Mitteilung WBH - 0842/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Neupflanzung von Bäumen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung WBH
- Federführend:
- WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Bearbeitung:
- Gabriele Zmarowski
- Freigabe durch:
- Henning Keune - Vorstandssprecher, Hans-Joachim Bihs - Vorstand, Jörg Germer - Kfm. Vorstand
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Kenntnisnahme
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02.12.2025
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Erledigt
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WBH-Verwaltungsrat
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Kenntnisnahme
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20.11.2025
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Kenntnisnahme
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01.12.2025
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Kenntnisnahme
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25.11.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Kenntnisnahme
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01.12.2025
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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03.12.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Kenntnisnahme
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10.12.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Haspe
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Kenntnisnahme
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04.12.2025
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Sachverhalt
Ersatzpflanzungen die auf Grundlage des §10 der Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen im Zuge einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung durch die Stadt Hagen vorzunehmen sind, bzw. durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Zuge von Projekten gepflanzt werden, werden durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen an Fremdfirmen vergeben. Die Anforderungen an die Leistung sind in der DIN18916 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten als allgemeine technische Vertragsbedingungen geregelt. Die Leistung zur Lieferung und Pflanzung der Bäume ist in der Regel verbunden mit einer (im ersten Jahr) Fertigstellungspflege und einer anschließenden zweijährigen Entwicklungs- und Unterhaltungspflege. Diese ist in der DIN18919 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen geregelt. Ist die Erfüllung der Leistung (Lieferung, Pflanzung, Fertigstellungspflege und Entwicklungs- und Unterhaltungspflege) Bestandteil eines Vertrages, ist der Gefahrenübergang erst nach Abschluss der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege. Allerdings erstreckt sich die Leistungsgefahr lediglich auf vertretbare Verschlechterungen oder dem Verlust der geschuldeten Sache.
Das bedeutet, wässert die Fremdfirma die Bäume nicht oder nur unzureichend, muss diese bei Ausfällen einen entsprechenden Ersatz leisten. Der Ausfall der Eichen im Bereich der Ersatzpflanzung Tornadobäume Lortzingstraße durch phytophage Insekten (Eichensplintkäfer), ist durch ein Naturereignis begründet, das nicht durch die Fremdfirma zu vertreten ist.
Die vertraglich geregelte Leistungsgefahr die sich dem Auftragnehmer z.B. aus der Wässerung von Ersatzbäumen (spätestens 10 Tage nach dem letzten relevanten Regenereignis) ergibt, konkurriert allerdings mit den Vorgaben des §9 Nr. 1 Teil A der VOB. Die VOB fordert das die Leistung so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Die Anzahl an relevanten Regenereignisse und damit der verbundene Aufwand an Leistungen zur Wässerung sind im Vorfeld nicht vorhersehbar und daher nicht beschreibbar. Die Leistungsbeschreibung sieht daher eine Mindestzahl an Leistungen zur Wässerung vor, weitere Wässerungsgänge werden in Höhe des Einheitspreises beauftragt.
Leistungen der Wässerung werden nach Erfüllung der Mindestzahl durch die Fremdfirma aus organisatorischen Gründen (Arbeiten im räumlichen Zusammenhang, Hitzeereignisse mit zu erwartenden gesundheitlichen Auswirkungen bei schweren Arbeiten, etc.) in besonderen Fällen durch eigenes Personal ausgeführt. Darüber hinaus werden nicht ausnahmslos alle Pflanzungen mit einer anschließenden Fertigstellungs- und Entwicklungs- und Unterhaltungspflege ausgeschrieben, bzw. werden insbesondere durch die Auszubildenden im Garten- und Landschaftsbau Bäume im Rahmen des Ausbildungsinhaltes gepflanzt.
2024 wurden 178 Bäume nachgepflanzt, davon sind 9 Bäume aufgrund von unzureichenden Leistungen der Wässerung ausgefallen. An 27 Eichen ist ein Befall des Eichensplintkäfer festgestellt worden, wie hoch der tatsächliche Ausfall ist, kann erst nachdem erneuten Austrieb im Frühjahr bezeichnet werden. Ein zunehmendes Problem ist die mutwillige Zerstörung von Ersatzpflanzungen, wie z.B. im Volksgarten.
gez. Henning Keune gez. Hans-Joachim Bihs gez. Jörg Germer
Vorstandssprecher Vorstand Kfm. Vorstand
