Beschlussvorlage - 0683/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG und dem Unternehmen Lime Bike Germany GmbH eine stationsgebundene Abstellfläche für Mikromobilitätsfahrzeuge am Berliner Platz einzurichten.
  2. Das Unternehmen Lime hat sich grundsätzlich bereit erklärt, die stationsbasierte Abstellfläche in der unternehmenseigenen Applikation als Parkfläche obligatorisch für das Abstellen ihrer (Leih-) E-Tretroller auszuweisen.
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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit dieser Vorlage informiert die Verwaltung die Mitglieder der Bezirksvertretung Mitte darüber, dass auf Wunsch der Deutschen Bahn AG am Hagener Hauptbahnhof eine zusätzliche Abstellfläche für E-Tretroller und andere Mikromobilitätsangebote eingerichtet werden soll.

 

Begründung

 

Einleitung und Hintergrund:

 

Seit Juni 2019 sind E-Tretroller laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (ekV) in Deutschland zugelassen. Die E-Tretroller sollen hierbei als ein Baustein der multimodalen Mobilität einen Beitrag zur Mobilitätswende leisten. Seitdem sind in vielen deutschen Städten Anbieter von E-Tretroller-Verleihsystemen aktiv und deren E-Tretroller im Stadtbild sichtbar.

 

Nachdem zuvor zwei Anbieter von E-Tretroller-Verleihsystemen ihren Geschäftsbetrieb in Hagen aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen, Vandalismus und Diebstahl wieder eingestellt haben, hat der Rat der Stadt Hagen im Mai 2024 beschlossen, in Hagen ein hybrides Verleihsystem für Mikromobilitätsfahrzeuge einzuführen. Auch weil sich das bisher von der Verwaltung und den städtischen Gremien präferierte feste, stationsgebundene System für das Ausleihen von E-Tretrollern nicht dauerhaft wirtschaftlich etablieren konnte. Zudem haben verschiedene Nutzer immer wieder gefordert, die ausgeliehenen E-Tretroller vor ihrer Haustür abstellen zu können, da das Verleihangebot ansonsten unattraktiv für sie sei (siehe Vorlage 0335/2024). 

Seit Ende Mai 2024 ist das Unternehmen Lime Bike Germany (nachfolgend Lime genannt) in Hagen tätig und bietet interessierten Kunden im Rahmen eines hybriden Verleihsystems in einem großen Teil des Stadtgebietes E-Tretroller zur Nutzung an.

 

Die Einführung eines hybriden Verleihsystems bedeutet, dass es an ausgewiesenen Stellen im Stadtgebiet (z.B. ÖPNV-Umsteigepunkten, Mobilstationen und im Umkreis der Fußgängerzonen) weiterhin obligatorische Abstellflächen für die E-Tretroller gibt. Im restlichen Stadtgebiet können interessierte Nutzer die E-Tretroller frei im öffentlichen Straßenraum und im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung ausleihen und wieder abstellen.

 

Über die Einrichtung von Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge entscheidet die für den jeweiligen Stadtbezirk zuständige Bezirksvertretung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Die Bezirksvertretung Mitte hat sich zu diesem Thema bereits mehrfach beraten (siehe Vorlagen 0406/2022, 0334/2024 und 1107/2024).

 

Einrichtung einer zusätzlichen stationsgebundenen Abstellfläche für Mikromobilitätsfahrzeuge in unmittelbarer Nähe des Hagener Hauptbahnhofs:

 

Ungeordnet, wild und ordnungswidrig abgestellte E-Tretroller gefährden und behindern nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, der Konflikt kann auch die Akzeptanz für das E-Tretroller-Verleihsystem einschränken.

 

So stellte die Deutsche Bahn AG (nachfolgend DB genannt) in den letzten Wochen einen Anstieg von Situationen fest, in denen E-Tretroller ungeordnet und ordnungswidrig im Bereich der Taxistände am Hagener Hauptbahnhof (oberer Bereich der Straße „Am Hauptbahnhof“/Übergang „Berliner Platz“) abgestellt worden sind. In diesem Bereich stellen ordnungswidrig abgestellte E-Tretroller eine Gefahr und Behinderung für sowohl Taxifahrer als auch Fahrgäste dar.

Darüber hinaus ist geplant, dass sich die Haltestellen für den Schienenersatzverkehr während der umfangreichen Baumaßnahmen an der Bahnstrecke Hagen-Wuppertal-Köln im nächsten Jahr ebenfalls in der Straße „Am Hauptbahnhof“ befinden. Hierfür wird laut DB ausreichend Platz benötigt, sodass sichergestellt sein muss, dass im Bereich der Haltestellen des Schienenersatzverkehrs keine E-Tretroller abgestellt werden können.

Aus diesem Grund hat die Verwaltung den Anbieter Lime gebeten in der Straße „Am Hauptbahnhof“ zwischen Berliner Platz und der Einmündung „Werdestraße“ eine Parkverbotszone für E-Tretroller einzurichten.

 

Um den Nutzern des Verleihsystems dennoch eine Möglichkeit zu bieten ihre E-Tretroller in der Nähe des Hagener Hauptbahnhofs abzustellen und auf den ÖPNV umzusteigen würde die DB es begrüßen, wenn eine verpflichtende Abstellfläche im Bereich der vorhandenen Fahrradabstellplätze am Berliner Platz eingerichtet wird.

 

Vorschlag der Verwaltung und der DB:

 

Die Verwaltung schlägt daher den Mitgliedern der Bezirksvertretung Hagen Mitte vor, im Bereich der vom Bahnhof gesehen hinteren Radabstellanlage eine zusätzliche, stationsgebundene Abstellfläche einzurichten.

Es ist geplant die vorhandenen Fahrradanlehnbügel zu erhalten, sodass sie zu einem geordneten Abstellen der E-Tretroller beitragen können und auch weiterhin die Möglichkeit besteht Fahrräder in diesem Bereich abzustellen.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

 

Insbesondere Menschen mit Behinderung können durch verkehrswidrig abgestellte E-Tretroller an bestimmten Stellen gefährdet und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, sodass diese Menschen von einer zusätzlichen Abstellfläche profitieren werden.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung:
 

Mikromobilitätsangebote haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Für die Beschilderung einer entsprechenden Abstellfläche ist mit Kosten von 300 Euro zu rechnen. Die Mittel für die Beschilderung der Abstellflächen werden von FB 60 über die mtl. Abschlagszahlung an den WBH im Rahmen der Betrauung zur Verfügung gestellt.

Zudem gibt es für die Einführung eines hybriden Mikromobilitäts-Verleihsystems einen Ratsbeschluss. Die Einrichtung weiterer Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge ist daher notwendig und nach § 82 der GO unabweisbar. 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1210

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1121001

Bezeichnung:

Straßen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

524201

Bezeichnung:

Unterhaltung/Bewirtschaftung/Infrastruktur-vermögen

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

5nnnnn

 

300,00

 

 

 

Eigenanteil

 

 

300,00

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Beschlüsse

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02.12.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen