Beschlussvorlage WBH - 0664/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den als Anlage beigefügten VIII. Nachtrag zur Kommunalunternehmenssatzung des Wirtschaftsbetrieb Hagen – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen – zu beschließen.

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Sachverhalt

Ausweitung des Gesellschaftszwecks

 

Für die Stadt Hagen steigt zunehmend die Notwendigkeit, den Fokus auf Bestandsquartiere und Teilgebiete mit städtebaulichen Problemlagen zu legen. Dazu sollen verstärkt städtebaurechtliche Instrumente, wie z.B. die städtebauliche Sanierung, mit Förderinstrumenten verzahnt werden. Dabei ist es zentral, den Herausforderungen einer sich wandelnden Wohn- und Gewerbesituation vor dem Hintergrund einer sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung von Quartieren zu begegnen. Der weitergehende Zugang zu Fördermitteln (Städtebauförderung, EU-Förderung) stellt dabei einen essenziellen Schritt dar, um die erforderlichen finanziellen Ressourcen bereitzustellen und eine nachhaltige Entwicklung in diesen Gebieten zu ermöglichen. Nur durch eine integrierte Herangehensweise können betroffene Quartiere revitalisiert und zukunftsfähig gemacht werden.

Bereiche für einen strategischen Rückbau, aber auch Quartiere für intelligente und kreative Aufwertungsstrategien müssen kleinräumig identifiziert und mit passgenauen Maßnahmenkonzepten bearbeitet werden, um Hagen zukunftsfähig zu gestalten.

 

Neben veränderten Aufgabenschwerpunkten in der Verwaltung (FB 61) soll die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) um einem neuen Geschäftsbereich aufgrund ihrer sich in den letzten Jahren angeeigneten Expertise im Umgang mit Problemimmobilien, aber auch in der Immobilienbewirtschaftung und Sanierung erweitert werden. Die HEG soll dabei die aktive Rolle vor Ort innerhalb betroffener Quartiere übernehmen.

 

Gemäß der o.g.  Ausführung gem. der Vorlage 1196/2024 aus der Verwaltungsratssitzung vom 27.11.2024, war die HEG damit beauftragt, den Gesellschaftszweck in ihrem Gesellschaftsvertrag anzupassen und zu ergänzen.

 

Nach Beratung durch eine Rechtsanwaltsgesellschaft wird diese Anpassung mit der Vorlage 0667/2025, die in gleicher Sitzung beraten wird, zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Kommunalunternehmenssatzung muss analog zur Änderung im Gesellschaftsvertrag ebenfalls angepasst werden.

 

Digitale Verwaltungsratssitzungen in § 9

 

Durch das Einfügen in § 9 wird die Möglichkeit eröffnet, in Ausnahmefällen eine digitale bzw. hybride Verwaltungsratssitzung durchzuführen. Die technischen Voraussetzungen hierfür werden baldmöglichst geschaffen.

 

Die Entscheidung über die Änderung der Kommunalunternehmenssatzung obliegt gem. § 114a Abs. 2 GO NRW dem Rat der Stadt Hagen.

 

 

 

gez. Henning Keune               gez. Hans-Joachim Bihs               gez. Jörg Germer

Vorstandssprecher                  Vorstand                                       Kfm. Vorstand

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.09.2025 - WBH-Verwaltungsrat - ungeändert beschlossen