Beschlussvorlage - 0787/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Schriftführerin und ihrer Stellvertreterinnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Sabine Hogrebe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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26.11.2025
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Norhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen:
1 zur Schriftführerin: Frau Sabine Hogrebe
2. zur ersten Stellvertreterin: Frau Edith Holz
3. zur zweiten Stellvertreterin: Frau Annika Schewe.
Die Umsetzung erfolgt sofort.
Sachverhalt
Nach § 58 i.V.m. § 52 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie § 8 i.V.m. § 25 der Geschäftsordnung des Rates, der Bezirksvertretungen und Ausschüsse sind die Schriftführer sowie deren Stellvertreter/innen vom jeweiligen Ausschuss selbst zu bestellen.
Der Jugendhilfeausschuss wird um entsprechende Zustimmung gebeten.
