2011 durch den Schulträger beschlossen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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23.03.2010 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Das Gebäude der Grundschule Kückelhausen wird aktuell bis zur endgültigen Beschlussfassung aus Kostengründen nicht saniert. Über die weitere Zukunft dieser Grundschule wird im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung entschieden. Hierzu werden ab Juni 2010 unter Beteiligung des Arbeitskreises „Schulentwicklungsplanung“ des Schulausschusses die vorbereitenden Arbeiten stattfinden.
28.04.2010 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Das Gebäude der Grundschule Kückelhausen wird aus Kostengründen nicht saniert. Über die weitere Zukunft dieser Grundschule wird im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung entschieden. Hierzu werden ab Herbst 2010 unter Beteiligung des Arbeitskreises „Schulentwicklungsplanung“ des Schulausschusses die vorbereitenden Arbeiten stattfinden.
Änderung:
Im 1. Satz des Beschlusses soll nicht stehen „Das Gebäude…..“ sondern
„Der defekte Teil des Gebäudes……..“.