Mitteilung - 0621/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung nach § 24 GO NRW
hier: E-Scooter im Hagener Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Bibiane Stein-Majewski
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Kenntnisnahme
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03.09.2025
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Sachverhalt
Am 12.05.2025 wandte sich Frau M. mit einer Eingabe, die ursprünglich an den Mängelmelder der Stadt Hagen gerichtet wurde, an die Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung.
Frau M. kritisierte, dass ihre Meldung eines falsch abgestellten Rollers auf dem Portal des Mängelmelders mit dem Hinweis „….leider ist die Stadtverwaltung Hagen für ihr Anliegen nicht zuständig. Bitten wenden Sie sich an die Firma Lime. Die Rufnummer lautet…….“ abgewiesen wurde und machte deutlich, dass diese Aufgabe nicht an die Stadtbewohner und Stadtbewohnerinnen zurückdeligiert werden sollte. (Anlage I)
Frau M. erhielt daraufhin einen Auszug der FAQs, die sich auf den städtischen Internetseiten befinden und alle Fragen rund um das Thema E-Scooter in Hagen beantworten. (Anlage II) Desweiteren wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass „Beschwerden und Fragen direkt an den Betreiber gesendet werden können – per E-Mail oder telefonisch: E-Mail: ruhrpott@li.me oder wenn anonyme Beschwerde bevorzugt: scooter-melder.de Telefon Hotline: (24/7): 069 770 447 33 Lime benötigt dafür folgende Informationen: Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und eine kurze Problembeschreibung mailto:ruhrpott@li.me /http:/scooter-melder.de“.
Zudem erhielt Frau M. einen Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung, welcher sich bereits in seiner Sitzung am 19.03.2025 mit der Thematik befasst hatte. Von dort wurde der Vorschlag gemacht, die Firma Lime zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen. (Anlage III)
Die Geschäftsstelle des Beitrates für Menschen mit Behinderung wurde über die Eingabe von Frau M. informiert. Da dieser Sachverhalt bereits im Beirat für Menschen mit Behinderungen behandelt wird, ist eine Erörterung im ABB zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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sind betroffen |
Kurzerläuterung:
„Viele E-Scooter werden von den Nutzenden einfach am jeweiligen Ziel abgestellt. Sie stehen oder liegen zum Beispiel mitten auf den Gehwegen, Bushalte-Caps, Überschreithilfen, Einfahrten und Eingängen und sind eine Unfallgefahr für alle.“ (Anlage IV, Auszug aus „Junges altes Hagen, Ausgabe 1/2025)
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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x |
Ohne Bindung |
Anlagen
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3
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4
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(wie Dokument)
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91,7 kB
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