Mitteilung - 0569/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung der BV Haspe vom 21.11.2024 wurde in Bezug auf die Reaktivierung bereits eingerichteter Abstellflächen für E-Tretroller beschlossen, dass anstatt der neun von der Verwaltung vorgesehenen Abstellflächen insgesamt 11 Abstellflächen reaktiviert werden sollen. Zusätzlich wurde der Wunsch geäußert zwei zusätzliche Abstellflächen für E-Tretroller und andere Mikromobilitätsfahrzeuge im Bereich der Geweke beziehungsweise des Gewerbepark Kückelhausen einzurichten (siehe Vorlage 1076/2024).

 

Nach Prüfung durch die Verwaltung und Abstimmung mit dem Unternehmen Lime Bike Germany GmbH ist nur ein Teil der gewünschten Abstellflächen umsetzbar:

 

Schülinghauser Str.1 (Spielbrink/Standort 5 in der Vorlage):

 

An der Schülinghauser Str. 1 kann durch das Unternehmen Lime aus betrieblichen Gründen keine Abstellfläche realisiert werden. Hierdurch kann diese Abstellfläche nicht reaktiviert werden.

 

Hestertstraße 47 (Hestert/Standort 17 in der Vorlage):

 

Die Abstellfläche Hesterstraße 47 befindet sich zurzeit nicht im Servicegebiet des E-Tretroller-Verleihsystems. Das Unternehmen Lime hat sich jedoch bereit erklärt das Servicegebiet zu erweitern, sodass die Abstellfläche im Juli 2025 reaktiviert werden konnte. Das Unternehmen Lime hat sich bereit erklärt diese stationsbasierte Abstellfläche in der unternehmenseigenen Applikation als Parkfläche obligatorisch für das Abstellen der E-Tretroller auszuweisen.

 

Neue Abstellfläche im Bereich der Geweke:

 

Die Geweke befindet sich zurzeit nicht im Servicegebiet des E-Tretroller-Verleihsystems. Das Unternehmen Lime hat sich jedoch bereit erklärt das Servicegebiet zu erweitern, sodass im Juli 2025 eine Abstellfläche für E-Tretroller in unmittelbarer Nähe der Bushaltestelle „Geweke“ (ggü. In der Geweke 41) eingerichtet werden konnte. Das Unternehmen Lime wird die Abstellfläche in der unternehmenseigenen Applikation als Parkfläche obligatorisch für das Abstellen der E-Tretroller ausweisen.

 

Neue Abstellfläche im Bereich des Gewerbepark Kückelhausen:

 

Im Bereich des Gewerbepark Kückelhausen konnte im Juli 2025 eine Abstellfläche für E-Tretroller in unmittelbarer Nähe der Bushaltestelle „Gewerbepark Kückelhausen“ (ggü. Konrad-Adenauer-Ring 27) eingerichtet werden. Auch diese stationsbasierte Abstellfläche wird das Unternehmen Lime in der unternehmenseigenen Applikation als Parkfläche obligatorisch für das Abstellen der E-Tretroller ausweisen.

 

Deaktivierung der Abstellfläche Dickenbruchstraße 70:

 

Die stationsbasierte Abstellfläche an der Dickenbruchstraße 70 (neben der Bushaltestelle Stolzestraße), die im November 2024 reaktiviert wurde, musste im Juli 2025 wegen fehlender Nachfrage und betrieblicher Probleme von Seiten des Unternehmens Lime aufgehoben werden.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

Die Belange von Menschen mit Behinderung sind durch verkehrswidrig abgestellte E-Tretroller betroffen. Dadurch, dass die Verwaltung existierende Abstellflächen für E-Tretroller reaktiviert bzw. neue Abstellflächen für E-Tretroller einrichtet, sind an diesen Stellen weniger Konflikte zu erwarten. Menschen mit Behinderung profitieren also von dieser Anpassung.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Mikromobilitätsangebote haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Für die Beschilderung entsprechender Abstellflächen ist mit Kosten von 300€/Abstellfläche zu rechnen. Insgesamt sind somit 600€ für die Einrichtung von 2 neuen Abstellflächen angefallen. Die Mittel für die Beschilderung der Abstellflächen werden vom FB 60 über die mtl. Abschlagszahlungen an den WBH im Rahmen der Betrauung zur Verfügung gestellt.

Zudem gibt es für die Einführung eines hybriden E-Tretroller-Verleihsystems einen Ratsbeschluss. Die Einrichtung weiterer Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge im Stadtbezirk Haspe ist daher notwendig und nach §82 der GO unabweisbar.  

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1210

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1121001

Bezeichnung:

Straßen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

524201

Bezeichnung:

Unterhaltung/Bewirtschaftung/Infrastrukturvermögen

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

5nnnnn

 

600,00

 

 

 

Eigenanteil

 

 

600,00

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Beschlüsse

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04.12.2025 - Bezirksvertretung Haspe