Beschlussvorlage - 0721/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der CDU Ratsfraktion
hier: Bebauungsplanverfahren Dünningsbruch
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dagmar Kreuzer
- Freigabe durch:
- Dagmar Kreuzer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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18.09.2025
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Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Fragen zu beantworten und im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens mit zu bearbeiten. Bis zum möglichen Beschluss einer Bebauung werden keine vorauseilenden oder präjudizierenden Maßnahmen auf der Fläche veranlasst, die über die bisher üblichen wiederkehrenden Pflegemaßnahmen hinausgehen. |
Sachverhalt
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Auswirkungen auf den Naturfaktor Wasser
1. Verfügt die Verwaltung bereits über eine detaillierte Betrachtung des Wasserhaushalts der in Rede stehenden Fläche von 30.000 Quadratmetern (Hydrogeologische Baugrunduntersuchung)?
2. Erscheint es mit Blick auf die konkrete Fläche nicht sinnvoll, eine solche Untersuchung vor einer en.dgültigen Vorhaben-Entscheidung zu stellen?
3. Welche oberflächlichen Quellen oder Flüsse sind auf dem Areal historisch dokumentiert? |
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4. Sind der Verwaltung die verschiedenen Grundwasserleiter (inklusive Wassermengen und Fließrichtung) bis in eine Tiefe von fünf Metern unter dem tiefsten Geländepunktbekannt? Sind der Verwaltung auch die Wasser-Durchflussmengen bekannt?
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5. Ist der Verwaltung bekannt, wie sich der Grundwasserspiegel im Jahresverlauf an verschiedenen Stellen der Flächen verändert und auf welche Effekte das zurückzuführen ist?
6. Sind der Verwaltung unmittelbare Zusammenhänge oder Wechselwirkungen zwischen ober- und unterirdischen Wasserleitern bekannt? Wenn ja: Welche?
7. Welche Konsequenzen hat das hochstehende Grundwasser für den Bau aller geplanter Baukörper (inkl. Regenrückhaltebecken)? Welche Mehrkosten erwachsen hieraus?
8. Welche Konsequenzen hat das hochstehende Grundwasser für den Bau der notwendigen Infrastruktur der geplanten Schule? Welche Mehrkosten erwachsen hieraus?
9. Dürfen Quellen oder Grundwasserleiter heute noch verdolt werden oder steht dem nicht ggf. die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRR), im deutschen Recht normiert im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GrwV), entgegen?1 1
10. Welches Volumen soll das geplante Regenrückhaltebecken im Falle von Starkregenereignissen zurückhalten können?
11. Auf welcher Geländehöhe soll das Wasser in das Rückhaltebecken eingeleitet werden?
12. Auf welcher Höhe verlässt das Wasser das geplante Rückhaltebecken?
13. Sind Pump- oder Hebewerke für die Anbindung des Rückhaltebeckens erforderlich? |
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15. Welche Folgen werden die geplanten Gebäude und Infrastrukturbestandteile auf die unter- und oberirdischen Wasserleiter haben?
16. Oder: Werden die geplanten Gebäude so errichtet, dass sie oder ihre Fundamente die unter- und oberirdischen Wasserleiter nicht durchtrennen bzw. aufstauen?
Auswirkungen auf den Naturfaktor Frischluft/Kaltluft auf der Basis des von der Stadt Hagen publizierten Hitzeschutzkonzepts sowie des integrierten Klimaanpassungskonzepts
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17. Inwieweit würde sich die Kaltluftentstehungszone/Frischluftschneise Dünningsbruch selbst absehbar mikroklimatisch durch eine Bebauung verändern?
18. Welche Veränderungen würde die geplante Bebauung des Dünningsbruchs auf Basis auf die umliegenden Stadtquartiere (Boloh) als auch für den Stadtteil Halden nach sich ziehen?
19.Wie weit würden sich spürbare mikroklimatische Auswirkungen einer Bebauung auf dem Dünningsbruch ins Stadtgebiet hineinreichen?
20. Welche architektonischen Maßnahmen (Form, Gestaltung und Positionierung der Gebäude) wären nötig, um Störungen der Funktion Kaltluftentstehungszone/ Frischluftschneise auf ein absolutes Minimum zu reduzieren? Welche Mehrkosten müssten dafür einkalkuliert werden?
21. Welche landschaftsgestaltenden Eingriffe wären nötig, um Störungen der Funktion Kaltluftentstehungszone/ Frischluftschneise auf ein absolutes Minimum zu reduzieren? Welche Mehrkosten müssten dafür einkalkuliert werden?
Geschützter Landschaftsbestandteil
22. Entspricht die Baumgrenze der derzeitigen Flächenausweisung des Geschützten Landschaftsbestandteils?
23. Aus welchen Gründen steht der Landschaftsbestandteil unter Schutz?
24. Stehen diese Bäume, wenn sie zum Geschützten Landschaftsbestandteil zuzurechnen sind, unter besonderem Schutz?
25. Welche Auswirkungen auf das geplante Bauprojekt hat dieser Sachverhalt?
26. Lässt sich die Unterschutzstellung revidieren? Wenn ja: Unter welchen Voraussetzungen?
27. Lässt sich der Geschützte Landschaftsbestandteil trotz der geplanten Bauwerke unter Sicherung seiner ökologischen Funktion erhalten oder werden Biodiversität und Mikroklima absehbar darunter leiden?
Erschließung, Ver- und Entsorgung
28. Für welche Fläche muss eine Erschließung mit Entwässerungsanlagen hergestellt werden?
29. Hält die Stadt Hagen an Ihrer ursprünglichen Planung fest, im östlichen Bereich der Fläche außerhalb des Schulbaus Einfamilienhäuser entstehen zu lassen?
30. Welche Kosten entstehen für die Erschließung des Areals mit Entwässerungseinrichtungen (Regenwasser & Schmutzwasser)?
31. Welche weiteren Kosten für Geländegestaltung (ohne die bereits genannten Kosten) etc. sind dazu zu rechnen, um die Fläche gemäß der vorgesehenen Nutzung herzustellen?
Grundstücksangelegenheiten
32. Verfügt die Stadt bzw. der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) inklusive seiner Tochtergesellschaft HEG über die benötigten Grundstücke?
33. Sind ggf. noch private Grundstücke für die Realisierung der Planungen erforderlich?
Wenn ja: Welche Flächen fehlen aktuell noch?
Begründung:
Der Rat der Stadt Hagen sieht sich auf Basis von Informationen der Verwaltung vor der Herausforderung, einen geeigneten Standort für eine vierte Gesamtschule (fünfzügig) im Stadtbezirk Hagen-Mitte zu finden. Nach ersten Standortrecherchen unter schulpolitischen Gesichtspunkten und nach dem Kriterium der Verfügbarkeit, fiel die Wahl auf den Standort Dünningsbruch. Bereits kurz nach der Veröffentlichung dieser Vorauswahl meldeten sich verschiedene Personen aus dem räumlichen Umfeld des Areals und machten auf eine Vielzahl von bislang unbekannten oder unerwähnten Problemen mit dem Grundstück aufmerksam.
Die Fragesteller haben deshalb zu einem Bürgerdialog eingeladen, um diese Themen nach Kategorien zusammenzustellen.
Die Fragesteller unterstützt die Haltung der Verwaltung, wonach der Bau von notwendigem Schulraum eine große Priorität genießt. Das kann aber in einer Güterabwägung trotzdem nicht bedeuten, dass Schulraum zu jedem Preis herzustellen ist.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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190,9 kB
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