Stellungnahme - 0652/2025-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Zum Vorschlag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Haspe, die Verwaltung aufzufordern, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Wildschweinpopulation in Haspe zu ergreifen, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


Die beantragende Fraktion führt aus, dass die Thematik bereits in der Sitzung vom 28.05.2025 angesprochen worden sei. Zwischenzeitlich sei durch die Wildschweine der Spielplatz in der Rönselstraße „umgepflügt“ worden. Die Tiere seien am helllichten Tag gesichtet worden. Da hier Kinder gefährdet seien, sei umgehend einzugreifen.

Die Verwaltung hat zur damaligen Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Haspe unter der Vorlagennummer 0439/2025-1 Stellung genommen sowie eine Rückmeldung des Jagdausübungsberechtigten vorgelegt.
Inzwischen hat es hinsichtlich der Wildschweinproblematik für die Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 28.08.2025 einen Vorschlag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hagen gegeben, zu dem die Verwaltung unter der Vorlagennummer 0658/2025-1 eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt hat, auf die hinsichtlich detaillierterer Informationen verwiesen wird.
(Die Angelegenheit ist in der Ratssitzung samt zweier Sachanträge zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität (UKM) am 17.09.2025 verwiesen worden.)

Zusammenfassend soll an dieser Stelle noch einmal verdeutlicht werden, dass der Verwaltung die Problematik bezüglich des Auftretens von Wildschweinen in Wohngebieten sowohl hinsichtlich der teilweise damit verbundenen Zerstörungen und potentiellen Gefahren einerseits und der Ängste und Befürchtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern andererseits bewusst ist.
Die eigenen Handlungsmöglichkeiten sind jedoch sehr eingeschränkt.
Bei freilebenden Wildschweinen handelt es sich um herrenlose Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, und für Wildtiere in besiedelten Bereichen besteht grundsätzlich keine behördliche Verantwortung zur Regulierung der Population. Die untere Jagdbehörde leitet Meldungen und Beschwerden in Bezug auf Probleme mit Wildschweinen daher in der Regel an den Jagdausübungsberechtigten weiter, der über eine Vergrämung der Tiere oder eine Reduzierung des Bestandes entscheidet.

Im Allgemeinen darf eine Jagdausübung auf Wildschweine nur auf land- oder forstwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, erfolgen.
Eine Jagdausübung in sogenannten „befriedeten Bezirken“ wie zum Beispiel Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Gärten, ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich gesetzlich verboten.
Auch an Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des Einzelfalles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden

Der Spielplatz Rönselstraße grenzt unmittelbar an Wohnbebauung. Im näheren Umfeld befinden sich neben Wohngebäuden unter anderem Kleingärten, ein Gastronomie- und Veranstaltungsbetrieb („Schützenburg“) samt Parkplatz, diverse Wege und Straßen sowie ein Waldgebiet („Südhang“) mit mehreren Wanderwegen. Hier muss stets damit gerechnet werden, dass sich dort Menschen befinden.
Der ausnahmsweise Gebrauch von Schusswaffen auf dem Gebiet des Spielplatzes würde daher seitens der unteren Jagdbehörde aufgrund des hohen Sicherheitsrisikos nicht befürwortet.
Vorrangig vor der Jagd in befriedeten Bezirken sind auch anderweitige Maßnahmen zur Abwehr (beispielsweise Zäune) und Vergrämung anzuwenden.
Laut Einschätzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen (Bereich Forstwirtschaft) würde die Errichtung eines Zauns die Schäden am Spielplatz verhindern, wäre aber sehr teuer, da der komplette Spielplatz eingefriedet werden müsste (inklusive Tor). Es würde aber auch keine akute Gefahr bestehen. Es sei kein Fall bekannt, bei dem Spielplatzbesuchende von Wildschweinen angegriffen oder attackiert wurden.


Sowohl die untere Jagdbehörde der Stadt Hagen als auch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW haben mehrfach - auch vor dem Hintergrund der Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - an die Jagdausübungsberechtigten appelliert, Schwarzwild zwecks Eindämmung der Population intensiv zu bejagen.
Die Jagd auf Wildschweine darf derzeit unter Berücksichtigung des Muttertierschutzes das ganze Jahr ausgeübt werden. Es wurden zur Förderung und Optimierung der Bejagung von Schwarzwild auch Erleichterungen hinsichtlich der Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen eingeführt.

Die untere Jagdbehörde beabsichtigt, die Probleme mit Wildschweinen in der nächsten Sitzung des Jagdbeirates zu thematisieren, um nach Lösungen zu suchen. Als Sitzungstermin ist der 15.09.2025 vorgesehen.
 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.09.2025 - Bezirksvertretung Haspe - verwiesen

Erweitern

17.09.2025 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen