Beschlussvorlage - 0655/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundüberholung und Neugestaltung Kinderspielplatz Zur-Nieden-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Jane Knackstedt
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.09.2025
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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10.09.2025
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Beschluss zur Grundüberholung des Kinderspielplatzes Zur-Nieden-Straße wurde durch die BV Mitte am 30.01.2025 und dem JHA am 12.03.2025 gefasst. Danach befindet sich der KSP Zur-Nieden-Straße auf Platz 1 der Prioritätenliste.
Mit der vorliegenden Planung entsteht ein zeitgemäßer und abwechslungsreicher Spielplatz nach den Wünschen der zukünftigen Nutzenden.
Begründung
Kinder- und Jugendbeteiligung
Der Kinderspielplatz an der Zur-Nieden-Straße in Hagen (Bezirk Mitte), in der derzeitigen Prioritätenliste für die Grundüberholung/Neubau von Kinderspielplätzen auf Platz 1, soll im Jahr 2026 neugestaltet werden. Der Entwurf der Neugestaltung wurde unter Einbeziehung der späteren Nutzer*innen – Kinder, Jugendliche und Familien – aufgestellt.
In einem zweistufigen Beteiligungsverfahren in Form einer Kinder- und Jugendbefragung im Januar 2025 und einer Klassenbefragung in der nahegelegenen Goldbergschule wurde von einer Ideen- und Wunschsammlung über einen Vorentwurf der nun vorliegende Entwurf entwickelt. Dieser stellt damit das abschließende Ergebnis der Kinder- und Jugendbeteiligung dar. Mit einbezogen wurde hierbei auch das Ergebnis eines angefertigten Bodengutachtens aus dem Jahr 2024 mit Handlungsanweisungen bzw. Vorschlägen bzgl. Ausgestaltung der Wegeoberflächen.
Der vorhandene Spielplatz in der Zur-Nieden-Straße
Das langgezogene, keilförmige Spielplatzgelände liegt zwischen der Zur-Nieden-Straße und der Bergstraße und ist von letzterer über zwei Treppenanlagen zugänglich. Über die Zur-Nieden-Straße sind dagegen barrierefreie Zugänge möglich.
Das Gelände weist einen alten Baumbestand und in Teilbereichen dichte Strauchbepflanzung auf. Baum- und Strauchbestand bleiben jeweils vollständig erhalten. Es sind derzeit verschiedene Bodenbeläge vorhanden: eine große, in sehr schlechtem Zustand befindliche Gummifallschutzfläche, wassergebundene Wegedecke, Pflaster- und Plattenflächen, Holzhäcksel- und kleine Sandspielbereiche sowie gestampfte Erde. Der Spielplatz ist größtenteils mit einem renovierungsbedürftigen Stabmattenzaun eingefasst. Die Grenze zum anliegenden PKW-Parkplatz besteht aus Palisaden.
Der Großteil der vorhanden Spielgeräte ist nicht erhaltenswert bzw. von den Teilnehmenden der Kinder- und Jugendbefragungen für den neu gestalteten Spielplatz nicht wieder gewünscht und wird mit Ausnahme des Gurtsteges demontiert und abtransportiert.
Sandspielanlage
Der nordwestliche Bereich, der im aktuellen Zustand mit einer Gummifallschutzfläche bedeckt ist und in dem Einzelspielgeräte wie Karussell, Rutsche und Schaukel stehen, wird in einen Sandspielbereich mit großer Sandspielanlage aus Holz umgewandelt. Diese Spielanlage ist in Form zweier sich kreuzenden Eisenbahnzüge gestaltet, die einen Bezug zur früheren Nutzung des Geländes als Eisenbahntrasse herstellen sollen. Sie enthält diverse Kletter-, Balancier- und Versteck-Möglichkeiten, Sandspielelemente wie Sandaufzug und -förderband, und insgesamt drei Rutschen. Zwei einzelne Matschplatten und ein Sandbagger ergänzen die Spielanlage. Der Bereich ist barrierefrei über den Spielplatz-Hauptzugang erreichbar. Zusätzlich bleibt der Nebenzugang über die vorhandene Treppenanlage von der Bergstraße aus erhalten und wird durch den teilweisen Umbau der Treppe an das neue Höhenniveau angeglichen. Auf den vorhandenen Palisaden wird ein Stabmattenzaun errichtet, um den dahinterliegenden PKW-Stellplatz klar vom Spielplatzgelände abzugrenzen. Den Vorgaben des Bodengutachtens entsprechend, wird die nördliche Geländespitze durch einen Zaun vom Spielplatzbereich abgetrennt und mit Bodendeckern bepflanzt.
Bewegungsspielbereich
An den Spielplatz-Hauptzugang, der Sitzmöglichkeiten mit Picknicktischen und Fahrradabstellmöglichkeiten für die Besuchenden bietet, schließt der Bereich mit Schaukel, Seilbahn und Gurtsteg an. Die Schaukelanlage bietet eine Nestschaukel, die von bis zu sechs Kindern gleichzeitig genutzt werden kann, eine Eltern-Kind-Schaukel, bei der sich Elternteil (oder Geschwisterkind) und Kleinkind beim Schaukeln gegenübersitzen, und eine herkömmliche Einzelschaukel. Die Schaukel steht in einer Fallschutzfläche aus Holzhäcksel. Dem Wunsch der Mehrheit der Kinder nach wird eine neue Seilbahnanlage an Stelle des überalterten Bestandsgeräts errichtet. Der vorhandene Gurtsteg bleibt an Ort und Stelle erhalten. Seilbahn und Gurtsteg werden in einem Fallschutz aus Gummi stehen.
Kleine Ballspielfläche
Im immer schmaler zulaufenden Spielplatzbereich im Südosten bietet eine kleine asphaltierte Fläche die Möglichkeit für verschiedene Ballspiele sowie Malspiele mit Straßenkreide. Es befindet sich ein Balltrichter auf der Fläche für Wurfspiele und ein Minibolzplatztor am Ende der Fläche zum Kicken. Eine Ballfangzaun hinter und seitlich des Tores sorgt dafür, dass Bälle im Ballspielbereich bleiben. Sitzmöglichkeiten, u.a. auch mit Picknicktisch sind hier ebenfalls vorgesehen.
Trampolinbereich
In der südöstlichsten Spitze des Spielplatzgeländes befindet sich das Bodentrampolin, für das sich die Teilnehmenden der Kinder- und Jugendbefragung entschieden haben. Dieser kleine Bereich hinter dem oben erwähnten Ballfangzaun ist mit einem Gummifallschutz überzogen, in dem das Trampolin eingelassen ist. Zusätzlich sind in diesem Bereich die sog. „Bounce Clouds“ geplant – eine Art Minitrampoline aus Federnsystemen, die als Parcours angeordnet sind. Zwei Sitzbänke ergänzen den Trampolinbereich.
Der barrierefreie Zugang über die Zur-Nieden-Straße und der Treppenaufstieg von der Bergstraße bleiben bestehen, so dass Ballspiel- und Trampolinbereich auch direkt von außerhalb des Spielplatzgeländes zugänglich sind.
Barrierefreiheit
Insgesamt ist die neue Spielplatzanlage in allen Teilbereichen so geplant, dass ein barrierefreier Zugang zu allen Spielbereichen besteht und verschiedene Spielgeräte auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen nutzbar sind.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
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X |
sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Inklusion ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.
Bei allen Spielplätzen werden Aspekte der Inklusion berücksichtigt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X |
positive Auswirkungen (+) |
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keine Auswirkungen (o) |
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negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Wohnortnahe attraktive Freizeitmöglichkeiten verringern die Emissionen durch den
motorisierten Individualverkehr.
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
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Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 584.000 EUR. Diese setzen sich zusammen aus den Baukosten in Höhe von 517.000 EUR sowie den Honorarkosten für die Planung und der Bauleitertätigkeit des WBH in Höhe von 67.000 EUR.
Die Gesamtkosten werden bei der Haushaltsplanung 2026/27 berücksichtigt. Diese Mittel stehen allerdings erst nach Haushaltsgenehmigung tatsächlich zur Verfügung.
PSP-Element 5.000797. Sachkonto 785200 Maßnahme KSP Zur-Nieden-Str. (Mitte) |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0660 |
Bezeichnung: |
Jugendarbeit |
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Finanzstelle: |
5.000797 |
Bezeichnung: |
KSP Zur-Nieden-Str. (Mitte) |
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Finanzposition: |
785200 |
Bezeichnung: |
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
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Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Einzahlung (-) |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlung (+) 785200 |
584.000 |
0 |
0 |
582.000 |
1.000 |
1.000 |
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Eigenanteil |
584.000 |
0 |
0 |
582.000 |
1.000 |
1.000 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
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x |
Die Finanzierung wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates – im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 berücksichtigt. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
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Die grundhafte Erneuerung des Kinderspielplatzes Zur-Nieden-Str. führt zu keiner Sonderabschreibung, da der Altbestand bereits vollständig abgeschrieben ist.
Der umgebaute Spielplatz ist in der Bilanz in Höhe von 584.000 Euro zu aktivieren. Die Nutzungsdauern variieren je nach Vermögensgegenstand. So sind die Spielgeräte einschl. Einbau über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben. Hier ergibt sich ein jährlicher Aufwand in Höhe von 34.800 Euro (348.000€ / 10 Jahre). Das Herrichten und Erschließen, die Geländeflächen und Pflanzflächen werden als Außenanlage über eine Nutzungsdauer von 7 Jahren abgeschrieben. Hier ergibt sich ein jährlicher Aufwand in Höhe von 11.715€ (82.000€ / 7 Jahre). Die befestigen Flächen sind über eine Nutzungsdauer von 40 Jahren abzuschreiben, wodurch sich ein jährlicher Aufwand in Höhe von 3.850€ entsteht (154.000€ / 40 Jahre). Die Gesamtabschreibung pro Jahr beträgt demnach rund 50.365€. |
- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
50.365€ |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
50.365€ |
- Steuerliche Auswirkungen
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x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Bemerkungen:
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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X |
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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