Beschlussvorlage - 0787/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Norhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen:

 

1 zur Schriftführerin: Frau Sabine Hogrebe

 

2. zur ersten Stellvertreterin: Frau Edith Holz

 

3. zur zweiten Stellvertreterin: Frau Annika Schewe.

 

Die Umsetzung erfolgt sofort. 

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Sachverhalt

 

Nach § 58 i.V.m. § 52 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie § 8 i.V.m. § 25 der Geschäftsordnung des Rates, der Bezirksvertretungen und Ausschüsse sind die Schriftführer sowie deren Stellvertreter/innen vom jeweiligen Ausschuss selbst zu bestellen.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird um entsprechende Zustimmung gebeten.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

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Beschlüsse

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26.11.2025 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen