Beschlussvorlage - 0888/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Reaktivierung einer bereits eingerichteten Abstellfläche für Mikromobilitätsfahrzeuge im Stadtbezirk Hagen-Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Lasse Schneider
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport; FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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10.12.2025
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Sachverhalt
Kurzfassung
Mit dieser Vorlage bittet die Verwaltung die Mitglieder der Bezirksvertretung Nord um den Beschluss, eine bereits bestehende, stationsgebundene Abstellfläche für (Leih-) E-Tretroller (Fläche aktuell inaktiv) an der Kabeler Straße 70 für das Abstellen von E-Tretrollern und anderen Mikromobilitätsfahrzeugen zu reaktivieren.
Begründung
Einleitung und Hintergrund:
Im Rahmen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (ekV) sind E-Tretroller seit Juni 2019 in Deutschland zugelassen. Die E-Tretroller sollen hierbei als ein Baustein der multimodalen Mobilität einen Beitrag zur Mobilitätswende leisten. Dieses Ziel wird insbesondere dann erreicht, wenn E-Tretroller anstelle des motorisierten Individualverkehrs genutzt werden. Inzwischen sind in vielen deutschen Städten – darunter auch Hagen – Anbieter von E-Tretroller-Verleihsystemen aktiv und deren E-Tretroller im Stadtbild sichtbar.
Entwicklung des E-Tretroller-Verleihsystems in Hagen:
In Abstimmung mit der Verwaltung und den städtischen Gremien haben in der jüngeren Vergangenheit die Anbieter ZEUS Scooters GmbH und Hoppy nacheinander ein stationsgebundenes E-Tretroller-Verleihsystem in Hagen betrieben. Beide Anbieter hatten hierfür eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Hagen abgeschlossen.
Bei einem stationsbasierten System können die Nutzer die E-Tretroller nur auf festen Abstellflächen ausleihen und abstellen. Im gesamten Hagener Stadtgebiet, mit Ausnahme des Stadtbezirks Hohenlimburg, wurden für dieses von der Verwaltung und den städtischen Gremien präferierte stationsgebundene System über 130 Abstellplätze eingerichtet.
Beide Anbieter haben sich aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen, Vandalismus und Diebstahl wieder aus Hagen zurückgezogen. In der Zusammenarbeit mit den zwei Anbietern konnte die Verwaltung jedoch zahlreiche Erfahrungen sammeln, u.a. auch wie E-Tretroller-Verleihsysteme gesteuert und reguliert werden können.
Umstellung auf ein hybrides E-Tretroller-Verleihsystem:
Auf der Basis der gemachten Erfahrungen hat der Rat der Stadt Hagen beschlossen, in Hagen ein hybrides Verleihsystem für Mikromobilitätsfahrzeuge einzuführen. Auch weil sich das bisher von der Verwaltung und den städtischen Gremien präferierte feste, stationsgebundene System für das Ausleihen von E-Tretrollern nicht dauerhaft wirtschaftlich etablieren konnte. Zudem haben verschiedene Nutzer immer wieder gefordert, die ausgeliehenen E-Tretroller direkt vor ihrer Haustür abstellen zu können, da das Verleihangebot ansonsten unattraktiv für sie sei (siehe Vorlage Nr. 0335/2024).
Seit Ende Mai 2024 ist nun das Unternehmen LimeBike Germany in Hagen wirtschaftlich tätig und bietet interessierten Kunden im Rahmen eines hybriden Verleihsystems in einem großen Teil des Stadtgebiets E-Tretroller zur Nutzung an.
Die Einführung eines hybriden Systems bedeutet, dass es an ausgewiesenen Stellen im Stadtgebiet weiterhin obligatorische stationsgebundene Abstellflächen für E-Tretroller und in der Zukunft möglicherweise andere Mikromobilitätsfahrzeuge (Leih-Fahrräder, Leih-Lastenräder) gibt. Im restlichen Stadtgebiet wurden die stationsbasierten Abstellflächen “deaktiviert“ und interessierte Nutzer können die E-Tretroller frei im öffentlichen Straßenraum und im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung ausleihen und wieder abstellen.
Über die Bereitstellung von bestimmten Flächen für das Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen entscheiden die für den jeweiligen Stadtbezirk zuständigen Bezirksvertretungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Die Bezirksvertretung Nord hat sich zu diesem Thema bereits einmal beraten (siehe Vorlagen 1012/2024 und 0678/2025).
Aktivierung einer bereits eingerichteten stationsgebundenen Abstellfläche für Mikromobilitätsfahrzeuge in Hagen-Nord:
Ungeordnet, wild und ordnungswidrig abgestellte E-Tretroller gefährden und behindern nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, die entstehenden Konflikte können auch die Akzeptanz für das E-Tretroller-Verleihsystem vermindern.
So wurden in den letzten Wochen wiederholt E-Tretroller auf dem Gehweg vor dem Marktkauf Supermarkt in Hagen-Bathey abgestellt. Da der Gehweg in diesem Abschnitt der Kabeler Straße relativ schmal ist, stellen abgestellte E-Tretroller in diesem Bereich eine Gefahr bzw. eine Behinderung für Fußgänger mit Rollatoren oder Kinderwagen dar.
Um den Nutzern des Verleihsystems dennoch eine Möglichkeit zu bieten, ihre E-Tretroller in der Nähe des Supermarktes bzw. der Bushaltestelle Batheyer Str. abzustellen schlägt die Verwaltung den Mitgliedern der BV Nord vor, eine bereits bestehende, derzeit “deaktivierte“ Abstellfläche für E-Tretroller an der Kabeler Straße 70 zu reaktivieren und als verpflichtende stationsbasierte Abstellfläche auszuweisen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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sind betroffen |
Kurzerläuterung:
Insbesondere Menschen mit Behinderung sind durch verkehrswidrig abgestellte E-Tretroller auf dem Gehweg gefährdet bzw. werden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Menschen mit Behinderung profitieren also von einer zusätzlichen Abstellfläche für E-Tretroller.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung:
Mikromobilitätsangebote haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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Rechtscharakter |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
Anlagen
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(wie Dokument)
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802,5 kB
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