Beschlussvorlage - 0657/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XXVII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen wie er als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr.: 0657/2025) ist.

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Sachverhalt

Der „Mopsweg“ ist ein 157 m langer Fußweg zwischen der Straße „Im Lindental“ und dem Hasper Friedhof. Er wurde in 2025 in das städtische Eigentum übertragen. Dieser Weg ist für eine maschinelle städtische Reinigung zu schmal und ohne Wendemöglichkeit, deswegen wird die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen. Für die Reinigung der Wegstrecke zwischen der Straße „Büddinghardt“ bis zum Hasper Friedhof ist der WBH zuständig. Gerade das Vermeiden von Hochwasser durch eine von Laub verstopfte Abflussrinne sollte im Interesse der Anlieger sein, so dass sie für ca. acht Wochen im Herbst das Laubfegen und Kompostieren des Laubs im eigenen Schrebergarten vornehmen werden.

 

Die genannten Änderungen sind aus der Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelung gemäß Anlage 2 der Vorlage ersichtlich.

 

Die Umsetzung soll zum 01.01.2026 realisiert werden.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.09.2025 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Empfehlungsbeschluss:

1. Der XXVII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen wie er als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr.: 0657/2025) ist.

 

2. Der bisherige Eigentümer, die Stadt Hagen, hat den Fußweg und die Ablaufrinnen vor der Übertragung der Reinigungspflicht an die Anlieger so zu reinigen, wie die Reinigungspflicht es vorsieht. Eventuelle Schäden sind zu beseitigen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

AfD

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

Erweitern

11.09.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.09.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen