Beschlussvorlage - 0753/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für das Schuljahr 2025/2026 mit der Option der zweimaligen  Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 wird beschlossen.

 

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages für die Wilhelm-Busch-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt, emotionale und soziale Entwicklung in der Primarstufe und der Sekundarstufe I.

 

Konkreter Bedarf:

Route 6 – Mittagsfahrten

Bestehend aus einer Rückfahrt mit 2 Fahrzeugen 

 

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Sachverhalt

Der Schulträger hat gemäß § 97 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) in Verbindung mit § 14 der Verordnung zur Ausführung des § 97 IV SchulG (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO) für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet zur Wilhelm-Busch-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt, emotionale und soziale Entwicklung in der Primarstufe und der Sekundarstufe I, Schülerspezialverkehr einzurichten.

 

Ab dem Schuljahr 2025/2025 werden für 25 Primarschüler/innen zusätzlich 2 Busse für  Mittagsfahrten im gesamten Stadtgebiet benötigt:

Da es sich um eine Pflichtaufgabe handelt, ist es zwingend notwendig, zeitnah auf Veränderungen in den Schülerzahlen zu reagieren.

 

Nach vorsichtigen Schätzungen ist für die Beförderungsleistung für das Schuljahr 2025/2026 mit Kosten in Höhe von etwa 97.122 € (einschließlich Mehrwertsteuer) zu rechnen.

 

Die Ausschreibung soll die Vergabe des Beförderungsauftrages mit der möglichen Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 beinhalten.

Für die Folgejahre ist mit einem Anstieg der Kosten in Höhe von ca. 5 % zu rechnen (Inflation, steigende Schülerzahlen etc.).

 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

Bei der Schülerschaft der Förderschule Wilhelm-Busch handelt es sich oft um nicht nur im sozial-emotionalen Bereich belastete Schülerinnen und Schüler. Auch klassische Behinderungen können stets in der Schülerschaft vertreten sein.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Abschluss eines Beförderungsvertrages für die Förderschule Wilhelm-Busch-Schule,

mit dem Förderschwerpunkt, emotionale und soziale Entwicklung

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0321

Bezeichnung:

Förderschulen

Auftrag:

1032101

Bezeichnung:

Schulträgeraufgaben FÖS

Kostenart:

527200

Bezeichnung:

Schülerbeförderungskosten

 

 

Kostenart

2025

2026

2027

2028

Aufwand (+)

527200

35.506

98.897

103.842

63.900

Eigenanteil

 

35.506

98.897

103.842

63.900

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt eingeplant. Die Finanzierung für die zukünftigen Haushaltsjahre erfolgt im Rahmen der mittelfristigen Planung innerhalb des Budgets

 

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Beschlüsse

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27.11.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen