Beschlussvorlage - 0597/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt die Durchführung der Ausschreibung der Arzneimittelversorgung des Rettungsdienstes der Stadt Hagen für den Zeitraum 01.01.2026-31.12.2028 mit der Option der einjährigen Verlängerung.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes der Stadt benötigt der Rettungsdienst die erforderliche Versorgung mit Arzneimitteln.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt die Durchführung der Ausschreibung der Arzneimittelversorgung des Rettungsdienstes der Stadt Hagen für den Zeitraum 01.01.2026-31.12.2028 mit der Option der einjährigen Verlängerung i. H. v. rd. 194.000,- €.

 

Begründung

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und im Krankentransport sicherzustellen.

 

Die Stadt Hagen nimmt diesen Sicherstellungsauftrag als Auftrag der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr und staatliche (hoheitliche) Aufgabe - Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung – wahr und ist Trägerin des Rettungsdienstes.

 

Hierfür betreibt das Amt für Brand und Katastrophenschutz der Stadt Hagen unter anderem Notarzt-Einsatzfahrzeuge in der Notfallrettung zur Sicherstellung lebensrettender und lebenserhaltender Maßnahmen bei Notfallpatienten am Einsatzort sowie zur Herstellung der Transportfähigkeit

 

Zur Sicherstellung dieser Maßnahmen benötigt der Rettungsdienst eine Anzahl von Notfallmedikamenten, die im Rahmen der Einsätze den Patienten verabreicht werden. Zurzeit wird dieser Versorgungsauftrag durch die Zentralapotheke Katholische Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH sichergestellt. Dieser Versorgungsauftrag endet aber mit Wirkung zum 31.12.2025, bedingt durch den Ablauf des Vertrages.

Die Arzneimittelversorgung des Rettungsdienstes der Stadt Hagen, soll in Form eines Apothekenvertrages neu beschafft werden. Dieser ist zwingend erforderlich, da er zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes der Stadt Hagen dient.

 

Die aufzuwenden finanziellen Mittel wurden in der HH-Planung 2026/27 berücksichtigt und werden durch die nächste Rettungsdienstgebührenbedarfsermittlung refinanziert.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Medikamentenmittelabrufe für den Rettungsdienstbereich

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0270

Bezeichnung:

Rettungsdienst

Auftrag:

1027002

Bezeichnung:

Notarzteinsatz

Kostenart:

528100

Bezeichnung:

Aufw. f. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Kostenart:

432100

Bezeichnung:

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

 

 

Kostenart

2026

2027

2028

2029

2030

Ertrag (-)

432100

-45.465,53 €

-47.284,15 €

-49.175,52 €

-51.142,54 €

 

Aufwand (+)

528100

45.465,53 €

47.284,15 €

49.175,52 €

51.142,54 €

 

Eigenanteil

 

0 €

0 €

0 €

0 €

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

X

Die Finanzierung wird vorbehaltlich der Zustimmung des Rates im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 berücksichtigt. Die aufzubringenden finanziellen Mittel werden in der nächsten Rettungsdienstgebührenbedarfsermittlung berücksichtigt und dadurch refinanziert.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

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Beschlüsse

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11.09.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen