Beschlussvorlage - 0595/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausrüstung von 24 Sirenenstandorten mit digitalen Alarmierungswegen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Gabriele Thomzig
- Beteiligt:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kommission für Organisation und Digitalisierung
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Vorberatung
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02.09.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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11.09.2025
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Sachverhalt
Das Land NRW hat zur Erweiterung und Modernisierung des Sirenenwarnnetzes im Jahr 2023 das „Sirenenförderprogramm NRW“ aufgestellt und hierfür Landesmittel in Höhe von 10 Millionen Euro bereitgestellt. Mit dem Programm wurde der Ausbau der kommunalen Sireneninfrastruktur unterstützt. Mehr als 1.000 neue Sirenen wurden gefördert und zusätzlich können mehr als 600 Sirenen durch die Förderung von neuen Sirenensteuergeräten ertüchtigt werden. Die neuen Sirenensteuergeräte ermöglichen eine akkugepufferte Ansteuerung/Auslösung über den Digitalfunk. Dies ist Voraussetzung um einen Anschluss an die geplante Auslösemöglichkeit im Modularen Warnsystem zu ermöglichen.
Im Stadtgebiet Hagen befinden sich insgesamt 77 Sirenen zur Warnung der Bevölkerung, die an die neue Technik (5 Tonfolge) angepasst werden müssen. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 38 Förderanträge für drei unterschiedliche Maßnahmen gestellt, von denen bis heute für 18 Anlagen des Teiles C Bewilligungsbescheide über je 400 Euro erteilt wurden. Dabei geht es um die Ertüchtigung durch den Austausch der Steuergeräte. Die Zuschüsse sind an eine Auftragserteilung bis 31.12.2025 gebunden.
Um die bewilligten Fördermittel in Höhe von 7.200 Euro für die 18 bereits bearbeiteten Anträge, für die keine Baumaßnahmen erforderlich sind, nicht zu verlieren, beabsichtigt die Verwaltung mit einer Auftragsvergabe noch in diesem Jahr. Eine aktuelle Markterkundung hat ergeben, dass mit ca. 4.500 Euro netto pro Standort gerechnet werden muss. Die Mittel in Höhe von insgesamt 128.520 € (brutto) sind im laufenden Haushalt eingeplant. Für 6 weitere Anlagen, für die zunächst Baumaßnahmen eingeplant waren, werden die gleichen Geräte benötigt. Diese sollen in dieser Maßnahme mit umgerüstet werden, auch wenn dafür noch keine Fördermittel zur Verfügung gestellt wurden. Eine Anfrage bei der Bewilligungsbehörde zur Umstellung der Förderung wurde gestellt.
Die Teile A und B der Förderrichtlinie betreffen Anlagen, für die Baumaßnahmen erforderlich sind. Auch für Maßnahmen aus diesem Bereich liegen bereits Bewilligungsbescheide vor. Allerdings konnte bisher kein Anbieter ermittelt werden, der kurzfristig freie Kapazitäten besitzt. Land und Bund beabsichtigen eine Fortführung der Fördermaßnahmen für Sirenenstandorte über 2025 hinaus.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
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Umrüstung von Sirenenstandorten |
1.1 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0260 |
Bezeichnung: |
Brand- und Katastrophenschutz |
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Finanzstelle: |
5800017 |
Bezeichnung: |
Großschadensereign./Katastr.Schutz IPM |
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Finanzposition: |
681100 |
Bezeichnung: |
Investitionszuwendungen vom Land |
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783100 |
Bezeichnung: |
Ausz. f. d. Erwerb von Vermögensgegenständen >800 |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
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Einzahlung (-) 681150 |
-7.200,- € |
-7.200,- € |
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Auszahlung (+) 783100 |
128.520,- € |
128.520,- € |
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Eigenanteil |
121.320,- € |
121.320,- € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
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x |
Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
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Die Ausgaben i. H. v. 128.520,- Euro für die Umrüstung der 24 Sirenen sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Entsprechend der Nutzungsdauer der Sirenenanlagen von 11 Jahren entsteht eine jährliche Abschreibung von 11.684,- Euro in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
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Für die Zuwendungspauschale des Landes wird ein Sonderposten i. H. v. 7.200,- Euro auf der Passivseite der Bilanz gebildet und entsprechend der Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Dadurch entsteht ein jährlicher Ertrag von 655,- Euro in der Ergebnisrechnung. |
- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
1.928,- € |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
11.684,- € |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
13.612,- € |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
655,- € |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
12.957,- € |
- Steuerliche Auswirkungen
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X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X |
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
