Stellungnahme - 0594/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der SPD-Fraktion
Hier: Stand der Betreuung in den Hagener Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB57 - Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik
- Bearbeitung:
- Uwe Leicht
- Freigabe durch:
- Soddemann, Martina Beigeordnete
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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26.11.2025
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Sachverhalt
Die mit Datum vom 01.08.2025 gestellte Anfrage der SPD-Ratsfraktion zum Stand der Betreuung in den Hagener Kindertageseinrichtungen wird wie folgt beantwortet:
Fachkräftemangel in Hagener Kitas
- Wie viele Erzieher*innen-Stellen sind aktuell in den städtischen Kitas in Hagen unbesetzt?
Mit Stand zum 31.08.2025 waren 5,5 Fachkraftstellen (Erzieher*innen) nicht besetzt.
- Wie viele Stellen sind bei freien Trägern in Hagen derzeit vakant?
Zahlen über personelle Vakanzen im Kitabereich seitens der freien Träger liegen der Stadt Hagen nicht vor.
- Welche kurzfristigen und langfristigen Strategien verfolgt die Stadt Hagen zur Fachkräftegewinnung im Bereich Kindertagesbetreuung?
Zunächst einmal existiert eine externe „Dauerausschreibung“ seitens der Stadt Hagen, auf Fach-und Ergänzungskraftstellen im Kitabereich. Darüber hinaus bietet die Stadt Hagen in Kooperation mit den Berufskollegs eine PIA-Ausbildung (praxisintegrierte Ausbildung) für zukünftige Mitarbeitende im Kitabereich an. In diesem Rahmen existieren drei PIA-Klassen. Zusätzlich gibt es noch eine Klasse, die konsekutiver Art ist (zweijährige Fachschulausbildung mit anschließendem Berufspraktischen Jahr (BPJ). Dies führt zu einem nicht unerheblichen Nachschub an Fachkräften für den Raum Hagen. Auf Berufsschultagen und Messen wirbt der Fachbereich darüber hinaus für dieses Berufsfeld und steht im engen und persönlichen Austausch mit den Fachschulen/Berufskollegs. Zusätzliche Informationen zum Berufsfeld und den beruflichen Möglichkeiten bei der Stadt Hagen erfolgt über Printmedien sowie Social Media der Stadt Hagen selbst.
- Gibt es in Hagen Kooperationen mit der Fachschule für Sozialpädagogik (zum Beispiel am Cuno Berufskolleg oder anderen Einrichtungen), um Auszubildende frühzeitig für den Kitabereich zu gewinnen?
Siehe vorherige Antworten bei Fachkräftemangel in Hagener Kitas
Versorgungslage mit Betreuungsplätzen
- Wie viele Kinder in Hagen warten aktuell auf einen Betreuungsplatz (aufgeschlüsselt nach U3 und Ü3)?
Mit Datum vom 31.08.2025 standen 523 über dreijährige Kinder und 312 unter dreijährige Kinder auf der Warteliste. Diese sind als suchend bis zum 31.12.2025 und früher einzuordnen. Nicht hinterlegt sind hierbei mögliche Wegzüge, sogenannte „Karteileichen“ (kein ernsthaftes Interesse) und die Tatsache, dass Wunschkitas die Eltern benannt haben, nicht berücksichtigt werden konnten. Mit Nachdruck auf einen Kitaplatz fragen aktuell „nur“ rund ein Dutzend Eltern nach.
- In welchen Stadtteilen besteht der größte Mangel an Kita Plätzen (bitte mit Angabe der jeweiligen Versorgungsquote)?
Ein größerer Mangel an Kitaplätzen besteht im Sozialraum Altenhagen/Eckesey-Süd, mit einer Versorgungsquote der über dreijährigen Kinder (Ü3) von 84 % und der unter dreijährigen Kinder (U3) von 24%.
In Hagen Zentrum/Remberg beträgt die Versorgungsquote im Ü3 Bereich 90% und dem U 3 Bereich 33 %. Zu vermerken ist, dass in diesem Sozialraum, bezogen auf Hagen insgesamt, die meisten Kindern im Alter bis zum sechsten Lebensjahr leben.
Zu benennen ist ebenfalls der Sozialraum Spielbrink/Geweke/Tücking, mit einer Versorgungsquote von 61% für Ü3 - sowie 33% für U3 Kinder.
- Welche konkreten Maßnahmen sind für 2025 und 2026 geplant, um dem steigenden Bedarf an Kita-Plätzen, insbesondere in den wachstumsstarken Stadtteilen, zu begegnen?
Maßnahmenplanung 2025
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Maßnahme |
Träger |
Bezirk |
Art |
Plätze |
Maßnahmenstand |
|
Ergster Weg 59a 58093 Hagen |
Elterninitiative Wilde Kita e.V. |
Berchum |
Umbau |
52 |
Fertiggestellt |
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Franzstraße 51 58091 Hagen |
Stadt Hagen
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Eilpe
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Anbau |
20 |
Kurz vor Fertigstellung
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Wiesenstr. 7a 58119 Hagen |
Stadt Hagen
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Hohenlimburg |
Umbau |
5
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Fertiggestellt |
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Piepenstockstr. 82 58119 Hagen |
AWO |
Hohenlimburg |
Anbau |
40 |
Umsetzung läuft |
Plätze 2025 gesamt: 117
Maßnahmenplanung 2026
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Maßnahme |
Träger |
Bezirk |
Art |
Plätze |
Maßnahmenstand |
|
Prenzelstr. 6 58095 Hagen |
Stadt Hagen |
Mitte |
Umbau |
70 |
Umsetzung läuft |
|
Grabenstr.20 58095 Hagen |
Stadt Hagen |
Mitte |
Umbau |
205 |
Förderantrag seitens des LWL am 22.10.25 genehmigt |
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Eppenhauserstr. 53 58093 Hagen |
Stadt Hagen |
Mitte |
Neubau |
105 |
Bauantrag gestellt |
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Langenkamp 58119 Hagen |
Wegbereiter gGmbH |
Hohenlimburg |
Neubau |
110 |
Umsetzung läuft |
|
Am Baukloh 58135 Hagen |
Stepke-Kitas |
Haspe |
Neubau |
75 |
Umsetzung/Planung läuft |
Plätze 2026 gesamt: 675
- Wie viele zusätzliche Plätze sollen durch geplante Neubauten oder Anbauten geschaffen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern und Stadtteilen)?
Maßnahmenplanung 2027-2028 ff
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Maßnahme |
Träger |
Bezirk |
Art |
Plätze |
Maßnahmenstand |
|
Thünenstr. 58095 Hagen |
Wegbereiter gGmbH |
Mitte |
Neubau |
95 |
Bauantrag genehmigt |
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Brockhausen 58095 Hagen |
Stadt Hagen |
Vorhalle |
Neubau |
105 |
Frühes Planungsstadium |
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Knüwenstr.58099 Hagen |
Stadt Hagen |
Boele |
Neubau |
145 |
Beschlussvorlage erstellt |
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Cunostr. 33 58093 Hagen |
Stadt Hagen |
Emst |
Neubau |
75 |
Frühes Planungsstadium |
|
Jungferbruch II 58135 Hagen |
Stadt Hagen |
Haspe |
Neubau |
75 |
Frühes Planungsstadium |
Plätze gesamt: 495
Inklusive Betreuung und Förderbedarfe
- Wie viele Kinder mit (anerkanntem) erhöhtem Förderbedarf werden derzeit in Hagener Kitas betreut?
Mit Stand zum 01.08.2025 werden 233 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in Hagener Kitas betreut. Kinder, die aufgrund anerkannter Förderbedarfe durch die Frühförderung (AWO/Wichtelhaus, etc.) Unterstützung erhalten und sich in Hagener Kitas befinden, sind dann mit insgesamt 475 Kinder anzugeben. Hierbei sind noch nicht die Kinder berücksichtigt, bei denen den Trägern nicht bekannt ist, dass ein Frühförderangebot vorliegt (Eltern teilen es nicht mit). Nicht berücksichtigt in den vorliegenden Zahlen werden zunächst auch die Kinder, für die ein Antrag auf inklusive Betreuung beim LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) gestellt worden ist, ein Bewilligungsbescheid jedoch noch aussteht.
- In wie vielen Kitas findet derzeit inklusive Betreuung statt - und wie viele heilpädagogische Gruppen gibt es?
In 73 Hagener Kitas findet aktuell eine inklusive Betreuung von Kindern statt. Darüber hinaus wird in drei additiven Kitas jeweils eine heilpädagogische Gruppe vorgehalten.
Dazu zählt die Kita/Inklusionszentrum - St. Paula, Voswinckelstraße 3, 58095 Hagen unter der Trägerschaft des Caritasverbandes Hagen- die Oase Loxbaum, Bürgerstraße 35, 58097 Hagen, in Trägerschaft der Diakonie Mark-Ruhr – sowie die Kita/Inklusionszentrum Am Bügel, Am Bügel 26, 58099 Hagen, in Trägerschaft der Stadt Hagen. Diese drei Kitas mit ihrem zusätzlichen heilpädagogischen Förderangebot, sowie einer interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften, unterstützt Kinder mit Behinderungen (körperliche, geistige oder seelische Behinderung und/oder Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten) durch eine ganzheitliche Förderung. Ziel ist es, den Kindern eine Teilhabe am sozialen/gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, sowie ihre Lebensqualität als auch das ihrer Familien, ihrer Erziehungsberechtigten, zu verbessern.
- Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Ausstattung der Kitas mit Inklusionsfachkräften, beziehungsweise Integrationshilfen?
Eine Besetzung mit Fachkraftstellen in der inklusiven Erziehung gestaltet sich schwierig. Die Gründe dazu sind aus Arbeitnehmersicht durchaus nachvollziehbar und haben folgenden Hintergrund:
Grundsätzlich orientiert sich eine Beschäftigung als Inklusionsfachkraft in einer Kita zunächst einmal an dem Bewilligungszeitraum der Maßnahme selbst. D.h. wird für ein Kind eine heilpädagogische Leistung über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe - LWL- (heilpädagogische Leistungen gem. §§113 Abs. 2 Nr. 3 und 79 SGB IX in Verbindung mit den Regelungen des Landesrahmenvertrages der Eingliederungshilfe NRW) beantragt, kann über den anschließenden Bewilligungsbescheid ein verbesserter Betreuungsschlüssel finanziert werden, der somit auf den Regelleistungen einer Kita aufsetzt.
Ziel ist es, die soziale Teilhabe von Kindern mit Behinderung, bzw. von Behinderung bedrohten Kindern durch unterschiedliche Fördermaßnahmen zu verbessern und zu stärken. Hierbei werden beispielsweise für ein inklusiv anerkanntes Kind 19 Fachkraftstunden über EGH-Leistungen finanziert, für ein zweites Kind 27 Fachkraftstunden, für ein drittes Kind 39 Fachkraftstunden, usw.
Diese Finanzierung soll es zunächst einmal ermöglichen, den vorhandenen Personalschlüssel in der Kita zu erhöhen, um den notwendigen und weitergehenden Förderangeboten der inklusiv anerkannten Kinder, Rechnung zu tragen. Da für den Bewilligungszeitraum auf inklusive Förderung seitens des LWL immer eine zeitliche Befristung hinterlegt ist, orientiert sich die Einstellung einer Inklusionskraft/Fachkraft somit auch am Bewilligungsbescheid selbst. Soll heißen, die Besetzung einer Inklusionsstelle ist immer ein befristetes und dazu oftmals noch arbeitszeitreduziertes Beschäftigungsverhältnis (Beispielsweise 19 Fachkraftstunden für ein anerkanntes Inklusionskind).
Aus Sicht der pädagogischen Fachkräfte sind diese Arbeitsstellen oftmals recht unattraktiv, da sie sich häufig in Teilzeit befinden und darüber hinaus noch zeitlich befristet sind. Bewerbungen darauf sind daher recht zurückhaltend. Weiterhin macht sich auch hier der Fachkräftemangel bemerkbar, der den pädagogischen Fachkräften selbst die Chancen ermöglicht, sich auf viele offene Stellen bewerben zu können. Hierbei handelt es sich dazu noch zum überwiegenden Teil um unbefristete Vollzeitstellen.
- Wie stellt die Stadt Hagen sicher, dass Kinder mit Pflegegrad - zum Beispiel mit Autismus-Spektrum-Störung - angemessen gefördert und betreut werden?
In den Kitas der Stadt Hagen sind die Mitarbeitenden sich der großen Verantwortung bewusst, Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder gut und fachlich orientiert, zu fördern. Dies trifft auch für Kinder mit einer Autismus- Spektrum- Störung zu, für die ein individuelles Betreuungssetting, sprich individuelle Förderpläne entwickelt werden. Eingebunden werden hierbei verschiedenste Fachrichtungen, beispielsweise die Autismus-Therapie der AWO, die behandelnden Kinderärzte dieser Kinder, die Frühförderstellen, das Beratungszentrum Rat am Ring, sowie der Kinder - und Gesundheitsdienst im Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz.
Damit den hier genannten Kindern eine gute und umfassende Unterstützung in den Kitas ermöglicht wird, steht zu Beginn der Betreuung zunächst die Erstellung eines individuellen Förderplans an, der mit einer umfassenden Einschätzung der Fähigkeiten und Bedürfnisse der Kinder beginnt. Hierzu zählen insbesondere die kognitiven, sozialen als auch emotionalen Aspekte. Durch regelmäßige Beobachtungen sowie Evaluationen werden Fortschritte dokumentiert und Förderpläne bei Bedarf angepasst. Durch diesen proaktiven Ansatz kann flexibel auf die sich entwickelnden Bedürfnisse des Kindes eingegangen werden, um z.B. neue Herausforderungen zu bewältigen. Entscheidend für den Erfolg des individuellen Förderplans ist grundsätzlich die Einbindung und Beteiligung der Erziehungsberechtigten in diesen Prozess, denn nur sie bringen wertvolles Wissen über Stärken und Vorlieben der Kinder mit. Dies soll u.a. die Implementierung der Fördermaßnahmen zu Hause erleichtern und eine konstante Unterstützung der Kinder ermöglichen.
Eine weitere Betreuung von Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung kann aufgrund dieser komplexen Entwicklungsstörung in einer heilpädagogischen Gruppe erfolgen. Beispielhaft sei hier die additive Kita Am Bügel genannt, in der neben den fünf KibiZ-Gruppen eine heilpädagogische Gruppe mit acht Kindern untergebracht ist. Dieser weitergehender Unterstützungsbedarf erfolgt dann, wenn der „Regelkindergarten“ diese Kinder nicht ausreichend versorgen kann und somit das Kindeswohl gefährdet ist. Heilpädagogische Einrichtungen sind im Rahmen der Betreuung und Förderung auf die speziellen Bedürfnisse von Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung ausgerichtet.
In allen städtischen Kitas werden die Mitarbeitenden regelmäßig geschult und weitergehend qualifiziert. Dies umfasst den Bereich der inklusiven Arbeit ebenso, da eine Unterstützung des Personals durch eine Fachberatung Inklusion, dem Fallmanagement Inklusion, Supervision und eine berufsbegleitende Ausbildung, beispielsweise zur Inklusionsfachkraft erfolgt. Eine kollegiale Beratung, als auch Arbeitskreise im Rahmen inklusiver Arbeit, sind ebenfalls Angebote, die eine verantwortungsvolle und gezielte Unterstützung sowohl der Kinder als auch deren Eltern sicherstellt.
Öffnungszeiten und Bedarfsorientierung
- Wie viele Einrichtungen in Hagen bieten derzeit eine Betreuung von mehr als 45 Stunden pro Woche an?
In keiner Hagener Kita existiert ein Betreuungsangebot über 45 Stunden hinaus. Die Betreuungszeiten der Kinder sind zunächst einmal über das Kinderbildungsgesetz (KibiZ) festgelegt. Als Landesgesetz regelt es die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung, sowie die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen. Darin sind auch die wöchentlichen Betreuungszeiten benannt, die die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder buchen können, nämlich 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Aus diesen Buchungszeiten, sowie der Gruppenstruktur, in denen die Kinder betreut werden, bewilligt das Landesjugendamt per Leistungsbescheid Kindpauschalen (§41 KibiZ, §50 KibiZ), um die Planungsgarantie aller Träger von Kindertageseinrichtungen sicherzustellen. Eine weitergehende Finanzierung des Betreuungsangebotes über 45 Stunden hinaus sieht das Kinderbildungsgesetz nicht vor.
Im Rahmen einer jährlichen Bedarfsabfrage in den städtischen Kitas, können die Erziehungsberechtigten ihren Wunsch äußern, die Betreuungszeiten ihrer Kinder auf Grund bestimmter Umstände (Arbeitsaufnahme, Wechsel der Arbeitsstelle), anzupassen, beispielsweise von 35 Wochenstunden auf 45 Wochenstunden. In keiner Bedarfsanfrage in einer städtischen Kita wurde in den zurückliegenden Jahren der Wunsch auf eine Betreuungszeit über 45 Wochenstunden angezeigt.
- Wie häufig wurde eine Betreuung über 45 Stunden hinaus beantragt und wie oft konnte dieser Wunsch nicht erfüllt werden?
Wie schon vermerkt, wurde im Rahmen der jährlichen Bedarfsabfragen in den städtischen Kitas von den Erziehungsberechtigten nicht der Wunsch für eine Betreuung der Kinder über 45 Wochenstunden hinaus mitgeteilt. Auch seitens der anderen Träger von Kindertageseinrichtungen sind der Stadt Hagen etwaige Wünsche der Elternschaft nicht bekannt.
Der Jugendhilfeausschuss hat in der Vergangenheit kritisch zu einer Betreuung über 45 Wochenstunden hinaus Stellung genommen, da diese extrem lange Form der Betreuung, das Kindeswohl gefährden könnte.
- In welchen Stadtteilen gibt es Bedarf an erweiterten Öffnungszeiten (zum Beispiel für Alleinerziehende oder Schichtarbeiter*innen) und wie plant die Verwaltung darauf zu reagieren?
Die aktuellen Öffnungs- und Betreuungszeiten der städtischen Kitas decken den Bedarf ab. Weder in diesen, als auch bei sonstigen Hagener Trägern von Kindertageseinrichtungen, ist der Wunsch auf erweiterte Öffnungszeiten geäußert worden.
Sanierungsbedarf und Investitionen
- Welche städtischen Kitas sind in Hagen aktuell sanierungsbedürftig (bitte mit Auflistung des Sanierungsumfangs und grober Kostenschätzung)?
- Welche Investitionen sind für 2025 und in den Folgejahren im städtischen Haushalt für die Sanierung, beziehungsweise Modernisierung von Kitas vorgesehen?
Beantwortung zusammen
Die städtischen Einrichtungen befinden sich grundsätzlich in einem Zustand, der nicht erwarten lässt, dass ein dauerhafter Betrieb gefährdet sein könnte. Gleichwohl stehen Sanierungen an, da vor allem in älteren Einrichtungen z.B. die Sanitärbereiche der Kinder die mögliche Nutzungszeit überdauert haben. So sind in den letzten Jahren z.B. in den Einrichtungen Eugen-Richter-Str. 75, Poststr. 26 oder Eschenweg 36 die Sanitärbereiche modernisiert worden. In den folgenden zwei Jahren sind die Sanierungen der WC-Bereiche der Einrichtungen Wilhelmstr. 10, Am Gosekolk 2, Hovestadtstr. 2, Martinstr. 30 und Haßleyer Str. 35 in der Planung. Entsprechende Mittel wurden für den nächste Doppelhaushalt angemeldet und stehen unter dem Vorbehalt dessen Genehmigung. Auf Basis der gemachten Erfahrungen sind Kosten in Höhe von bis zu 100.000 € je Einrichtung zu veranschlagen. Diese können aber teilweise durch Fördermittel des Landes NRW refinanzierbar werden.
Zudem wird in die Einrichtung Martin-Luther-Kirche eine neue Belüftungsanlage installiert. Die Kosten werden sich voraussichtlich auf bis zu 385.000 € belaufen.
Ebenfalls, wie schon in den vergangenen Jahren bei anderen Einrichtungen durchgeführt, sollen auch in den nächsten Jahren die Außenspielgelände der Einrichtungen Wiesenstr. 7a, Konkordiastr. 19, Franzstr. 51 und Elbersstiege 16 auf einen neuen Stand gebracht werden. Dabei werden vor allem Gesichtspunkte der Inklusion mit einfließen. Die Kosten können voraussichtlich mit ca. 350.000 € je Einrichtung beziffert werden. Auch diese Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des nächsten Doppelhaushaltes.
Die Einrichtungen Cunostr. 106 und Oelmühler Str. 11 sind baulich abgängig. Diese sollen nach einem Abriss der Bestandsgebäude neu erbaut werden, einhergehend mit einer Ausweitung der Betreuungsplätze. Die entstehenden Kosten werden zurzeit vom Fachbereich Gebäudewirtschaft ermittelt und stehen noch nicht zur Verfügung.
Darüberhinausgehende Sanierungsbedarfe liegen in der Zuständigkeit des Fachbereiches Gebäudewirtschaft.
- Wie ist der Stand der Umsetzung der geplanten Kita-Neubauten - zum Beispiel in Haspe oder Boele?
Siehe Ausführung bei den Maßnahmenplanungen 2025-2028
Kita Navigator und Verwaltungsprozesse
- Wie bewerten Eltern und Träger die Nutzerfreundlichkeit des Kita Navigators in Hagen?
In Hagen wird das System Kita - Plus und nicht der Kita-Navigator genutzt.
Innerhalb der Trägerschaft existiert eine hohe Akzeptanz des Kitaportals. Auch seitens der Eltern gab es bislang wenig Kritik. Probleme und Anregungen zum Kitaportal wurden mit dem Produktanbieter (BMS Consulting GmbH) reflektiert und es erfolgte im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine Anpassung im System.
- Liegen dazu Rückmeldungen oder Auswertungen vor?
Erhebungen und Auswertungen liegen nicht vor. Siehe vorherige Antwort.
- Wie lange dauert die Bearbeitung von Anträgen auf einen Kita Platz im Durchschnitt (vom Antrag bis zur Platzzusage)?
Eine Vermittlung des Kitaplatzes erfolgt zum überwiegenden Teil bis zum Datum des Rechtsanspruches.
- Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um den Anmeldeprozess transparenter und elternfreundlicher zu gestalten - auch im Hinblick auf Familien mit geringen Deutschkenntnissen?
Aus Sicht des städtischen Trägers von Kitas besteht hier erfreulicherweise kein konkreter Handlungsbedarf. Zunächst einmal befinden sich in den Kitas Mitarbeitende mit vielerlei kulturellem Hintergrund. Mehrsprachlichkeit der Fach- und Ergänzungskräfte ist dadurch im Alltag der Kitas vorhanden und hilft somit insbesondere Familien mit geringen Deutschkenntnissen. Eine weitere Form der Unterstützung von Eltern wird u.a. auch durch das Gütesiegelverfahren der Familienzentren (71 insgesamt) in Hagen vorgehalten. Diese sozialraumorientierte Leistungserbringung unterstützt und hilft Eltern, unabhängig ihrer Herkunft im Alltag. Dazu zählt auch die Unterstützung im Anmeldeverfahren, beispielsweise bei der Ausfertigung von Betreuungsverträgen.
Eine weitere Unterstützung wird durch die Familienbegleiter*innen sichergestellt. Dies sind Fachkräfte, die die Brücke zwischen Kitas und den Familien bilden. Sie unterstützen somit diese Eltern und das Team in verschiedenen Bereichen, somit auch im Anmeldeprozess (Ausfüllen von Anträgen, Vermittlung von Fachdiensten oder Hilfsangeboten, etc.)
Soziale Stadtteile gezielt stärken
- Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Stärkung frühkindlicher Bildung und Betreuung sind in sozial besonders belasteten Stadtteilen wie Altenhagen, Wehringhausen oder Oberhagen vorgesehen?
Zu diesen Maßnahmen zählt durchaus der stetige Ausbau sowie die Unterstützung durch die Familienzentren, durch deren Angebote im Sozialraum die Bedarfe und Herausforderungen von Familien und deren Kinder weitergehende Berücksichtigung finden. Auf dem Hintergrund unterschiedlichster Kooperationspartner und einem gut ausgebauten Netzwerk mit verschiedensten Akteuren, übernehmen die Kitas/Familienzentren hier eine Lotsenfunktion, um den Kindern und deren Erziehungsberechtigten einen ortsnahen, niederschwelligen Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen. Die niedrigschwelligen Angebote der Familienzentren laden zum Kommen, Mitmachen, Austauschen und zu gemeinsamen Unternehmungen ein. So können Bildungslücken leichter geschlossen und die Startchancen von Kindern verbessert werden. Hinzu kommt eine gezielte Ansprache von Müttern und Vätern, um die Erziehungs- und Bildungskompetenzen der Eltern zu stärken.
Die Angebote werden in Zusammenarbeit mit lokalen Trägern und Kooperationspartnern gemacht. Die Familienzentren kooperieren mit der Grundschule in der Nähe, mit den Turn- und Sportvereinen im Stadtteil, mit der Erziehungsberatung, mit Therapeuten oder der Schuldnerberatung.
Die Familienzentren nehmen somit die gesamte Familie in den Blick. Die Mitarbeitenden in den Teams kennen die sozialen Lagen der Familien im Stadtteil-Umfeld genau und können ihre Angebote speziell auf die Bedürfnisse der Eltern vor Ort abstellen.
So können Hilfsangebote organisiert und vermittelt werden, die für Eltern und Kinder alltagsnah und gut erreichbar sind. Davon profitieren insbesondere Familien in herausfordernden Lebenslagen, Alleinerziehende und Familien mit Migrationshintergrund, insbesondere in den hier genannten Stadtteilen.
- Gibt es Überlegungen, das Landesprogramm Sozialpädagogische Fachkraft in der Kita (Früherziehung: plusKITA) in Hagen auszuweiten?
Es besteht nach wie vor ein großer Bedarf, weitergehende Unterstützung im Bereich der Sprachförderung in den Hagener Kindertageseinrichtungen zu leisten. Dazu zählt auch das Landesprogramm plusKITA, welches insbesondere durch eine gezielte Sprachförderung Bildungsbenachteiligungen abbauen soll, damit gerechtere Bildungschancen für Kinder mit erschwerten Startbedingungen ermöglicht werden. Durch diese Förderung ist es dann möglich, zusätzliches Personal einzustellen, dessen Aufgabe sich neben der Sprachförderung auf die Stärkung der Eltern (Einbeziehung der Eltern in die Bildungsförderung), sowie die Einbindung in lokale Netzwerke konzentriert.
Das Landesdesprogramm plusKITA ist seit Beginn im Jahre 2014/2015 immer wieder zeitlich befristet worden. Somit bestand die Aufgabe und die Herausforderungen in der Personalgewinnung immer wieder darin, Mitarbeitende zu finden, die bereit sind, sich über Jahre hinweg, auf ein befristetes Arbeitsverhältnis einzulassen, dazu noch in Teilzeit, da eine Landesfinanzierung in Höhe von 25.000 € pro Kalenderjahr erfolgt und eine Fachkraftstelle in Vollzeit nicht refinanziert.
Bekannterweise ist die Nachfrage nach Fachkräften durch den Kitaausbau in den zurückliegenden Jahren stetig gewachsen, was zu einer erhöhten Nachfrage nach Mitarbeitenden führt. Daher stellt sich eine Besetzung der stets befristeten plusKITA-Stellen als durchaus herausfordernd dar.
Momentan ist nicht bekannt, ob das Landesprogramm plusKITA über das Kitajahr 2025/2026 hinaus weitergeführt werden kann, da eine Zusage seitens des Landes nach wie vor aussteht. Auch eine Aussage seitens des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW (MfKJFGFI-NRW) zu einer möglichen Verlängerung dieses Programms, erfolgte bislang noch nicht.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
