Beschlussvorlage - 0889/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung von 5 Elektrofahrzeugen für die städtische Fahrzeugflotte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Andrea Moeser
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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27.11.2025
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Sachverhalt
Der Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ sieht in der Maßnahme 3.3 die Elektrifizierung der städtischen Fahrzeugflotte vor, um auf Dienstfahrten Emissionen einzusparen. Dieser Maßnahme wurde durch Ratsbeschluss vom 23.05.2019 die Priorität „mittel“ zugewiesen. Hierbei sollte im Bedarfsfall bei Ersatz-/ Neubeschaffungen der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorrangig geprüft werden. Dies wurde an den verschiedenen Verwaltungsstandorten soweit wie möglich umgesetzt. Der aktuelle Anteil von Elektrofahrzeugen an der gesamten Verwaltungsfahrzeugflotte (ausgenommen der Fahrzeuge der Feuerwehr) beträgt mittlerweile 40 %.
Am Standort „Rathaus II“ war die Elektrifizierung bislang auf Grund fehlender Lademöglichkeiten nicht umzusetzen. Da mit dem Vermieter mittlerweile eine Einigung gefunden werden konnte, in der dieser auf eigene Kosten Lademöglichkeiten für die Verwaltungsfahrzeuge schafft, kann die Elektrifizierung nun umgesetzt werden. In diesem Zuge ist der Ausbau eines städtischen Fahrzeugpools mit Elektrofahrzeugen bzw. die Elektrifizierung der städtischen Fahrzeugflotte bei anstehenden Ersatzbeschaffungen am Rathaus II beabsichtigt. Durch den Fahrzeugpool soll die Nutzung privater Kraftfahrzeuge zu Dienstzwecken durch schadstofffreie Elektrofahrzeuge substituiert werden, mit der Folge einer effizienten, kostengünstigen und umweltfreundlichen Mobilität.
Über das Land NRW sind im Rahmen des Förderprogrammes progres.nrw Fördergelder für Kleinwagen in Höhe von 5.000 €/ Fahrzeug möglich.
Die aufgeführten Preise sind lediglich beispielhaft zu verstehen, da die Ausschreibung produktneutral erfolgen wird.
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Pos |
Fahrzeug |
Fahrzeugpreis voraussichtl. |
Förderung Voraussichtl. |
Voraussichtl. Eigenanteil |
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1 |
Kleinwagen |
30.000 |
5.000 |
25.000 |
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2 |
Kleinwagen |
30.000 |
5.000 |
25.000 |
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3 |
Kleinwagen |
30.000 |
5.000 |
25.000 |
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4 |
Kleinwagen |
30.000 |
5.000 |
25.000 |
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5 |
Kleinwagen |
30.000 |
5.000 |
25.000 |
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Summe: |
150.000 € |
25.000 € |
125.000 € |
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
positive Auswirkungen (+) |
Finanzielle Auswirkungen
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x x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert. |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0114 |
Bezeichnung: |
Personal- und Organisationsmanagement |
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Finanzstelle: |
5800333 |
Bezeichnung: |
Ankauf von Fahrzeugen und Zubehör |
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Finanzposition: |
681100 |
Bezeichnung: |
Investitionszuwendungen vom Land |
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Finanzposition: |
783100 |
Bezeichnung: |
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen >800 € |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Einzahlung (-) 681100 |
-25.000 |
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-25.000 |
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Auszahlung (+) 783100 |
150.000 |
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150.000 |
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Eigenanteil |
125.000 |
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125.000 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
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X |
Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Die Ausgaben für die fünf Fahrzeuge in Höhe von 150.000 € stellen Anschaffungs- /Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 11 Jahren lt. Abschreibungstabelle entsteht ein jährlicher Aufwand von 13.636,36 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
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Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem jährlichen Ertrag von 2.272,73 €. |
- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
3.750,00 |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
13.636,36 |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
17.386,36 |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
2.272,73 |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
15.113,63 |
- Steuerliche Auswirkungen
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x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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