Beschlussvorlage - 0260/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadterneuerung:Freilegung der Industriebrachfläche Nahmertal (Abbruch Werk IV) in Hagen-Hohenlimburg- Durchführungsbeschluss gem. Ziffer II.7 des Zuwendungsbescheides
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Kerstin Bühren
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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21.04.2010
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.05.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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06.05.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach jahrelangen Bemühungen wurde erreicht, dass die
Bezirksregierung Arnsberg für den Abbruch von Werk IV im Nahmertal mit Datum
vom 07.12.2009 einen Zuwendungsbescheid erteilt hat.
Nach Ziffer II. 7 des Zuwendungsbescheides ist der
Bezirksregierung Arnsberg ein formeller Durchführungsbeschluss des Rates der
Stadt vorzulegen, da die Stadt aus Sicht des Landes zuwendungsrechtlicher
Gewährsträger ist. Gegenstand dieser Vorlage ist somit die Vorbereitung des
erforderlichen Durchführungsbeschlusses.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Zuwendungsfähige Gesamtkosten: 775.000 €
Zuwendungsbetrag: 620.000
€
Grundstücksfonds NRW: 155.000
€
Die gesamte Zuwendungssumme ist nach den Festlegungen
des Zuwendungsbescheides zwingend an die Projekt durchführende NRW.Urban GmbH
& Co KG weiterzuleiten. Der an sich durch die Stadt Hagen aufzubringende
kommunale Eigenanteil wird in diesem Fall aufgrund einer entsprechenden Zusage
vollständig durch den Grundstücksfonds NRW übernommen, so dass folglich eine
Belastung für den städtischen Haushalt ausgeschlossen ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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x |
Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
775.000,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
620.000,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil (Grundstücksfonds) |
155.000,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
5110 |
,
Teilfinanzstelle |
5000135 |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
775.000,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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775.000,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Die
Finanzierung des Projektes Freilegung des Industriebrachfläche Nahmertal,
Werk IV ist über die Zuwendung Stadterneuerung und der Grundstücksfonds
gedeckt. Für die
Durchführung der Maßnahme werden Zuwendungen in Höhe von 775.000 €
bereitgestellt (Land NRW und Grundstücksfonds). Die
Weiterleitung der Zuwendung an die Firma NRW. Urban GmbH & Co KG wird mit
einer mehrjährigen und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden und
ist daher als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und
entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung ergebniswirksam
aufzulösen. Für die
erhaltene Zuwendung ist ein entsprechender passiver
Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und ebenfalls aufzulösen. |
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