Beschlussvorlage - 0889/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird ermächtigt, 5 Elektrofahrzeuge mit einem voraussichtlichen Auftragswert von insgesamt ca. 150.000 € zu beschaffen.

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Sachverhalt

Der Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ sieht in der Maßnahme 3.3 die Elektrifizierung der städtischen Fahrzeugflotte vor, um auf Dienstfahrten Emissionen einzusparen. Dieser Maßnahme wurde durch Ratsbeschluss vom 23.05.2019 die Priorität „mittel“ zugewiesen. Hierbei sollte im Bedarfsfall bei Ersatz-/ Neubeschaffungen der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorrangig geprüft werden. Dies wurde an den verschiedenen Verwaltungsstandorten soweit wie möglich umgesetzt. Der aktuelle Anteil von Elektrofahrzeugen an der gesamten Verwaltungsfahrzeugflotte (ausgenommen der Fahrzeuge der Feuerwehr) beträgt mittlerweile 40 %.

 

Am Standort „Rathaus II“ war die Elektrifizierung bislang auf Grund fehlender Lademöglichkeiten nicht umzusetzen. Da mit dem Vermieter mittlerweile eine Einigung gefunden werden konnte, in der dieser auf eigene Kosten Lademöglichkeiten für die Verwaltungsfahrzeuge schafft, kann die Elektrifizierung nun umgesetzt werden. In diesem Zuge ist der Ausbau eines städtischen Fahrzeugpools mit Elektrofahrzeugen bzw. die Elektrifizierung der städtischen Fahrzeugflotte bei anstehenden Ersatzbeschaffungen am Rathaus II beabsichtigt. Durch den Fahrzeugpool soll die Nutzung privater Kraftfahrzeuge zu Dienstzwecken durch schadstofffreie Elektrofahrzeuge substituiert werden, mit der Folge einer effizienten, kostengünstigen und umweltfreundlichen Mobilität.

 

Über das Land NRW sind im Rahmen des Förderprogrammes progres.nrw Fördergelder für Kleinwagen in Höhe von 5.000 €/ Fahrzeug möglich.

 

Die aufgeführten Preise sind lediglich beispielhaft zu verstehen, da die Ausschreibung produktneutral erfolgen wird.

 

 

 

 

Pos

Fahrzeug

Fahrzeugpreis voraussichtl.

Förderung

Voraussichtl.

Voraussichtl. Eigenanteil

1

Kleinwagen

30.000

5.000

25.000

2

Kleinwagen

30.000

5.000

25.000

3

Kleinwagen

30.000

5.000

25.000

4

Kleinwagen

30.000

5.000

25.000

5

Kleinwagen

30.000

5.000

25.000

 

 

 

 

 

 

Summe:

150.000 €

25.000 €

125.000 €

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 x

positive Auswirkungen (+)

 

Finanzielle Auswirkungen

x x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert.

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0114

Bezeichnung:

Personal- und Organisationsmanagement

Finanzstelle:

5800333

Bezeichnung:

Ankauf von Fahrzeugen und Zubehör

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land 

Finanzposition:

783100 

Bezeichnung:

 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen >800 €

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

681100

-25.000

 

-25.000

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

150.000

 

150.000

 

 

 

Eigenanteil

125.000

 

125.000

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die fünf Fahrzeuge in Höhe von 150.000 € stellen Anschaffungs- /Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 11 Jahren lt. Abschreibungstabelle entsteht ein jährlicher Aufwand von 13.636,36 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem jährlichen Ertrag von 2.272,73 €.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

3.750,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

13.636,36

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

17.386,36

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

2.272,73

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

15.113,63

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

27.11.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen