Vorschlag zur Tagesordnung - 0920/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Falls der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung als Verfahrensführer die Stellungnahme des Naturschutzbeirats nicht formal-korrekt zuordnen kann (als TÖB- oder als Bürgeranhörung) trifft der Naturschutzbeirat diesen Vorratsbeschluss im Sinne von § 70 LNatSchG NRW. Der Naturschutzbeirat bringt die nachfolgende Stellungnahme mit Anregungen und Bedenken in das Beteiligungsverfahren mit ein.

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Sachverhalt

Die Stellungnahme wird bei Vorliegen nachgereicht.

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Beschlüsse

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25.11.2025 - Naturschutzbeirat