Mitteilung WBH - 0846/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Nach der Kommunalwahl vom 14. September haben sich nunmehr die neuen Räte und Aufsichtsräte gebildet.

 

Seit der letzten Änderung der Gemeindeordnung NRW im April 2022 müssen Gremienmitglieder in kommunalen Unternehmen gemäß § 113 Abs. 6 GO / § 108 a Abs. 4 Satz 1 GO über die erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen. Als kommunale Vertreterinnen und Vertreter in kommunalen Unternehmen haben sie die Pflicht sich fortzubilden.

 

Die Kommunal Agentur NRW bietet unter der Schirmherrschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW Anfang 2026 ein Basisseminar für Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen an. Damit sollen die Kommunen unterstützt werden, den neuen Vertreterinnen und Vertretern in ihren Unternehmen sowie langjährigen Ratsmitgliedern eine an den aktuellen Bedürfnissen orientierte Fortbildungsveranstaltung unterbreiten zu können.

 

Der Vorstand des WBH wird die Teilnahme an dem angebotenen Online-Seminar unterstützen und die Anmeldung sowie die Kosten übernehmen.

 

Basiswissen für Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen:

 

21. Januar 2026, Modul 1 - 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr via Zoom

04. Februar 2026, Modul 2 - 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr via Zoom

05. März 2026, Modul 1 - 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr via Zoom

19. März 2026, Modul 2 - 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr via Zoom

Beide Module sind nur zusammen buchbar.

 

 

gez. Henning Keune  gez. Hans-Joachim Bihs  gez. Jörg Germer

Vorstandssprecher  Vorstand   Kfm. Vorstand

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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20.11.2025 - WBH-Verwaltungsrat - zur Kenntnis genommen