Beschlussvorlage WBH - 0857/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung des Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage WBH
- Federführend:
- WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Bearbeitung:
- Gabriele Zmarowski
- Freigabe durch:
- Henning Keune - Vorstandssprecher, Hans-Joachim Bihs - Vorstand, Jörg Germer - Kfm. Vorstand
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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WBH-Verwaltungsrat
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Entscheidung
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20.11.2025
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Sachverhalt
Für 2026 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von 56.293.281 Euro (Gesamtkosten Anlage A abzgl. der Nebeneinnahmen Anlage B). Dieser liegt um 8,53 % (4.423 TEUR) über dem Vorjahreswert.
Kosten gemäß Anlage A):
Die Gesamtkosten beruhen, soweit sie gebührenfähigen Aufwand darstellen und nicht kalkulatorischer Natur sind, auf den Daten des Wirtschaftsplanes 2026.
Die für die Kalkulation wesentlichen Positionen und die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden im Folgenden erläutert. Nicht gebührenwirksame Leistungen (u.a. Einleitungsanträge Stadt Hagen, Unterhaltung öff. Entwässerungseinrichtungen) werden in den Sparten ausgewiesen, in denen die Leistung aufgrund der zukünftigen Betrauung erbracht werden. Aus diesem Grund ist eine weitergehende Abgrenzung in der
Gebührenkalkulation nicht erforderlich.
Materialaufwand liegt mit 19.548 TEUR mit 1.348 TEUR über dem geplanten Wert für das Jahr 2025 (18.200 TEUR). Der Ruhrverbandsbeitrag steigt im Vergleich zum Vorjahr um 613 TEUR auf 16.613 TEUR gestiegen. Weitere Kostensteigerung im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2025 sind im Bereich Kanalnetzunterhaltung in Höhe von zusätzlichen 288 TEUR geplant.
Der Personalaufwand steigt gegenüber dem Planwert für das Jahr 2025 (7.773 TEUR) um rd. 205 TEUR auf 7.978 TEUR.
Bei der Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen sind kleinere Indexwerte aufgrund der geringeren Inflation in Deutschland berücksichtigt worden. Der Ansatz der kalkulatorischen Kosten steigt gegenüber dem Ansatz aus dem Jahr 2025 um 1.371 TEUR auf 30.726 TEUR.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen aufgrund von höheren EDVAufwendungen um 281 TEUR auf insgesamt 1.573 TEUR.
Die Kalkulation der kalkulatorischen Zinsen ergab bei einem Zinssatz von 2,760 % ansatzfähige Kosten in Höhe von 6.930 TEUR (VJ.: 6.677 TEUR).
Um die Neubewertung des Anlagevermögens aus dem Jahr 2021 sukzessiv umzusetzen, werden die ansetzfähigen Kosten nur schrittweise erhöht. Insgesamt wurden bei der Kalkulation der Gebühren 8.300 TEUR nicht berücksichtigt.
Abgrenzungen gemäß Anlage B):
Die Abgrenzungen gemäß Anlage B stellen Aufwandskorrekturposten zum Gebührenhaushalt dar. Im Kern handelt sich mit 863 TEUR um Kostenbeteiligungen und Leistungen Dritter sowie die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 1.301 TEUR:
Entwicklung des Wasserverbrauchs:
Bei den industriellen Abwassermengen wird aufgrund von Einsparungen,
Nachhaltigkeitsbestrebungen und schlechter wirtschaftlicher Lagen mit einer leichten Senkung des Wasserverbrauches geplant. Hinsichtlich der Privatnutzer geht der WBH erneut davon aus, dass das häusliche Abwasser durch Heimarbeit in etwa auf dem Niveau des Vorjahresplans bewegen dürfte. Insgesamt wird im Gewerbe- und Industriebereich 826 Tm³ (Vorjahr 881 Tm³) Abwasseranfall und im Privatbereich, mit 9.193 Tm³ Abwasseranfall geplant. Insgesamt wird eine Schmutzwassermenge von 10.019 Tm³ (Vorjahr 9.936 Tm³) unterstellt. Die Anpassung der Planmenge erfolgte auf Grundlage der
Jahresabschlussmengen der Vorjahre.
Kostenüber- bzw. -unterdeckungen aus Vorjahren:
Durch die Nachkalkulation festgestellte Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW binnen einer 4-Jahresfrist auszugleichen.
Im Ergebnis werden die über die Nachkalkulation für das Jahr 2023 für den Bereich der Niederschlagswassergebühr ausgewiesene Überdeckungen in Höhe von rd. -111 TEUR und im Bereich der Schmutzwassergebühr in Höhe von rd. -130 TEUR gebührenmindernd berücksichtigt.
Gebührenentwicklung:
Die Gebühren für Privathaushalte können aufgrund der gestiegenen Kosten nicht, wie in den Vorjahren lange Zeit gewohnt, konstant gehalten werden. Gleichwohl beabsichtigt der WBH wie oben beschrieben die Gebühren nur sukzessiv zu erhöhen.
Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2025 werden folgende Gebührensätze ermittelt:
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2026 (€/qm bzw. €/cbm)
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2025 (€/qm bzw. €/cbm) |
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Nicht-Mitglieder des Ruhrverbandes |
Schmutzwasser |
3,17 |
3,09 |
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Niederschlagswasser |
1,56 |
1,35
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Mitglied des Ruhrverbandes |
Schmutzwasser |
1,67 |
1,63 |
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Niederschlagswasser |
1,39 |
1,19 |
Betrachtet man einen durchschnittlichen Privathaushalt mit 4 Personen (200 cbm Wasserverbrauch; 130 qm befestigte Fläche), so wie er beim Gebührenvergleich des Bundes Deutscher Steuerzahler zu Grunde gelegt wird, dann ergibt sich für diesen Haushalt für 2026 eine um 5,46 % gestiegene Abgabenlast von 836,80 Euro (Vorjahr 793,50 Euro). Gem. §§ 11 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. 11 Abs. 4 der Kommunalunternehmenssatzung unterliegt die Entscheidung des Verwaltungsrats in Satzungsangelegenheiten einer Weisung des Rates der Stadt Hagen.
Weitere Details können der beigefügten Synopse und der Anlagen entnommen werden.
gez. Henning Keune gez. Hans-Joachim Bihs gez. Jörg Germer
Vorstandssprecher Vorstand Kfm. Vorstand
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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349 kB
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2
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(wie Dokument)
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532,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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123,2 kB
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