Beschlussvorlage - 0833/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Eine erneute Überprüfung der Umsetzung erfolgt bei verbesserter Haushaltslage oder im Falle von Fördermöglichkeiten.

 

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Sachverhalt

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) am 05.02.2025 sowie der des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie (SID) am 12.02.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung eines Kinder- und Jugendsozialpsychiatrischen Dienstes (KJSPD) zu prüfen. Dabei sollten insbesondere die rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen untersucht werden.

 

Mit der Vorlage Nr. 0390/2025 wurde hierzu ein entsprechendes Konzept vorgelegt, das im JHA am 11.06.2025 zur Kenntnis genommen wurde. Eine Vorstellung im SID erfolgte am 25.06.2025.

 

In der Folge beschlossen sowohl der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 10.09.2025 als auch der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 17.09.2025 mehrheitlich den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einrichtung eines Kinder- und Jugendsozialpsychiatrischen Dienstes.

 

Fachliche Einordnung:

 

Ein Kinder- und Jugendsozialpsychiatrischer Dienst (KJSPD) ist eine kommunale, interdisziplinär arbeitende Fachstelle, die sich der frühen Erkennung, Beratung, Behandlung und Begleitung psychisch belasteter und erkrankter Kinder und Jugendlicher widmet.

Er stellt eine wichtige Schnittstelle zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schulen und Sozialdiensten dar und arbeitet aufsuchend, niedrigschwellig und familienorientiert.

 

Zu den zentralen Aufgaben eines KJSPD gehören insbesondere:

  • Krisenintervention und Stabilisierung in akuten Belastungssituationen,
  • Früherkennung und Diagnostik psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen,
  • Beratung und Unterstützung von Eltern, Schulen, Kitas und Fachämtern,
  • Vermittlung und Koordination weiterführender Hilfen,
  • Präventive Maßnahmen zur Förderung psychischer Gesundheit und sozialer Integration.

 

Gerade für eine Stadt wie Hagen, die durch soziale Herausforderungen, strukturelle Belastungen und eine zunehmende Zahl psychisch belasteter Familien geprägt ist, wäre ein KJSPD von besonderer Bedeutung. Er würde eine bestehende Versorgungslücke schließen, insbesondere im Bereich der aufsuchenden und koordinierten Hilfe für Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen, und damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Teilhabechancen leisten.

 

Darüber hinaus ist die präventive Wirkung eines solchen Dienstes fachlich unumstritten. Durch frühzeitige Interventionen können kostenintensive Folgeleistungen in der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und im Gesundheitswesen langfristig reduziert werden.

 

Finanzielle Bewertung:

 

Die Einrichtung eines Kinder- und Jugendsozialpsychiatrischen Dienstes stellt eine freiwillige kommunale Leistung dar.

Angesichts der derzeit äußerst angespannten Haushaltslage der Stadt Hagen können die für die Einrichtung und den dauerhaften Betrieb erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen aktuell nicht bereitgestellt werden.

Eine Einsparung oder Umschichtung in der erforderlichen Größenordnung ist kurzfristig nicht realisierbar.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass freiwillige Leistungen gemäß § 82 GO NRW grundsätzlich nachrangig gegenüber den pflichtigen Aufgaben zu betrachten sind. Eine Umsetzung des vorliegenden Konzepts kann daher erst dann in Betracht gezogen werden, wenn sich die finanzielle Situation der Stadt Hagen nachhaltig verbessert oder externe Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

Fazit:

 

Das Konzept zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendsozialpsychiatrischen Dienstes (Vorlage Nr. 0390/2025) greift eine wesentliche Versorgungslücke in der psychosozialen Unterstützung junger Menschen in Hagen auf.

Hierdurch ergibt sich die Chance, präventiv, koordiniert und fachübergreifend auf die wachsenden psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen zu reagieren.

Die Umsetzung ist jedoch derzeit aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen der Kommune nicht realisierbar.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung: Eine psychische Erkrankung stellt auch eine Form der Behinderung dar.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen durch diese Beschlussvorlage.

 

  1.    Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

momentan keine

 

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Beschlüsse

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