Beschlussvorlage - 0648/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Schenkung von Werken des Künstlers Christian Rohlfs an das Osthaus Museum Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Anja Spiecker-Kondritz
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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16.09.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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27.11.2025
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Sachverhalt
Aus dem Nachlass des Künstlers und Hagener Ehrenbürgers Christian Rohlfs wurde dem Osthaus Museum im April 2025 eine Mappe mit bedeutenden Werken von Künstlerfreunden übergeben, die der Maler Christian Rohlfs zwischen 1909 und 1929 zu seinen jeweils ‚runden‘ Geburtstagen erhalten hat. Diese Mappe mit kostbaren Zueignungen seiner Wegbegleiter und Freunde wurde von Christian Rohlfs (1849 - 1938) an seine Witwe Helene Rohlfs vererbt und gelangte im Erbgang nach deren Tod an den Neffen des Künstlers Paul Vogt (1926 - 2017). Von dessen Sohn wurde die Mappe – in Anerkennung der Verdienste des Osthaus Museums um das Werk von Christian Rohlfs – dem Museum als Schenkung übergeben.
Zu den Höhepunkten der Mappe gehören eine Zeichnung von Milly Steger, farbige Druckgrafiken von Max Kaus sowie eine Radierung von Gottfried Brockmann, die anschaulich machen, dass Rohlfs als Vertreter der künstlerischen Avantgarde von einer Vielzahl vor allem jüngerer Künstler als Vorbild geschätzt wurde.
Die Werke der Mappe sollen 2026 in einer Kabinettausstellung des Osthaus Museums präsentiert werden.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
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Die Schenkungen von Kunstwerken führen zu einer Aktivierung in der Bilanz. Die aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen 9.700 €. Abschreibungsaufwand entsteht nicht, da Kunstgegenstände keiner Abschreibung unterliegen. |
Passiva:
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Parallel zu den aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten sind auf der Passivseite Sonderposten in gleicher Höhe (9.700 €) zu bilden. Diese stellen die Finanzierung der Vermögensgegenstände dar. Analog zur Aktivseite erfolgt keine ertragswirksame Auflösung der Sonderposten. Insgesamt handelt es sich bei Sachschenkungen um eine Bilanzverlängerung. |
- Steuerliche Auswirkungen
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X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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131,6 kB
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