Berichtsvorlage - 0710/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität vom 25.06.2025 wurde die Verwaltung gebeten, zur nächsten Sitzung einen Bericht über die Anwendung der Baumpflegesatzung vorzulegen. „Es solle dargestellt werden, inwieweit diese geholfen habe und wie viele Bäume in Anwendung dieser gefällt worden seien.“

 

Die mit Beschluss des Rates vom 27.09.2018 beschlossene Baumpflegesatzung hat nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hagen am 18.05.2019 Rechtskraft erlangt und wird seitdem angewandt. Mit dem v. g. Ratsbeschluss war die Berichtspflicht verbunden, zwei Jahre lang halbjährig über den Vollzug der Satzung zu berichten. Dieser Pflicht ist die Verwaltung mit den Vorlagen 1010/2019, 0504/2020, 1067/2020 und 0390/2021 nachkommen. Der Vollzug der Baumpflegesatzung ist in der Satzung dahingehend geregelt, dass der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) für die städtischen Bäume zuständig ist, die Bauordnung im Baugenehmigungsverfahren und die untere Naturschutzbehörde bei allen anderen Bäumen, die unter die Satzung fallen.

 

Vollzug bei städtischen Bäumen:

 

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität – Vorlage 0150/2022 - aus der Sitzung UKM/02/2022 wurde die Verwaltung damit beauftragt, regelmäßig Berichte zu Maßnahmen an städtischen Bäumen, die die Größenkriterien der Satzung erfüllen, vorzulegen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich unter die Baumpflegesatzung fallen oder nicht. Dieser Berichtspflicht kommt die Verwaltung regelmäßig nach., Eine Unterscheidung, welche Bäume unter die Satzung fallen oder nicht, wird dabei nicht vorgenommen.

 

Gem. § 9 Baumpflegesatzung überprüft das Umweltamt die Entscheidung des WBH im Rahmen von Stichproben. Dabei ist festzuhalten, dass die Ersatzpflicht jährlich zu den Pflanzterminen im Frühjahr und Herbst umgesetzt wird. Der Erfolg der Baumpflegesatzung ist in den 6 Jahren aus Sicht der Verwaltung schon gut im Stadtbild sichtbar. Insgesamt sind seit Wiedereinführung der Satzung über 600 Bäume im Stadtgebiet nachgepflanzt worden, nahezu 500 entfallen davon schätzungsweise aus der Ersatzpflicht der Baumpflegesatzung heraus. Die Pflanzungen können aus verschiedenen Gründen nicht immer am gleichen Standort realisiert werden. Schlechte Standortverhältnisse, geplante Bau- oder Leitungsbauvorhaben können gegen den vorhandenen Baumstandort sprechen. Die Ersatzpflanzung erfolgt dann an anderer Stelle. In der Summe werden alle unter den Schutz der Baumpflegesatzung fallenden gefällten Bäume ersetzt. Bei den Ersatzpflanzungen wird besonders darauf geachtet, dass die neuen Bäume auch den künftigen klimatischen Bedingungen angepasst sind. Denn viele der gefällten Bäume sind den Auswirkungen der Klimaveränderungen, insbesondere dem für Bäume sehr stressigen Stadtklima, zum Opfer gefallen. Auch sind oft die Standorte zu klein, um die Bäume ausreichend mit Wasser zu versorgen, wodurch an den Bäumen sogenannter Trockenstress entsteht. Aber auch Hundeurin, Streusalz und Bodenverdichtung durch parkende Fahrzeuge sind Stressfaktoren für unsere Bäume. Baumarten, die vor 70 - 100 Jahren ideal schienen, sind heute nicht mehr resilient gegen diese Einflüsse. Daher setzen die Stadt und der WBH bei der Neupflanzung auf sogenannte Klimabäume, die den geänderten Umweltbedingungen Stand halten sollen. Zudem wird dabei die Zahl der verschiedenen Baumarten erhöht, was dazu beiträgt, dass das Stadtbild in Zukunft vielfältiger in Hinblick auf seinen Baumbestand erscheinen wird.

 

Vollzug im Baugenehmigungsverfahren:

 

Die Genehmigung zur Fällung von unter die Satzung fallenden Bäumen wird mit der Baugenehmig erteilt. In ihr werden auch die Ersatzpflanzungen festgesetzt. Dabei wird nicht statistisch erfasst, wie viele Bäume freigegeben, gefällt und in welcher Anzahl ersetzt werden. Daher sind hier keine Angaben möglich.

 

Vollzug Private Bäume in Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde:

 

Seit Einführung der Baumpflegesatzung wurden bei der unteren Naturschutzbehörde 410 Anträge eingereicht, die die Anzahl von insgesamt 698 geschützten Bäumen umfassen. Davon wurden 343 Bäume zur Fällung oder wesentlichen Veränderung freigegeben. Aus diesen 343 genehmigten Fällungen und wesentlichen Veränderungen ergab sich eine festgesetzte Ersatzpflicht (Ersatzpflanzungen) von insgesamt 427 Bäumen. Zudem wurden 33.493,- € Ersatzzahlungen festgesetzt und vereinnahmt, die in der nächsten Pflanzperiode zur Pflanzung von schattenspendenden Bäumen auf ausgewählten betroffenen Spielplätzen verwendet werden.

 

Zusammenfassung/Ausblick:

 

Insgesamt hat sich die Baumpflegesatzung aus Sicht der Verwaltung mit Blick auf die o. g. Zahlen bewährt. Baumbestand wird durch sie erhalten, Bäume, die früher ohne Ersatz gefällt wurden, werden nun in adäquater Zahl nachgepflanzt. Die Stadt und der WBH setzen bei der Neupflanzung auf sogenannte Klimabäume, die den geänderten Umweltbedingungen Stand halten sollen. Dabei wird die Zahl der verschiedenen Baumarten erhöht, was dazu beiträgt, dass das Stadtbild in Zukunft vielfältiger in Hinblick auf seinen Baumbestand erscheinen wird.

 

Die bei der Verwaltung ankommenden Reaktionen deuten darauf hin, dass die Satzung breite Akzeptanz in der Bürgerschaft erfährt.

Die Inhalte der aktuellen Baumpflegesatzung, wie die Schutzfestsetzung der Bäume ab 1 Meter Stammumfang, Abstand zum Gebäude ab 10 Metern und der Ausschluss von Baumarten, z. B. nahezu alle Nadelbäume, stoßen dabei auf Unverständnis.

Hier bedarf es aus Sicht der Verwaltung der Evaluation der Satzung, in deren Zuge auch erforderliche redaktionelle Änderungen, z. B. zur Verdeutlichung missverständlicher Regelungen, vorgenommen werden können.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

17.09.2025 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

25.11.2025 - Naturschutzbeirat - zur Kenntnis genommen