Beschlussvorlage - 0089/2025-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der VI Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen vom 27.03.2014 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0089/2025-1) ist.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Mit Vorlage 0089/2025 wurde die Rettungsdienstgebührensatzung 2025 auf Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung vorgelegt. Der Berechnung liegt der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan 2022, Ist-Beträge aus 2023, Soll-Beträge aus 2024 und die hochgerechneten Einsatzzahlen für 2024 zu Grunde.

 

Vor der abschließenden Entscheidung durch den Rat am 03.04.2025 lagen bereits die tatsächlichen Einsatzzahlen aus dem Jahr 2024 vor. Eine Überprüfung hat ergeben, dass diese Einsatzzahlen insbesondere für die KTW erheblich von der Hochrechnung, die für die Gebührenkalkulation zugrunde gelegt wurde, abweichen. Dies wurde zum Anlass genommen, die Kalkulation und damit auch die Satzung mit dem neuen Tarif nochmals anzupassen.

 

Die angepasste Kalkulation der Einzelgebührenbedarfe ist als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Es wurden lediglich die tatsächlichen statt der hochgerechneten Einsatzzahlen eingesetzt. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensätze ab dem 01.10.2025 auf die nachfolgenden Beträge anzupassen:

 

• 1.253 € für die Nutzung von Rettungstransportwagen (RTW)

• 1.703 € für die Nutzung von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF)

• 572 € für die Nutzung von Krankentransportwagen (KTW)

 

Nach Einleitung des notwendigen Beteiligungsverfahrens teilten die Krankenkassenverbände am 11.04.2025 mit, dass nach wie vor kein Einvernehmen erteilt werden könne, da die Gebührenkalkulation u. a. weiterhin die Fehlfahrten aus Sicht der Kostenträger nicht korrekt berücksichtigt. Die Krankenkassen behalten sich eine rechtliche Prüfung der Satzung vor und schließen die Festsetzung von Festbeträgen nicht aus.

 

Zwischenzeitlich finden Gespräche auf Landesebene statt um möglichst schnell eine rechtliche Klärung herbeizuführen. Da die Kassen die Auffassung vertreten, die Frage der Fehlfahrten könne nur auf Bundesebene mit der Reform der Notfallversorgung gelöst werden, ist eine zeitnahe Einigung nicht zu erwarten.

 

Um die Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2022 und 2023 einbeziehen zu können, soll die angepasste Gebührensatzung noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Novellierung des Rettungsgesetzes NRW und der neue Rettungsdienstbedarfsplan sind erst zum Jahreswechsel zu erwarten.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Die finanziellen Auswirkungen sind im Text sowie in den Anlagen erläutert.

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.09.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.09.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen