Beschlussvorlage - 0676/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Vorgehensweise und Finanzierung des VRR-Projekts wie in der Vorlage beschrieben.

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Sachverhalt

Der VRR hat den Kommunen und Kreisen Unterstützung beim barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen angeboten. Das Vorhaben wird nachfolgend erläutert. Weiterhin wird vorgestellt, wie die verwaltungsinterne Planung des barrierefreien Ausbaus fortgeführt wird. Ebenfalls wird der aktuelle Sachstand des barrierefreien Ausbaus wiedergegeben.

 

 

1. VRR-Projekt: Externe Planung von 120 Haltesteigen

 

In diesem ersten Teil der Vorlage wird der Hintergrund und die Vorgehensweise des Projekts, die Teilnahme der Stadt Hagen (Auswahl Haltesteige und Leistungsphasen), die Finanzierung sowie der zeitliche Ablauf des Projekts beschrieben.

 

1.1 Hintergrund und Vorgehensweise des Projekts

 

Der VRR organisiert das Projekt „Planungsleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr“. Da der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen im VRR-Gebiet aus Sicht des VRR noch ausbaufähig ist, erklärt sich der VRR bereit, die Baulastträger bei den Planungen der Haltestellen sowohl finanziell als auch bei der Suche nach Planungsbüros zu unterstützen.

 

Der VRR bietet daher an, als Federführer einer Auftraggebergemeinschaft Planungsleistungen für die Baulastträger auszuschreiben und die Kosten für die HOAI-Phasen 1 - 4 zu tragen. Im Rahmen der Ausschreibung können die HOAI-Phasen 5 - 9 ebenfalls mitbeauftragt werden, diese Kosten müssen von den Baulastträgern allerdings selber finanziert werden. Die Kommunen und Kreise können eine beliebige, mit dem VRR abgestimmte Anzahl an Haltesteigen in das Projekt einbringen. Der VRR wird die Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung des Vergabeverfahrens koordinieren. Um den Auftrag für Planungsbüros attraktiver zu gestalten, werden die Planungsleistungen mehrerer Baulastträger in einem Cluster ausgeschrieben (gemeinsame Vergabe). Die barrierefreie Planung der Haltesteige wird anschließend durch Planungsbüros erfolgen. Nach Abschluss der Planung werden die Haltestellen zur Förderung beim VRR angemeldet. Der Baulastträger verpflichtet sich, die barrierefrei geplanten Haltestellen innerhalb von 5 Jahren nach Abnahme der Planungsleistung barrierefrei umzubauen.

 

Die beschriebene Vorgehensweise kann dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung in Anlage 1 entnommen werden (die endgültige Fassung der Kooperationsvereinbarung liegt der Verwaltung noch nicht vor). Zur verbindlichen Teilnahme an dem Projekt ist die Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.

 

1.2 Teilnahme der Stadt Hagen - Auswahl Haltesteige und Leistungsphasen

 

Die Verwaltung plant das Angebot des VRR zu nutzen. Es sollen von Seiten der Stadt Hagen insgesamt 120 Haltesteige in das Projekt eingebracht werden. Diese Anzahl an Haltesteigen wurde bereits mit dem VRR abgestimmt. Damit meldet die Stadt Hagen mit großem Abstand die höchste Anzahl an Haltesteigen für das Projekt.

 

Die Verwaltung hat bereits eine Auswahl an Haltesteigen getroffen. Es wurden „einfache“ Fahrbahnrandhaltestellen ausgewählt, welche auch als Fahrbahnrand verbleiben sollen. Da die angestrebten Planungen dem Planungsbüro vermittelt werden müssen, sollen diese möglichst unkompliziert sein. Je aufwendiger die Planung ist, desto höher wird der Betreuungsaufwand, der auf Seiten der Verwaltung anfällt. Umfangreichere bzw. kompliziertere Planungen übernimmt die Verwaltung weiterhin selber (s. zweiter Teil der Vorlage).

 

Fünf der ausgewählten Haltesteige befinden sich in der Haltestellenkategorie III, 115 der ausgewählten Haltesteige in der Kategorie IV.

 

Die Verwaltung strebt an, die Planungen bis einschließlich Leistungsphase 5 (HOAI) zu beauftragen. Die Kosten für die Leistungsphase 5 müssen zwar zunächst von der Stadt getragen werden, jedoch erhält sie diese im Rahmen der Förderung wieder zurück (s. „1.3 Finanzierung des Projekts“). Eine Beauftragung bis Leistungsphase 4 ist aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, da für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung, also Abschluss der Planung) ansonsten eine weitere Partei in die Planung einsteigen müsste. Nach Abschluss der Leistungsphase 5 und nach Erhalt des Förderbescheids gehen die Ausführungsplanungen regulär zur Umsetzung an den WBH. Dieser Prozess soll beibehalten und die Leistungsphasen 6 - 9 im Rahmen des Projekts entsprechend nicht mitbeauftragt werden. Die Kosten für diese Phasen wären ohnehin durch die Stadt zu tragen.

 

Stattdessen soll allerdings die Vermessung der Haltestellen innerhalb des Projektes ausgeschrieben und mitbeauftragt werden. Zum einen wäre eine Vermessung aller 120 Haltesteige durch den Fachbereich 62 (Vermessung) nicht zu leisten. Der Fachbereich erhält zudem weiterhin Vermessungsaufträge für Haltestellen im Zusammenhang mit der verwaltungsinternen Planung (s. zweiter Teil der Vorlage). Zum anderen hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass eine direkte Kommunikation zwischen den Vermesser*innen und den Planer*innen notwendig ist, da hier in der Regel ein hoher Abstimmungsbedarf anfällt. Die Kosten für die Vermessung sind durch die Stadt zu finanzieren.

Um den weiter unten dargestellten Zeitplan des Projekts einzuhalten, wurden die ausgewählten 120 Haltesteige bereits mit der Hagener Straßenbahn besichtigt und die vorbereitenden Unterlagen fertiggestellt.

 

1.3 Finanzierung des Projekts

 

Aus dem oben beschriebenen Vorgehen ergibt sich die folgende Übersicht zur Finanzierung des Projekts:

 

  • HOAI-Phasen 1 - 4: Finanzierung durch den VRR
  • HOAI-Phase 5: Finanzierung durch die Stadt Hagen/Förderung nach § 12 ÖPNVG NRW
    • Kosten: 55.000 €
    • Finanzierung durch den Haushalt 2026
    • Aber: Im Rahmen der Baukostenförderung nach § 12 ÖPNVG NRW kann die dort bewilligte Planungskostenpauschale für diese Ausgaben verwendet werden.
  • Vermessung: Finanzierung durch die Stadt Hagen
    • Kosten: 100.000 €
    • Finanzierung durch den Haushalt 2026
    • Diese Ausgaben fallen bei einer externen Vermessung immer an und werden nicht gefördert.

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant bzw. wird sie – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Hagen – in der nächsten Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

1.4 Zeitlicher Ablauf des Projekts

 

Die unterzeichnete Kooperationsvereinbarung sowie ein politischer Beschluss über die Vorgehensweise und Finanzierung des Projekts müssen dem VRR zeitnah vorgelegt werden (der Entwurf der Kooperationsvereinbarung liegt der Verwaltung erst seit Mitte Juli vor, das beschriebene Vorgehen konkretisierte sich ebenfalls erst in der Sommerpause - eine frühere politische Abstimmung war daher nicht möglich). Auch die für die Planung der Haltestellen notwendigen Informationen sind dem VRR in diesem Zuge zu übermitteln. Die Ausschreibung/das Vergabeverfahren wird anschließend frühestens Mitte Oktober 2025 starten. Mit einer Vergabeentscheidung und Beauftragung der Planungsbüros ist dann im Sommer 2026 zu rechnen. Erste Ergebnisse können durch die Planungsbüros voraussichtlich im Winter 2026/2027 vorgelegt werden. Nach Erhalt der Ausbauplanungen kann die Förderanmeldung erfolgen.

 

Die Stadt Hagen plant im Rahmen dieses Projekts drei Bauabschnitte à 40 Haltesteige. Pro Jahr soll ein Bauabschnitt mit 40 Haltesteigen geplant werden. Nach Rücksprache mit dem VRR und dem WBH könnte der grobe Zeitplan wie folgt aussehen:

 

  • 1. Bauabschnitt VRR (40 Haltesteige)
    • Fertigstellung Planunterlagen und Förderanmeldung: 2027
    • bauliche Umsetzung: 2028/2029
  • 2. Bauabschnitt VRR (40 Haltesteige)
    • Fertigstellung Planunterlagen und Förderanmeldung: 2028
    • bauliche Umsetzung: 2029/2030
  • 3. Bauabschnitt VRR (40 Haltesteige)
    • Fertigstellung Planunterlagen und Förderanmeldung: 2029
    • bauliche Umsetzung: 2030/2031

 

1.5 Fazit

 

Alles in allem hält die Verwaltung die Teilnahme an dem Projekt „Planungsleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr“ für sinnvoll und zielgerichtet. Das Angebot ist zunächst einmalig bzw. ein Pilotprojekt für weitere Prozesse.

 

Die Verwaltung beabsichtigte bereits in der Vergangenheit, einen Teil der Ausbauplanungen durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen. Während dies für den 4. und 5. Bauabschnitt erfolgen konnte, war die für den 6. Bauabschnitt durchgeführte Ausschreibung jedoch aus verschiedenen Gründen nicht erfolgreich. Die Beauftragung eines externen Planungsbüros konnte daher nicht stattfinden. Um den Auftrag für Planungsbüros attraktiver zu gestalten, schreibt der VRR die Planungsleistungen mehrerer Baulastträger nun in einem Cluster aus. Das Projekt ist entsprechend erfolgsversprechend.

 

Es ist noch einmal hervorzuheben, dass die Stadt Hagen mithilfe des VRR-Projekts die Planung barrierefreier Haltestellen abgeben kann und diese zu großen Teilen nicht bezahlen muss. Es wird daher ein erheblicher Mehrwert in der Teilnahme des Projektes gesehen.

 

Die Finanzierung der obenstehenden Kosten, die der VRR nicht zu tragen hat, muss gesichert sein. Der politische Beschluss über die Vorgehensweise des Projekts und Finanzierung der eigenen Anteile muss dem VRR daher mit Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zeitnah vorgelegt werden.

 

 

2. Verwaltungsintere Planung

 

Neben der externen Planung von 120 Haltesteigen strebt die Verwaltung an, verwaltungsintern weitere Haltesteige barrierefrei zu planen. In diesem zweiten Teil der Vorlage wird daher das weitere Vorgehen (9. Bauabschnitt und zukünftige Planung) beschrieben. Außerdem wird der aktuelle Stand des Umbaus vorgestellt.

 

2.1 9. Bauabschnitt

 

Die Planung einiger Haltesteige des 8. Bauabschnitts (s. Vorlage mit der DS.-Nr.: 0576/2024) konnte nicht vollständig fertiggestellt werden. Die Vermessung eines Teils der Haltesteige wurde extern durch ein Vermessungsbüro durchgeführt, wodurch ein hoher Abstimmungsbedarf mit dem Büro entstand. Es kam bei den betroffenen Haltesteigen daher zu einem verzögerten Beginn der Planung (Helfe Mitte (stadteinwärts + zweimal stadtauswärts) sowie Polizeipräsidium (stadteinwärts + stadtauswärts)). Bis zum Einreichen des Förderantrags im Frühjahr 2025 konnten die Planungen nicht mehr fertiggestellt werden. Weiterhin entstand bei einigen Haltesteigen aufgrund des erhöhten Schwierigkeitsgrades der Planung ebenfalls ein hoher interner Abstimmungsbedarf (Emsterfeld (stadteinwärts), Grundschötteler Straße (stadtauswärts) sowie Vereinsstraße (stadteinwärts + stadtauswärts)). Die betroffenen Haltesteige sollen im Rahmen des 9. Bauabschnitts weitergeplant werden.

 

Innerhalb des 9. Bauabschnitts soll außerdem die Haltestelle Spessartstraße (stadtauswärts) mit geplant werden. In unmittelbarer Nähe des Haltesteigs ist nach Anregung der Bezirksvertretung Hohenlimburg ein Fußgängerüberweg zu planen. Dies wird zum Anlass genommen, in diesem Zuge auch die barrierefreie Planung des stadtauswärtigen Haltesteigs umzusetzen. Der stadteinwärtige Steig der Haltestelle ist bereits barrierefrei.

 

Folgende zehn Haltesteige sind daher Teil des 9. Bauabschnitts und werden dieses Jahr geplant:

 

  • Emsterfeld (stadteinwärts)
  • Grundschötteler Straße (stadtauswärts)
  • Helfe Mitte (stadteinwärts + zweimal stadtauswärts)
  • Polizeipräsidium (stadteinwärts + stadtauswärts)
  • Spessartstraße (stadtauswärts)
  • Vereinsstraße (stadteinwärts + stadtauswärts)

 

2.2 Zukünftige Planung und Umsetzung barrierefreier Haltestellen

 

Im Hinblick auf den barrierefreien Ausbau der Haltestellen wird der Hauptfokus in den nächsten Jahren auf dem VRR-Projekt liegen. Die Vorbereitungen zur Abgabe der Planungsleistungen beanspruchen dieses Jahr viele Ressourcen (Auswahl der Haltestellen, Besichtigung von 120 Haltesteigen, Vorbereitung der benötigten Unterlagen, Abstimmungstermine mit dem VRR, etc.). Auch der Betreuungsaufwand des Planungsbüros wird nach der Vergabe hoch sein und die nächsten Jahre andauern (der geplante Ausbau muss vermittelt und die Planungen abgenommen werden). Die verbleibenden Ressourcen der Verwaltung werden dringend an anderer Stelle benötigt. Als wichtige Projekte sind hier die Ebene 2, die Badstraßenbrücke, die Fuhrparkbrücke sowie das Straßen- und Wegekonzept zu nennen.

 

Der WBH wird in den nächsten Jahren im Hinblick auf die Umsetzung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen ebenfalls ausgelastet sein. Wie aus dem unten dargestellten Stand des barrierefreien Umbaus hervorgeht, wird der WBH bis Mitte 2028 mit der baulichen Umsetzung der internen Bauabschnitte befasst sein. Wie unter Punkt „1.4 Zeitlicher Ablauf des Projekts“ dargestellt, folgt in den Jahren 2028 - 2031 anschließend die Umsetzung der Bauabschnitte des VRR-Projekts.

 

Die Verwaltung strebt während der Laufzeit des VRR-Projekts dennoch an, sukzessive weitere Haltesteige zu planen. Dabei wird es sich um umfangreichere bzw. kompliziertere Planungen der Haltestellenkategorie III und IV handeln, welche nicht zur Planung an den VRR gegeben werden. In der Haltestellenkategorie III befinden sich noch 12 Haltesteige, deren barrierefreier Umbau zu planen ist. Die Kategorie IV umfasst insgesamt ca. 290 Haltesteige, die noch nicht barrierefrei sind. Davon wird ein großer Teil im Rahmen des oben beschriebenen Projekts geplant. Nach Abzug der Haltesteige des Projekts verbleiben in der Kategorie IV ca. 175 zu planende Haltesteige.

 

Da der reguläre Rhythmus von der Planung/Umsetzung von bis zu 40 Haltesteigen im Jahr mit dem VRR-Projekt eingehalten wird, ist die verwaltungsinterne Planung aller weiteren Haltesteige während der Laufzeit des Projekts eine Ergänzung. Wann diese ergänzenden Haltesteige baulich umgesetzt werden, hängt von den Kapazitäten des WBH ab.

 

Neben der Umsetzung der Bauabschnitte werden im Rahmen von Straßenumbaumaßnahmen in der Regel weitere Haltestellen barrierefrei geplant. Darunter befinden sich beispielsweise die Haltestellen Ginsterheide, Unternahmer, Knippschildstr., Brinkstr., Grundschule Eilpe und Zur Höhe. 

 

 

2.3 Stand des barrierefreien Umbaus

 

Derzeit wird der barrierefreie Umbau der Haltestellen des 5. Bauabschnitts baulich abgeschlossen. Die Haltesteige dieses Bauabschnitts wurden in der Vorlage mit der DS.-Nr. 0485/2021 vorgestellt und im Jahr 2021 geplant.

 

Da es bei dem Erhalt des Förderbescheids des 6. Bauabschnitts zunächst zu Verzögerungen kam, erfolgt als nächstes der Umbau der 37 Haltesteige des 7. Bauabschnitts. Diese wurden im Jahr 2023 geplant und werden in der Vorlage mit der DS.-Nr. 0514/2023 vorgestellt. Eine aktuelle Übersicht der Haltesteige befindet sich in der Vorlage mit der DS.-Nr. 0576/2024. Der Umbau des 7. Bauabschnitts soll Ende 2026 abgeschlossen werden.

 

Nach baulichem Abschluss des 7. Bauabschnitts kann der Umbau der 27 Haltesteige des 6. Bauabschnitts folgen, welche bereits im Jahr 2022 barrierefrei geplant wurden. Der Bauabschnitt wird in der Vorlage mit der DS.-Nr. 0394/2022 vorgestellt, eine aktuelle Übersicht über die 27 Haltesteige befindet sich in der Vorlage mit der DS.-Nr. 0576/2024. Der Umbau des 6. Bauabschnitts soll bis Mitte 2027 abgeschlossen sein.

 

Daraufhin kann die bauliche Umsetzung des 8. Bauabschnitts erfolgen, welcher im vergangenen Jahr geplant und dieses Jahr zur Förderung angemeldet wurde. Die Vorstellung des Bauabschnitts kann den Vorlagen mit den DS.-Nr. 0576/2024, 0576/2024-1 sowie 0576/2024-2 entnommen werden. Der Förderbescheid wird im Jahr 2026 erwartet, sodass im Anschluss an die vorangegangenen Bauabschnitte mit einem baulichen Abschluss des 8. Bauabschnitts Ende 2027 zu rechnen ist. Aufgrund der unter Punkt 2.1 geschilderten Probleme bei der Planung des 8. Bauabschnitts wurden die folgenden 31 Haltesteige zur Förderung angemeldet:

 

  • Aschenbergstraße (stadteinwärts + stadtauswärts)
  • Basse Druck (stadteinwärts)
  • Boelerheide (1x stadteinwärts + zweimal stadtauswärts)
  • Cunostraße (zweimal stadteinwärts + zweimal stadtauswärts)
  • Dahl (stadtauswärts)
  • Elsey Post (stadteinwärts + stadtauswärts)
  • Emsterfeld (stadtauswärts)
  • FernUniversität (stadteinwärts + stadtauswärts)
  • Fröbelstraße (stadteinwärts + stadtauswärts)
  • Goebenstraße (stadteinwärts + stadtauswärts)
  • Grundschötteler Straße (stadteinwärts)
  • Hoheleye (stadteinwärts + stadtauswärts)
  • Klopstockstraße (stadteinwärts)
  • Niederhaspe (stadteinwärts + stadtauswärts)
  • Pieperstraße (stadtauswärts)
  • Rundturnhalle (stadteinwärts + stadtauswärts)
  • Sportpark Ischeland (stadtauswärts)
  • Stennesufer (stadtauswärts)

 

Die Planung der Haltesteige des 9. Bauabschnitts erfolgt in diesem Jahr. Anschließend sollen die Haltesteige im Jahr 2026 zur Förderung angemeldet werden. Der Förderbescheid kann daraufhin im Jahr 2027 erwartet werden, sodass mit einer baulichen Umsetzung der Haltesteige bis Mitte 2028 zu rechnen ist. 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen betrifft grundsätzlich die Belange von Menschen mit Behinderung. Die Planung berücksichtigt diese Belange.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Die Stärkung des ÖPNV (und somit des Umweltverbunds) wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Klimaschutz aus.

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

17.09.2025 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.09.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen