Beschlussvorlage - 0804/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91) die Widmung der Straße "Große Brenne".

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück:

Gemarkung Herbeck, Flur 4, Flurstück 335.

Die Verkehrsfläche wird in die Straßengruppe der Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW eingeteilt und erhält die Eigenschaft einer Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW.

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Sachverhalt

Die Herstellung der Straße "Große Brenne" erfolgte im Zuge des Beschlusses „Ausbau der Gewerbeerschließung Herbeck West" (Beschlussvorlage 0991/2007) vom 14.11.2007 auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 11/01 (583). Nach erfolgtem Endausbau im Juni 2022 und er darauf folgenden Beseitigung beanstandeter Mängel, wurde die Verkehrsfläche am 31.05.2023 durch die Stadt und WBH abgenommen.

Voraussetzung für eine Widmung ist gem. § 6 Abs. 5 StrWG NW, dass der Träger der Straßenbaulast selbst Eigentümer der zu widmenden Fläche ist oder der Eigentümer einer Widmung zustimmt.

Da die Verkehrsfläche vollständig im Eigentum der Stadt steht, liegen die Voraussetzungen zur Widmung vor. Die Straße ist im Bebauungsplan Nr. 11/01 (583) als öffentliche Straße festgesetzt und soll nun nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW gewidmet werden.

Durch die Widmung erhält die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 StrWG NRW und es wird damit der Allgemeinheit der Gemeingebrauch an der Straße, d. h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.

Mit der Widmung obliegt die Straßenbaulast nach § 9 StrWG NRW der Stadt Hagen.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2025 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen