Beschlussvorlage - 0593/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich des Bebauungsplans Nr. 6/19 (692) mit der Firma Erste REWE DORTMUND Immobiliengesellschaft mbH einen Durchführungsvertrag über die öffentliche Erschließungsanlage abzuschließen.

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 23.05.2019 die Einleitung des vorhabenbe­zogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/19 (692) - Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße - beschlossen. 

 

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebau­ungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung eines ehemaligen Bolzplatzes als Baufläche für Einzelhandel südwestlich der Haßleyer Straße geschaffen wer­den. Die jetzige Planung sieht Einzelhandelsflächen sowie die dazugehörenden Stellplatzflä­chen vor. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine neu zu schaffende Einmündung von der Haßleyer Straße aus.

 

Das Vorhaben umfasst im Einzelnen:

 

1. die Errichtung eines Nahversorgungszentrums, bestehend aus einem Lebensmittelvollsor­timenter mit einer Verkaufsfläche von 1.480 m² mit einem Café mit Backshop mit einer Verkaufsfläche von 20 m² und Cafébereich und einem Drogeriemarkt mit einer Verkaufs­fläche von bis zu 799 m².

2. die Angleichung der angrenzenden Verkehrsflächen der Haßleyer Straße als Erschließung durch Regelung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW;

3. die Herstellung der Stellplatzanlage mit insgesamt 87 Stellplätzen für PKWs sowie Aufstell­flächen für Fahrräder auch im Gebäude

4. die Wiederherstellung des Fuß- und Radweges,

5. die Bepflanzung der Außenanlagen gemäß den Pflanzgeboten des Bebauungsplans entsprechend den im „Umweltbericht / Landschaftspflegerischem Fachbeitrag / An­wendung der Baumpflegesatzung“ genannten Maßnahmen sowie gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan und die Kompensation über das Ökokonto des RVR,

6. Errichtung der Lärmschutzwand.

 

Durch das bereits bestehende Gebäude der Feuerwehr, nördlich der Straßenführung sowie dem entstehenden Lebensmittelvollsortimenter auf der südlichen Straßenseite, wird dem objektiven Dritten bereits der Eindruck einer innerörtlichen Lage vermittelt. Verstärkt wird dieser Eindruck zusätzlich durch die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Um diesen Aspekten in der Örtlichkeit nachzukommen, wird eine Verschiebung der Ortsdurchfahrt, in Abstimmung mit Landesbetrieb Straßenbau.NRW und der Bezirksregierung Arnsberg, in Kürze erfolgen.

 

Die Anbindung des neuen Lebensmittelvollsortimenters soll über eine neu zu errichtende Grundstückszufahrt von der L 704 (Haßleyer Straße) erfolgen. Die neue Zufahrt befindet sich in unmittelbarer Nähe zum vorhandenen Knotenpunkt Haßleyer Straße (L 704) / Karl-Ernst-Osthaus-Straße (K 4). Ein Verkehrsgutachten des Ingenieurbüros ABVI aus dem Mai 2020 kommt zu dem Ergebnis, dass der Anschluss des Einzelhandelsstandortes an die L 704 sowie der Knotenpunkt L 704 mit der K 4 als grundsätzlich leistungsfähig anzusehen ist.

 

Das Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 6/19 REWE Hagen­ Emst, Haßleyer Straße 61 in 58093 Hagen, Gemarkung Eppenhausen; Flur 14; Flurstück 1693 macht deutlich, dass keine Gefahren für die umliegenden Flächen zu erwarten sind und ist entsprechend vom Vorhabenträger umzusetzen.

 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Durchführung des Vorhabens im Vertragsge­biet auf eigene Kosten und im eigenen Namen nach den Regelungen dieses Vertrags. Er trägt die Kosten dieses Vertrags und die Kosten seiner Durchführung sowie der er­forderlichen Planung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

 

Da bislang nur eine erste kursorische Prüfung des Durchführungsvertrages durch die Rechtsabteilungen stattgefunden hat, sind Änderungen noch vorbehalten.

 

 

Ein Entwurf des Durchführungsvertrages sowie der Lageplan Linksabbiegestreifen sind als Anlagen hinterlegt.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x 

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

x 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

x 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

1. Auswirkungen auf die Bilanz

 

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die unentgeltliche Übernahme der öffentlichen Erschließungsanlage (siehe Durchführungsvertrag) stellt für die Stadt Hagen eine Sachschenkung dar. Die Höhe der Schenkung ergibt sich aus den tatsächlichen Herstellungskosten nach Fertigstellung der Maßnahme. Die im Rahmen der Sachschenkung überlassenen Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen zu aktivieren und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abzuschreiben.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Parallel dazu ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Sonderposten zu bilden, der den monatlichen Abschreibungsaufwand durch eine ertragswirksame Sonderpostenauflösung in Anlehnung an die Abschreibung über die Gesamtnutzungsdauer finanziert.

 

 

2. Maßnahme

 

x 

Investive Maßnahme

 

3. Rechtscharakter

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.09.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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18.09.2025 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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25.09.2025 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen