Beschlussvorlage - 0627/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bochum über die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Logopädie wird zugestimmt.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) ist grundsätzlich erforderlich, um ohne ärztliche Approbation heilkundlich tätig zu werden. Neben der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis gibt es die Möglichkeit, eine eingeschränkte Erlaubnis für bestimmte Fachgebiete zu erteilen.

 

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für entsprechende Anträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 a) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Kommune des Wohnortes der/des Antragstellenden.

 

Die Durchführung der Heilpraktikerprüfung und das dazugehörige Verwaltungsverfahren sind für die zuständigen Behörden mit erheblichem Personal- und Zeitaufwand verbunden. Die Prüfungen erfordern sowohl fachliche Expertise als auch die Bereitstellung geeigneter Prüfungsstrukturen. Aus diesem Grund sind in der Vergangenheit bereits die Kenntnisprüfung und Erteilung der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis sowie die Kenntnisprüfung und Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, mit öffentlich-rechtlichem Vertrag auf die Stadt Dortmund übertragen worden. Die Prüfung und Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, ist auf die Stadt Düsseldorf übertragen worden.

 

Im Rahmen eines interkommunalen Austauschs der Gesundheitsämter hat sich die Stadt Bochum bereit erklärt, die organisatorischen und personellen Strukturen zu schaffen, um die Kenntnisprüfung und Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Logopädie, für interessierte Kommunen zu übernehmen. Mit der Zentralisierung der Zuständigkeit werden Verwaltungsaufwand und Prüfungsorganisation optimiert, Doppelstrukturen vermieden und die Qualität und Einheitlichkeit der Prüfungen gesichert.

 

Als rechtliche Voraussetzung dient der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Entwurf der öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung (in der Anlage) bereits genehmigt.

 

Finanzielle Auswirkungen durch die vorgeschlagene Beschlussfassung sind derzeit nicht zu erwarten, da bislang keine Anträge auf Erlaubniserteilung für den sektoralen Heilpraktiker Logopädie vorliegen.

     

Reduzieren

Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.09.2025 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.09.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen