Beschlussvorlage - 0337/2025-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Unter gleichzeitiger Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 S 2 BauGB für das „Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche“ vom 03.07.2025 beschließt der Rat der Stadt Hagen die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche“, wie es als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage ist.

 

Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Reduzieren

Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Bemerkungen:

 

Durch die Vorkaufsrechtssatzung selbst entsteht zunächst kein finanzieller Aufwand. Im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts wird der finanzielle Aufwand im Rahmen der Beschlussfassung dargestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind dann im Finanzplan darzustellen.

 

  1. Rechtscharakter

X 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

02.12.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.12.2025 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen