Stellungnahme - 0990/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zu dem Beschlussvorschlag der Bürger für Hohenlimburg für die Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg am 01.12.2025, das hinter den Wertstoffcontainern an der Bahnstraße eingerichtete absolute Haltverbot umgehend wieder aufzuheben, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Nachdem verschiedene Standorte in der Hohenlimburger Innenstadt für die Aufstellung von Wertstoffcontainern geprüft und für ungeeignet befunden worden waren, wurde schließlich am 01.10.2025 ein neuer Containerstandort auf einem der Parkstreifen an der Bahnstraße errichtet.  Auf diese Weise haben die Bewohner*innen der Hohenlimburger Innenstadt nun die Möglichkeit, Papier oder Glas wohnortnah zu entsorgen. Der Containerstandort wird gut angenommen und kontinuierlich und ordnungsgemäß genutzt. Dies zeigt, dass der gewählte Standort sowohl in Bezug auf die Erreichbarkeit als auch auf Praktikabilität sinnvoll ist.

 

Als vorbereitende Maßnahme für die Containeraufstellung wie auch für die Leerungen durch die Entsorgungsunternehmen wurde der Parkstreifen zunächst mit einem absoluten Haltverbot entsprechend der Straßenverkehrsordnung (StVO), Verkehrszeichen 283, belegt. Da keine weiteren Wertstoffcontainer aufgestellt werden, wird der verbleibende Parkstreifen im Sinne einer pragmatischen und bürgerfreundlichen Nutzung für die Entladung der Glas- und Papierabfälle wieder freigegeben und das Verkehrszeichen 283 durch Verkehrszeichen 286, eingeschränktes Haltverbot, ersetzt. Das eingeschränkte Haltverbot erlaubt es dann, den Seitenstreifen für die Dauer von drei Minuten für Be- oder Entladevorgänge bzw. Ein- oder Aussteigen zu nutzen. In dieser Zeit können die Bürger*innen das mitgebrachte Glas oder Papier problemlos entsorgen.

 

Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung veranlasst die Änderung der Beschilderung sowie die Kennzeichnung des Haltebereichs.

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Beschlüsse

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01.12.2025 - Bezirksvertretung Hohenlimburg