Beschlussvorlage - 0595/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt das Amt für Brand- und Katastophenschutz mit der Vergabe von 24 digitalen Ansteuerungen (Tetracontroler/BOS-Empfänger) zur Warnung der Bevölkerung im Stadtgebiet Hagen

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Sachverhalt

Das Land NRW hat zur Erweiterung und Modernisierung des Sirenenwarnnetzes im Jahr 2023 das „Sirenenförderprogramm NRW“ aufgestellt und hierfür Landesmittel in Höhe von 10 Millionen Euro bereitgestellt. Mit dem Programm wurde der Ausbau der kommunalen Sireneninfrastruktur unterstützt. Mehr als 1.000 neue Sirenen wurden gefördert und zusätzlich können mehr als 600 Sirenen durch die Förderung von neuen Sirenensteuergeräten ertüchtigt werden. Die neuen Sirenensteuergeräte ermöglichen eine akkugepufferte Ansteuerung/Auslösung über den Digitalfunk. Dies ist Voraussetzung um einen Anschluss an die geplante Auslösemöglichkeit im Modularen Warnsystem zu ermöglichen.

 

Im Stadtgebiet Hagen befinden sich insgesamt 77 Sirenen zur Warnung der Bevölkerung, die an die neue Technik (5 Tonfolge) angepasst werden müssen. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 38 Förderanträge für drei unterschiedliche Maßnahmen gestellt, von denen bis heute für 18 Anlagen des Teiles C Bewilligungsbescheide über je 400 Euro erteilt wurden. Dabei geht es um die Ertüchtigung durch den Austausch der Steuergeräte. Die Zuschüsse sind an eine Auftragserteilung bis 31.12.2025 gebunden.

 

Um die bewilligten Fördermittel in Höhe von 7.200 Euro für die 18 bereits bearbeiteten Anträge, für die keine Baumaßnahmen erforderlich sind, nicht zu verlieren, beabsichtigt die Verwaltung mit einer Auftragsvergabe noch in diesem Jahr. Eine aktuelle Markterkundung hat ergeben, dass mit ca. 4.500 Euro netto pro Standort gerechnet werden muss. Die Mittel in Höhe von insgesamt 128.520 € (brutto) sind im laufenden Haushalt eingeplant. Für 6 weitere Anlagen, für die zunächst Baumaßnahmen eingeplant waren, werden die gleichen Geräte benötigt. Diese sollen in dieser Maßnahme mit umgerüstet werden, auch wenn dafür noch keine Fördermittel zur Verfügung gestellt wurden. Eine Anfrage bei der Bewilligungsbehörde zur Umstellung der Förderung wurde gestellt.

 

Die Teile A und B der Förderrichtlinie betreffen Anlagen, für die Baumaßnahmen erforderlich sind. Auch für Maßnahmen aus diesem Bereich liegen bereits Bewilligungsbescheide vor. Allerdings konnte bisher kein Anbieter ermittelt werden, der kurzfristig freie Kapazitäten besitzt. Land und Bund beabsichtigen eine Fortführung der Fördermaßnahmen für Sirenenstandorte über 2025 hinaus.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Umrüstung von Sirenenstandorten

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Finanzstelle:

5800017

Bezeichnung:

Großschadensereign./Katastr.Schutz IPM

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

 

783100

Bezeichnung:

Ausz. f. d. Erwerb von Vermögensgegenständen >800

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2025

2026

2027

2028

2029

Einzahlung (-)

681150

-7.200,- €

-7.200,- €

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

128.520,- €

128.520,- €

 

 

 

 

Eigenanteil

121.320,- €

121.320,- €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die Ausgaben i. H. v. 128.520,- Euro für die Umrüstung der 24 Sirenen sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Entsprechend der Nutzungsdauer der Sirenenanlagen von 11 Jahren entsteht eine jährliche Abschreibung von 11.684,- Euro in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

 

Für die Zuwendungspauschale des Landes wird ein Sonderposten i. H. v. 7.200,- Euro auf der Passivseite der Bilanz gebildet und entsprechend der Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Dadurch entsteht ein jährlicher Ertrag von 655,- Euro in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

1.928,- €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

11.684,- €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

13.612,- €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

655,- €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

12.957,- €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.09.2025 - Kommission für Organisation und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.09.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen