Beschlussvorlage - 0690/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Aufgrund der geringen Nachfrage nach E-Tretrollern im Bereich der Straßen Zum Rafflenbusch/Hohle Straße/Riegerbusch wird auf die Neuausweisung einer festen Abstellfläche in diesem Bereich verzichtet.
  2. Die eingerichtete (derzeit deaktivierte) Abstellfläche in der Straße Zum Rafflenbusch/ Ecke Hohle Straße wird nicht reaktiviert.
  3. Die zwei festen Abstellflächen in der Straßburger Straße/ Ecke Freiburger Straße sowie Straßburger Straße/ Ecke Hohle Straße werden nicht deaktiviert.
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Sachverhalt

Begründung

 

Einleitung und Hintergrund:

 

In der Sitzung der BV Eilpe/Dahl vom 08.07.2025 wurde die Rücknahme der Abstellfläche für E-Tretroller in der Straße “Zum Rafflenbusch/Ecke Hohle Straße“ beschlossen (siehe Vorlage 0547/2025)

In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung gebeten Nutzungszahlen für die beiden anderen Abstellflächen für E-Tretroller im Eilper Feld vorzulegen. Darüber hinaus sollten alternative Standorte für die zurückgenommene Abstellfläche in der Straße “Zum Rafflenbusch/Ecke Hohle Straße“ geprüft werden.

 

Abstellfläche in der Straße Zum Rafflenbusch/Ecke Hohle Straße:

 

Die entsprechenden Verkehrszeichen an der Abstellfläche in der Straße Zum Rafflenbusch/Ecke Hohle Straße wurde im August 2025 abgeklebt, sodass die Fläche nun wieder als PKW-Stellplatz zur Verfügung steht.

 

Die Verwaltung hat zwei alternative Standorte für eine E-Tretroller-Abstellfläche auf dem Gehweg im Umkreis der Straße Zum Rafflenbusch/Ecke Hohle Straße geprüft:

  • Hohle Straße 24/Ecke Mühlhauser Straße
  • Zum Rafflenbusch/Einmündung Riegerbusch

Das Unternehmen Lime Bike Germany (im Folgenden Lime) hat an diesen zwei Standorten virtuelle Abstellflächen, d.h. Abstellflächen die nur in der Lime-App existieren, eingerichtet.

 

Eine Auswertung der Daten des Unternehmens Lime hat ergeben, dass bis zum 4. September 2025 insgesamt 16 Abstellvorgänge und 14 Ausleihvorgänge an der virtuellen Abstellfläche Hohle Straße 24/Ecke Mühlhauser Straße stattgefunden haben.

Auf der virtuellen Abstellfläche in der Straße Zum Rafflenbusch/Einmündung Riegerbusch fanden im gleichen Zeitraum jeweils 3 Abstell- & Ausleihvorgänge statt.

 

Am Standort Hohle Straße/Ecke Mühlhauser Straße müssen die E-Tretroller laut Lime längs zur Straße abgestellt werden (siehe zweites Foto der Abstellfläche), sodass ausreichend Platz für Fußgänger auf dem Gehweg verbleibt.

Aus Sicht der Verwaltung ist es jedoch fraglich, ob die Nutzer in der Praxis die E-Tretroller wirklich längs zur Straße abstellen. Darüber hinaus können an diesem Standort maximal drei bis vier E-Tretroller abgestellt werden bis der Gehweg durch parkende PKW zu eng wird. Aus diesen Gründen erscheint dieser Standort aus Sicht der Verwaltung ungeeignet für eine alternative Abstellfläche.

 

Am Standort Zum Rafflenbusch/Einmündung Riegerbusch verfügt der Gehweg über eine ausreichende Breite, sodass die E-Tretroller hier prinzipiell quer zur Straße abgestellt werden können. Auch befindet sich der Standort in unmittelbarer Nähe der Bushaltestelle Riegerbusch, sodass Nutzer weiterhin die Möglichkeit haben die E-Tretroller geordnet in der Nähe der Bushaltestelle abzustellen.

Jedoch müsste an diesem Standort ein bestimmter Bereich auf dem Gehweg markiert werden, in dem die E-Tretroller ordnungsgemäß abgestellt werden können. Eine solche Markierung, durch die es weder zu Behinderungen der Fußgänger kommt noch zu Einschränkungen beim Zugriff auf den an dieser Stelle vorhandenen Postschrank ist aus Sicht der Verwaltung nicht umsetzbar. Darüber hinaus existiert in diesem Bereich keine Bordsteinabsenkung, sodass die Abstellfläche für E-Tretroller nur schwer zu erreichen ist. Aus diesen Gründen erscheint auch dieser Standort für die Einrichtung einer alternativen Abstellfläche ungeeignet. 

 

Jedoch könnte am Standort Zum Rafflenbusch/Einmündung Riegerbusch vor dem vorhandenen Blumenkübel auf der Straße eine Abstellfläche für E-Tretroller und andere Mikromobilitätsfahrzeuge eingerichtet werden (siehe Fotos im Anhang). Dieser Standort würde sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe der Bushaltestelle Riegerbusch befinden. Jedoch würde sich die Abstellfläche nicht auf dem Gehweg befinden, sodass keine Fußgänger durch abgestellte E-Tretroller behindert würden und die Abstellfläche für die Nutzer problemlos zu erreichen wäre.

Bei der vorgeschlagenen Fläche für die Abstellfläche handelt es sich anders als beim ursprünglichen Standort "Zum Rafflenbusch/Ecke Hohle Straße“ um keine gekennzeichnete Parkfläche.

 

Abstellfläche Straßburger Straße 19 (Einmündung Freiburger Straße):

 

Die Auswertung der Daten des Unternehmens Lime hat ergeben, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 4. September 2025 auf der Abstellfläche an der Straßburger Straße 19/ Einmündung Freiburger Straße 123 Abstellvorgänge und 140 Ausleihvorgänge stattgefunden haben.

 

 

 

Abstellfläche Straßburger Straße/Ecke Hohle Straße (vor Haus Hohle Str. 77):

 

Die Auswertung der Daten des Unternehmens Lime hat ergeben, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 4. September 2025 auf der Abstellfläche an der Straßburger Straße/Ecke Hohle Straße 45 Abstellvorgänge und 40 Ausleihvorgänge stattgefunden haben.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

 

Insbesondere Menschen mit Behinderung sind durch verkehrswidrig abgestellte E-Tretroller auf dem Gehweg gefährdet bzw. werden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Menschen mit Behinderung profitieren also von Abstellflächen, die sich nicht auf dem Gehweg befinden. 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung:

 

Mikromobilitätsangebote haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.
 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2025 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Aufgrund der geringen Nachfrage nach E-Tretrollern im Bereich der Straßen Zum Rafflenbusch/Hohle Straße/Riegerbusch wird auf die Neuausweisung einer festen Abstellfläche in diesem Bereich verzichtet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

AfD

3

 

 

SPD

2

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

  1. Die eingerichtete (derzeit deaktivierte) Abstellfläche in der Straße Zum Rafflenbusch/ Ecke Hohle Straße wird nicht reaktiviert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

AfD

3

 

 

SPD

2

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

  1. Die zwei festen Abstellflächen in der Straßburger Straße/ Ecke Freiburger Straße sowie Straßburger Straße/ Ecke Hohle Straße werden nicht deaktiviert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

AfD

 

3

 

SPD

2

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

7

Dagegen:

3

Enthaltungen:

0

 

 

 

  1.         Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die E-Tretrollerabstellfläche an der Selbecker Straße in Höhe des LWL Freilichtmuseums auch aufgrund geringer Frequentierung deaktiviert werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

AfD

3

 

 

SPD

2

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0