Beschlussvorlage WBH - 0667/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Geschäftsbereiche der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage WBH
- Federführend:
- WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Bearbeitung:
- Gabriele Zmarowski
- Freigabe durch:
- Henning Keune - Vorstandssprecher, Hans-Joachim Bihs - Vorstand, Jörg Germer - Kfm. Vorstand, Patrick Bänsch - Prokurist HEG
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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WBH-Verwaltungsrat
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Entscheidung
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09.09.2025
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Beschlussvorschlag
Der Verwaltungsrat des WBH weist den Vertreter des WBH in der Gesellschafterversammlung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) an, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die HEG wird beauftragt, die §§ 2 und 12 im Gesellschaftsvertrag der HEG entsprechend der folgenden Vorschläge zu ändern.
Sachverhalt
Gemäß der Vorlage 1196/2024 aus der Verwaltungsratssitzung vom 27.11.2024 ist die HEG damit beauftragt, den Gesellschaftszweck unter § 2 des Gesellschaftsvertrages der HEG entsprechend den Aufgaben in den Geschäftsbereichen III und IV anzupassen und zu ergänzen.
In Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine Neufassung des § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages erarbeitet worden. Das Ergebnis ist als Vorschlag zur Neufassung aufgeführt.
Um zukünftig im Jahresabschluss von der Pflicht zur Aufstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung entbunden zu werden, soll eine in der Stadt Hagen bereits beschlossene Formulierung für Tochtergesellschaften im Gesellschaftsvertrag ergänzt werden. Die Anpassung des § 12 im Gesellschaftsvertrag ist als Vorschlag mit aufgeführt.
Mit positiver Beschlusslage aller notwendigen politischen Gremien ist ein Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung nach § 115 Abs. 1a) GO NRW durchzuführen.
Vorschlag zur Neufassung des § 2 Abs. 1
des Gesellschaftsvertrags der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
„Gegenstand des Unternehmens ist
- der Erwerb und die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und deren Umgestaltung, die Planung und Durchführung der Bebauung mit Wohn- und Geschäftsbauten, sowie deren Vermarktung und Veräußerung, sowie die Planung und Durchführung von Erschließungsmaßnahmen;
- der Erwerb und die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zur Realisierung von Maßnahmen der Objektentwicklung und die Herstellung von baureifen Grundstücken zur Verbesserung der Wohnraumversorgung und Verbesserung gewerblicher Nutzungsmöglichkeiten;
- der Bau, die Sanierung, die laufende Instandhaltung und Instandsetzung, sowie die funktionstüchtige Erhaltung der im Eigentum der Stadt Hagen stehenden Gebäude, sowie die Errichtung von Gebäuden für die öffentliche Infrastruktur in Hagen;
- die Übernahme und die Entwicklung von strukturell mit erheblichen Defiziten belasteten Immobilien und Grundstücken auf dem Gebiet der Stadt Hagen, die durch am Markt agierende private Investoren nicht aufgegriffen und beseitigt werden, mit dem Ziel der Vermarktung der Grundstücke und Immobilien oder deren Nutzung durch die Gesellschaft, insbesondere durch Vermietung / Verpachtung.“
Anpassung des § 12
Absatz 1
„(1) Jahresabschluss und Lagebericht sind von den Geschäftsführern innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Satz 1 gilt ausdrücklich nicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den §§ 289b bis 289e HEB.“
Absatz 4
„(4) Jahresabschluss und Lagebericht sind entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Abschlussprüfung muss sich auch auf die Prüfungsgegenstände des § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erstrecken. Satz 1 gilt ausdrücklich nicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den §§ 289b bis 289e HGB.“
gez. Henning Keune gez. Hans-Joachim Bihs gez. Jörg Germer
Vorstandssprecher Vorstand Kfm. Vorstand
Anlagen
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(wie Dokument)
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