Beschlussvorlage - 0951/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der grundsätzlichen Teilnahme am Startchancen-Programm NRW wird zugestimmt.

 

2. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Förderung.

 

3. Der Bereitstellung des damit einhergehenden kommunalen Eigenanteils für die Programm-Säule I von bis zu 10.139.481,75 € wird zugestimmt.

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Sachverhalt

1. Allgemeine Informationen zum Startchancen-Programm

 

Durch das Startchancen-Programm sollen gezielt Schulen mit einem hohen Anteil von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern gefördert werden. Im Laufe des zehnjährigen Projektzeitraums stellen Bund und Länder dafür ca. 20 Milliarden Euro zur Verfügung.  Mit dem Programm soll für mehr Chancengerechtigkeit gesorgt und der Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppelt werden.  Übergeordnetes Ziel ist die Halbierung von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss nach Projektende.

 

In Hagen nehmen folgende Schulen formal am Programm teil:

 

Berufskolleg Cuno

Grundschule Friedrich-Harkort

Grundschule Freiherr-vom-Stein

Sekundarschule Liselotte-Funcke

Grundschule Goldbergschule

Grundschule Janusz-Korczak

Berufskolleg Käthe-Kollwitz

Grundschule Funckeparkschule

Hauptschule Ernst-Eversbusch

Grundschule Meinolfschule

Grundschule Gebrüder-Grimm

Grundschule Im Kley

Grundschule Emil-Schumacher

Grundschule Geweke

Hauptschule Geschwister-Scholl

Grundschule Hermann-Löns

Grundschule Henry-van-de-Velde

Sekundarschule Altenhagen

Grundschule Altenhagen  (ehem. GS Erwin-Hegemann)

Grundschule Kipperschule

Realschule Heinrich-Heine

Grundschule Vincke

Grundschule Wehringhausen

Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh

 

Grundlage für die individuelle Bedarfsfindung der Einzelstandorte sind Standortanalysen und Zielvereinbarungen, zwischen den Schulen und der Schulaufsicht – in Programmsäule I auch unter Beteiligung des Schulträgers.

Mit der Teilnahme am Startchancen-Programm NRW sind in Teilen finanzielle Aufwendungen durch einen Eigenanteil von 30 % (s. Punkt 2. „Programmsäulen“, Säule I) verbunden. Eine Zusage zur grundsätzlichen Teilnahme am Förderprogramm „Startchancen NRW“ zur Verbesserung des Bildungsstandorts Hagens wird befürwortet.

 

In keiner der folgenden Programmsäulen ist kommunales Verwaltungspersonal förderfähig. Es ist allerdings bereits jetzt abzusehen, dass über die Programmlaufzeit in allen Bereichen der Schulverwaltung ein entsprechender Mehraufwand durch z. B. Planungs-, Antrags- und Abrechnungsverfahren, förderkonforme Mittelverwaltung etc. entsteht.

 

2. Übersicht über die Programmsäulen

 

Das Startchancen-Programm basiert auf drei Säulen, die idealerweise miteinander in Verbindung stehen und nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Die Teilnahme einer Schule in nur einer oder zwei Programmsäulen ist nicht zulässig.

 

Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und ansprechende Lernumgebung

 

Den beteiligten Kommunen werden über die erste Programmsäule Finanzmittel für Investitionen, die zu einer lernförderlichen Umgebung beitragen, zur Verfügung gestellt. Die Mittel können bedarfsgerecht und zeitlich flexibel über den gesamten Projektzeitraum verausgabt werden. An jedem teilnehmenden Schulstandort muss mindestens eine Maßnahme beantragt und umgesetzt werden. Dies können z. B. Verbesserungen der räumlichen Rahmenbedingungen für multiprofessionelle Teams, Schaffung von innovativen und multifunktionalen Räumlichkeiten oder Gestaltung von Außenbereichen sein.

 

Der kommunale Eigenanteil in diesem Programmbaustein beträgt 30 %. Dieser kann auch aus bereits vorgehaltenen Mitteln sowie aus der Schulträgerpauschale erbracht werden. Die vollständige „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen)“ wurde am 09.09.2024 unter BASS 11-02 Nr. 57 veröffentlicht.

 

Das Schulträgerbudget für die Stadt Hagen für die Säule I beträgt 23.658.790,76 €. Die Summe entspricht dem 70 %igen-Förderanteil des Landes.

Das Gesamtfördervolumen der Säule I beträgt 33.798.272,51 €, einschließlich des 30%igen kommunalen Eigenanteils von maximal 10.139.481,75 €.

Die Finanzdarstellung gibt den aktuellen Stand wieder. Dieser kann sich während des Förderzeitraums durch weitere hinzukommende Schulen verändern.

 

Die mit dem o.g. Schulträgerbudget geplanten Maßnahmen müssen individuell beantragt und bewilligt werden. Aktuell wird geprüft, ob ggf. bereits geplante Maßnahmen an den Programmstandorten förderfähig sind. Die Planungen zu baulichen Veränderungen sowie Anschaffungen im Bereich der Ausstattung müssen im Antragsverfahren grundsätzlich mit den schulischen Zielvereinbarungen begründet werden. Eine Baumaßnahme, die nicht mit den individuellen Zielvereinbarungen vereinbar ist, ist somit nicht förderfähig – auch wenn die geplante Maßnahme laut Förderrichtlinien grundsätzlich förderfähig wäre.

 

Da die Förderung bedarfsgerecht an den Einzelstandorten abgerufen werden soll, ist eine vollständige Inanspruchnahme der Fördergelder keine grundsätzliche Fördervoraussetzung. Zudem gibt es keine Vorgaben zur Verteilung der Mittel zwischen den Standorten. Das Schulträgerbudget kann über den gesamten Förderzeitraum abgerufen werden, es erfolgt keine jährliche Zuweisung.

Zum jetzigen Zeitpunkt können weder zu den auf die einzelnen Schulen entfallenden Maßnahmen noch zu der zeitlichen Verteilung der Finanzbedarfe (Kassenwirksamkeit) verbindliche Aussagen getroffen werden. Sobald sich die Einzelmaßnahmen konturiert haben, werden separate Beschlüsse folgen, mit welchen die Finanzierung der Eigenanteile aufgezeigt wird. Bis zum nächsten Haushaltsaufstellungsverfahren für den Zeitraum 2028 ff. können sodann die diesbezüglichen Umsetzungsplanungen und Finanzplanungen konkretisiert werden. Die veranschlagungsreifen Bedarfe werden dann zum Haushaltsplanverfahren 2028 ff. innerhalb des Fachbereichsbudgets 40 priorisiert berücksichtigt. Der Eigenanteil wird daher zunächst anteilig auf die verbleibende Restlaufzeit aufgeteilt.

 

Säule  II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung

 

Das Chancenbudget dient der Unterstützung des Lehr- und Lernprozesses, der Stärkung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik und der Förderung von sozio-emotionalen Kompetenzen sowie der Persönlichkeitsentwicklung an den einzelnen Standorten.

 

Ein kommunaler Eigenanteil ist nicht zu erbringen (100% Förderung). Die Auszahlung und Abrechnung des Budgets erfolgt einmal jährlich im Schuljahresrhythmus, wobei der Schulträger für die Prüfung auf Förderfähigkeit sowie für die Erstellung des Verwendungsnachweises verantwortlich ist.

 

Die mit dem Chancenbudget geplanten Anschaffungen der Schulen müssen ebenfalls durch die schulischen Zielvereinbarungen begründet sein. Die Auszahlung für das laufende Schuljahr ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Falls eine Schule das Budget nicht ausschöpfen kann, ist eine Umverteilung dieser Mittel in Absprache mit den Schulen und der Schulaufsicht zugunsten einer anderen Startchancenschule möglich.

 

 

 

 

 

 

Schule

Chancenbudget 25/26

 

Schule

Chancenbudget 25/26

Berufskolleg Cuno

11.006,99€

Grundschule Emil-

Schumacher-Schule

24.562,59€

Grundschule Friedrich-Harkort

18.396,12€

Grundschule Geweke

26.051,05€

Grundschule Freiherr-vom-Stein

20.628,81€

Hauptschule Geschwister-Scholl

25.732,11€

Sekundarschule Liselotte-Funcke

30.037,99€

Grundschule Hermann-Löns

21.691,99€

Grundschule Goldbergschule

25.359,98€

Grundschule Henry-

van-de-Velde

25.306,82€

Grundschule Janusz-

Korczak

21.532,52€

Sekundarschule Altenhagen

29.559,56€

Berufschule Käthe-

Kollwitz

13.664,95€

Grundschule Erwin-

Hegemann

16.269,75€

Grundschule Funckeparkschule

23.233,61€

Grundschule Kipperschule

15.366,05€

Hauptschule Ernst-

Eversbusch

22.808,34€

Realschule Heinrich-

Heine

37.639,76€

Grundschule Meinolfschule

26.476,32€

Grundschule Vincke

15.259,73€

Grundschule Gebrüder-Grimm

16.163,44€

Grundschule Wehringhausen

12.389,13€

Grundschule Im Kley

26.210,53€

Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh

17.705,05€

 

 

SUMME

523.053,19€


Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

 

Mit den hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln soll die individuelle Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schülern gefördert und eine lernförderliche Elternarbeit unterstützt werden.

 

Folgende Fachkräfte können schulscharf eingestellt werden:

 Fachkräfte für Schulsozialarbeit 

  •           MPT-Fachkräfte im Gemeinsamen Lernen
  •           MPT-Fachkräfte Integration
  •           MPT-Fachkräfte an Förderschulen
  •           Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase

 

Jeder teilnehmenden Schule werden zusätzliche Stellenanteile (in der Regel eine Stelle pro Schule) durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen. Die Stellenbesetzungen erfolgen laufend, wobei die Stellen – aufgrund der Evaluation des Programms - zunächst bis zum 31.12.2029 befristet sind.

 

In der Programmsäule III ist kein städtischer Eigenanteil zu erbringen, auch wird kein städtisches Verwaltungspersonal zur Umsetzung benötigt.

 

 

3. Evaluation

 

Bund und Länder veröffentlichen 2027, 2030 und 2032 Fortschrittsberichte zum Startchancen-Programm.

Das Programm wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. 2029 erfolgt eine Zwischenevaluation zur Wirksamkeit und sachgemäßen Mittelverwendung.

 

Der weitere Verlauf des Programms wird dem Schulausschuss regelmäßig zur Kenntnis gegeben.

 

Anhang:

  • Schulträgerbudgets zur Umsetzung der Säule I (Investitionsprogramm)
  • Förderbescheid Säule 2
  • Förderrichtlinien Startchancen Programm
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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Schüler*innen der Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh werden im Schwerpunkt Lernen gefördert. Weiterhin werden Schüler*innen an verschiedenen allgemeinbildenden Schulen im Rahmen der Inklusion gefördert.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Durch das Startchancen-Programm - Säule I sollen gezielt Schulen mit einem hohen Anteil von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern gefördert werden.

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0343

Bezeichnung:

Allgemeine Serviceleistungen für Schulen

Finanzstelle:

5000nnn*

Bezeichnung:

Startchancenprogramm - Säule I

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

 

785100

Bezeichnung:

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

*PSP-Element ist noch nicht beantragt. 

 

Kostenart

2026

2027

2028

2029

2030

Ertrag (-)

681100

2.500.000

2.500.000

2.500.000

2.500.000

2.500.000

Aufwand (+)

785100

3.500.000

3.500.000

3.500.000

3.500.000

3.500.000

Eigenanteil

5.000.000 €

1.000.000

1.000.000

1.000.000

1.000.000

1.000.000

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

x

Die Finanzierung der Kosten für den Eigenanteil wird in der aktuellen Haushaltsplanung – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Hagen – berücksichtigt.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.11.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen