Beschlussvorlage - 0705/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Wiederbesetzung des Schiedsamtsbezirks 6 (Haspe)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Lisa Fink
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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04.12.2025
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Sachverhalt
Das Gebiet der Stadt Hagen ist in sechs Schiedsamtsbezirke eingeteilt.
Der Schiedsamtsbezirk 6 (Haspe) ist aktuell unbesetzt und wurde ausgeschrieben.
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen – Schiedsamtsgesetz – vom 16. Dezember 1992 (GV NW 1993 S. 32), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. November 2021 (GV NRW S. 1198) ist für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson zu bestellen.
Nach § 3 Abs. 1 und 3 des Gesetzes wird die Schiedsperson von der zuständigen Bezirksvertretung, hier: Haspe, für die Dauer von fünf Jahren gewählt, sofern der Schiedsamtsbezirk in dem jeweiligen Stadtbezirk liegt oder nur unwesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Die Grenzen des Schiedsamtsbezirks 6 stimmen im Wesentlichen mit denen des Stadtbezirks Haspe überein; die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist daher gegeben.
Nach § 2 des Schiedsamtsgesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Schiedsperson kann nach Abs. 2 der Bestimmung nicht sein, wer
1. die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
2. unter Betreuung steht.
Nach Abs. 3 soll Schiedsperson nicht sein, wer
1. das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat
2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat
3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Zudem soll nach Abs. 4 der Bestimmung zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.
Die Fraktionen im Rat der Stadt Hagen, die Leitung des Amtsgerichts Hagen und der Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Hagen, wurden mit Schreiben vom 08.04.2025 gebeten, geeignete Bewerber*innen für die Neubesetzung des Bezirks 6 zu benennen. Zudem wurde im Amtsblatt und in den Hagener Tageszeitungen darauf hingewiesen, dass interessierte Personen für die Übernahme des Schiedsamtsbezirks 6 gesucht werden. Es bewerben sich 3 Bürger um das Schiedsamt im Bezirk 6, die die Voraussetzungen des § 2 des Schiedsamtsgesetzes mit Ausnahme des Wohnsitzes (Soll-Vorschrift) erfüllen.
Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zu § 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen ( BDS ), Bezirksvereinigung Hagen, mit Schreiben vom 26.08.2025 unter Bekanntgabe der Bewerber Gelegenheit gegeben, zur Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 6 Stellung zu nehmen.
Mit Schreiben vom 27.10.2025 teilte der BDS mit, dass Herr Heinrich Dürwald und Herr Norbert Penther als Schiedspersonen in Betracht kommen.
Anschließend hat die Verwaltung mit den beiden Bewerbern unter Teilnahme eines Vertreters des BDS Vorstellungsgespräche geführt.
Aus Datenschutzgründen sind persönliche Angaben nicht in der öffentlichen Beschlussvorlage, sondern nur in einer Anlage für die Mitglieder der Bezirksvertretung enthalten.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Heinrich Dürwald zur Schiedsperson für den Bezirk 6 zu wählen.
Es entstehen Kosten in gleicher Höhe wie in den Vorjahren, da es sich um die Wiederbesetzung eines Schiedsamtsbezirks handelt.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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Es entstehen folgende Auswirkungen: siehe oben
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