Beschlussvorlage - 0451/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt das Amt für Brand- und Katastrophenschutz mit der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ersatzbeschaffung von 16 Tauchgeräten für die Feuerwehr Hagen.

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Sachverhalt

Nach § 3 Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Hagen darf sich rühmen, über nicht weniger als 398 Kilometer Fließgewässer zu verfügen. Mit Ruhr, Volme, Lenne und Ennepe durchziehen gleich vier große Flüsse das Stadtgebiet. Im Hagener Norden, wo sich Lenne und Volme mit der Ruhr vereinen, liegt der Hengsteysee. Ebenso wie der wenige Kilometer flussabwärts gelegene Harkortsee, ist das Gewässer ein beliebter Treff für Wassersportler. Fahrgastschiffe verkehren fahrplanmäßig auf beiden Seen. Auch die Hasper Talsperre fällt in unseren Zuständigkeitsbereich. Aufgrund der veränderten Klimaverhältnisse haben sich sowohl die Freizeitaktivitäten der Bevölkerung als auch die Hochwassergefahren signifikant verändert.

 

Um auch hier den örtlichen Verhältnissen entsprechend vorbereitet zu sein, verfügt die Feuerwehr Hagen gemäß Brandschutzbedarfsplan über eine Wasserrettungskomponente gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 8 (FwDV8) mit Strömungsrettern und Tauchern innerhalb der Berufsfeuerwehr, die auch überörtlich unterstützt.

 

Das Aufgabengebiet der Wasserrettungsgruppe umfasst Schwimmer- und Taucheinsätze zur Rettung von Personen und Tieren in, auf und an stehenden oder fließenden Gewässern – einschließlich der Eisrettung. Darüber hinaus gehören Such- und Bergungseinsätze nach vermissten Personen, Leichen, Kraftfahrzeugen und sonstigen Gegenständen ebenso zum Einsatzspektrum wie technische Hilfeleistungen im und unter Wasser. Allgemein erfolgen die Taucheinsätze dabei häufig unter erschwerten Bedingungen – beispielsweise durch trübe Gewässer und / oder aufgewirbelte Sedimente die die Sicht der Taucher stark einschränken oder sie vollständig nehmen.

 

Für die ca. 40 Personen starke Tauchergruppe der Wasserrettung ist die Ersatzbeschaffung der 16 autonomen Leichttauchgeräte mit Flaschenpaketen und den dazugehörigen Ersatz-Flaschenpaketen sowie einem Transportwagen beabsichtigt. Die Anpassung an den neuen Stand der Technik im Tauchwesen hat das Ziel, die Einsatzbereitschaft der Tauchergruppe sowie die Einsatzsicherheit der einzelnen Feuerwehrtaucher zu erhöhen.

 

Der aktuelle Bestand umfasst 16 Tauchgeräte des Typs Interspiro Divator MK II-F (200-bar-Technik) in der Größe XL. Die Geräte lassen sich nicht individuell anpassen und basieren durchgehend auf einem veralteten technischen Stand der späten 1990er- und frühen 2000er-Jahre. Sie entsprechen nicht mehr den sicherheitstechnischen Anforderungen der FwDV 8 („Tauchen“) und stellen nicht zuletzt durch die fehlende Notabwurffunktion im Ernstfall ein erhebliches Risiko für die Einsatzkräfte dar.

 

Tauchgeräte fallen gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 in die Risikokategorie III – Gefährdungen mit potenziell tödlichem Ausgang. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, die Tauchausrüstung regelmäßig an den Stand der Technik anzupassen, um für die Einsatztaucher die maximale Zuverlässigkeit unter extremen Einsatzbedingungen zu gewährleisten.

 

Eine Ersatzbeschaffung und Umstellung auf eine 300-bar-Technik ist daher zwingend notwendig. Die voraussichtlich erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 130.000 € für 16 komplette Tauchgeräte mit Ersatz-Flaschenpaketen und Zubehör sind im aktuellen Haushalt eingeplant.

 

Bisher konnten speziell ausgebildete Tauchgerätewarte die regelmäßigen Wartungen in der Atemschutzwerkstatt selbst durchführen. Das ist auch für die neuen Leichttauchgeräte anzustreben. Lediglich die große Grundüberholungswartung ist alle 10 Jahre durch den jeweiligen Hersteller selbst durchzuführen. Dafür sind im Haushalt 2035 konsumtive Mittel bereitzustellen.

 

Die auszusondernden Tauchgeräte, die in den Jahren 1999 bis 2021 angeschafft wurden, sollen über die Plattform „Zoll-Auktion“ veräußert werden.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Ersatzbeschaffung von 16 Tauchgeräten

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Finanzstelle:

5000002

Bezeichnung:

Erwerb Fahrzeuge u. Zubehör Feuerwehr

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Ausz. für den Erwerb von Vermögensgegen-

ständen > 800 Euro

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

130.000,- €

130.000,- €

 

 

 

Eigenanteil

130.000,- €

130.000,- €

 

 

 

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben in Höhe von 130.000,- Euro für die 16 Tauchgeräte sind als Anschaffungs-/

Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Entsprechend der Nutzung der Geräte von 8 Jahren entsteht eine jährliche Abschreibung von 16.250,- Euro in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

1.950.00,- Euro

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

16.250,00 Euro

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

18.200,00 Euro

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

18.200,00 Euro

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

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Beschlüsse

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11.09.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen